Guten Tag

Geht um folgendes:

Ich hab eine Stromrechnung gekriegt von Februar bis April 2018. Jedoch wohne ich seit dem 1.1.2018 nicht mehr an der Adresse.
Hab dies gemeldet,und die Antwort ist das ich die Rechnung zu begleichen habe.
Ist es nicht so das falls die Wohnung leer steht der Vermieter das begleichen muss? Der Vermieter muss doch den Stromversorger informieren? Und falls jemand in der Wohnung wohnt muss der Mieter die Rechnung begleichen.

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner nein, nicht der Vermieter informiert den Stromversorger - sondern der Mieter.
Nimm mit dem Vermieter Kontakt auf, sag, du hättest noch eine Rechnung bekommen und frage, ob es ok sei, wenn du diese direkt ihm sendest. (Wenn er es nicht ok findet, dann suchen wir die rechtlichen Möglichkeiten raus)

Ida Blattmann-Büeler beim Umzug muss der Mieter dem EW, so früh wie möglich das Umzugsdatum mitteilen, dann kommt jemand vorbei der den Strom abliest.

Eveline Gutmann Genau, beim Umzug muss immer der Mieter, also du, das dem Stromlieferanten melden. Wenn nicht, wissen die ja auch nicht, dass jemand ausgezogen ist. Also muss die Rechnung beglichen werden.

Markus Meyer wer es dem EW melden MUSS ist doch eigentlich Wurst.
Sich einfach mal zurücklehnen und denken, der andere muss.....weiss nicht, ich bin da anders.
Wenn ichs gemeldet habe, dann bin ich mir sicher DAS es gemeldet wurde. Verlasse mich ungern auf andere....auch wen der eventuell müsste.
Liegt doch im eigenen Interesse !!!
Aber zurück zum rechtlichen:
Dem Stromanbieter des Ex-Wohnortes mal auf die HP schauen und dort findet man mit Bestimmtheit einen Hinweis, wer was melden sollte (im Zweifel mit Sicherheit der "ausziehende")
Sollte dort herauskommen, dass der Ex-Mieter das hätte melden sollen, wird er (ausser Goodwill vom Vermieter) diese Rechnung zahlen müssen.

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