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Guten Tag.
Folgende Ausgangslage:
Mein Vater ist 61, und hat sich per 01.11.2017 für die Arbeitslosenentschädingung angemeldet. Der erste RAV Termin hatte er auch schon. Nun hat er heute der Brief vom Beco erhalten und zwar eine Ablehnung da er 11 Monate und 22 Tagen gearbeitet hat.
Wie ist das rechtlich geregelt, kann man da eine Beschwerde einreichen und wie sind die Chancen? Wie berechnet man die Arbeitstagen? Ich dachte mit 21.75 / Monatlich?
Und die letzte Frage er hat seit November keine Rappe erhalten, ich habe ihm die Miete und alle andere Rechnungen bezahlt. Hat er Recht rückwirkend auf die Sozialhilfe?
Betrifft Kt. Bern?
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Guten Tag.
Folgende Ausgangslage:
Mein Vater ist 61, und hat sich per 01.11.2017 für die Arbeitslosenentschädingung angemeldet. Der erste RAV Termin hatte er auch schon. Nun hat er heute der Brief vom Beco erhalten und zwar eine Ablehnung da er 11 Monate und 22 Tagen gearbeitet hat.
Wie ist das rechtlich geregelt, kann man da eine Beschwerde einreichen und wie sind die Chancen? Wie berechnet man die Arbeitstagen? Ich dachte mit 21.75 / Monatlich?
Und die letzte Frage er hat seit November keine Rappe erhalten, ich habe ihm die Miete und alle andere Rechnungen bezahlt. Hat er Recht rückwirkend auf die Sozialhilfe?
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Kommentare
Mo, 15/01/2018 - 12:06
Thomas Berger
Es isch leider eso.
Wenn nur ein Tag Beitragsziit fehlt, denn chusch nüt vom RAV über.
E Beschwerde wird glaubs nüt bringe, wenn die Täg fehlet.
D' Sozialhilf zahlt ebbe nie rückwirkend.
Sorry :-(
Mo, 15/01/2018 - 16:00
Pati Rychener
Ihr Vater sollte am besten noch eine kurzfristige Stelle annehmen, bevor die Rahmenfrist von vorne beginnt:
"Als Grundsatz gilt: Wer Taggelder beziehen will, muss in den letzten zwei Jahren vor der Anmeldung beim Arbeitsamt (Rahmenfrist für die Beitragszeit) während mindestens zwölf Monaten angestellt gewesen sein. Diese Beitragszeit muss auf den Tag genau erfüllt sein; fehlt von diesen zwölf Monaten auch nur ein Tag, besteht kein Anspruch auf Taggeld."
https://www.beobachter.ch/arbeit/arbeitslosigkeit/jobverlust-haben-sie-a...