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Guten Tag
Evt kann mir jemand weiter helfen. Seit Oktober 17 arbeite ich im Stundenloh im Service.
Nun habe ich schon länger festgestellt das ich kein Krankentaggeld erhalte.
Bin ich krank oder im Spital erhalte ich kein Lohn.
Auf den Lohnabrechnungen finden wir auch nichts über Krankebtaggeld versicherung.
Ist dies rechtens?
Oder kann ich dies verlangen oder qas soll ich tun?
Vielen Dank
Bewertung:
(1 Stimme)
Guten Tag
Evt kann mir jemand weiter helfen. Seit Oktober 17 arbeite ich im Stundenloh im Service.
Nun habe ich schon länger festgestellt das ich kein Krankentaggeld erhalte.
Bin ich krank oder im Spital erhalte ich kein Lohn.
Auf den Lohnabrechnungen finden wir auch nichts über Krankebtaggeld versicherung.
Ist dies rechtens?
Oder kann ich dies verlangen oder qas soll ich tun?
Vielen Dank
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Kommentare
Sa, 30/03/2019 - 14:27
Robert Schweng
Martin Kaiser Ich gehe davon aus, dass sie im Gastrogewerbe arbeiten.
Hier gibt es einen ave GAV (L-GAV).
Die Gastrobetriebe sind verpflichtet eine Krankentagversicherung abschliessen.
http://www.l-gav.ch/
Bruno Leemann In der CH ist KTG Versicherung für den AG nicht obligatorisch.
Mirjam Locher-Heuberger Zwar ist ein KTG freiwillig, jedoch besteht für den AG Lohnfortzahlungspflicht, deren Dauer sich nach dem Kanton und der Anstellungsdauer bemisst.
https://www.koordination.ch/online-handbuch/krankentaggeld/lohnfortzahlu...
Bruno Leemann Mirjam Locher-Heuberger Die Lohnfortzahlungspflicht richtet sich nicht nach Kantonen. Die Dauer der Anstellung, und ob der Arbeitgeber nach Skalen ( Zürcher-, Berner-, Basler-) oder nach OR durchführt, ist entscheidend. Die Wahl der Skala ist für den AG frei wählbar, und in einem Arbeitsreglement dem Mitarbeiter abzugeben bei Stellenantritt.
Martin Kaiser Bruno Leemann im Gastgewerbe ist KTG-Versicherung für den AG obligatorisch, siehe oben den Link L-GAV.
Dieser GAV ist allgemeinverbindlich und gilt für alle Betriebe.