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Guten Tag , erstmals vielen dank für die Aufnahme
Ich kam nach dem Junggesellen abschied nach Hause und da haben wir viel zu viel getrunken! Als ich ankimm ist meine Frau richtig auf mich loss und hat mich angeschrien, irgendwan hab ich überreagiert und habe Ihr eine Ohrfeige gegeben, sie hat mich gleich bei der Polizei angezeigt, nach dem vorfall hab ich mich ins auto gesetzt weil sie mich raussgeschmisen hat, als ich zu einem freund fur hat es mich vor wut und traurigkeit in einer 60er Zone mit 130 Geblitzt
Was kommt jetzt ungefähr alles auf mich zu?
Ich weiss das ich ein riessen fehler gemacht habe und bitte euch keine vorrurteile zu machen
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Guten Tag , erstmals vielen dank für die Aufnahme
Ich kam nach dem Junggesellen abschied nach Hause und da haben wir viel zu viel getrunken! Als ich ankimm ist meine Frau richtig auf mich loss und hat mich angeschrien, irgendwan hab ich überreagiert und habe Ihr eine Ohrfeige gegeben, sie hat mich gleich bei der Polizei angezeigt, nach dem vorfall hab ich mich ins auto gesetzt weil sie mich raussgeschmisen hat, als ich zu einem freund fur hat es mich vor wut und traurigkeit in einer 60er Zone mit 130 Geblitzt
Was kommt jetzt ungefähr alles auf mich zu?
Ich weiss das ich ein riessen fehler gemacht habe und bitte euch keine vorrurteile zu machen
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Kommentare
So, 15/04/2018 - 20:10
Robert Schweng
Moni Niemeyer 70 zu viel... es wird teuer, bestimmt 4 stelliger Bereich... und wahrscheinlich auch einige Monate Führerschein Entzug...
https://www.ch.ch/de/geschwindigkeitsueberschreitungen/
Angela Trachsler-Monticelli Hoffentlich eine Anzeige wegen Körperverletzung, saftige Busse wegen Alkohol am Steuer und Fahrausweisentzug mit einstampfung des Fahrzeuges ... noch besser wäre Gefängnis
Moni Niemeyer Na, da er ja geblitzt wurde, sicher keine Busse wegen Alkohol... aber es wird eine Anzeige geben... denn es waren 70 km/h zu viel...
Sandra Schnelli-Kehrli denke schlimmer weder das ist der verlust deier freundin
Andreas Thanner Um zuerst mal mit dem „positiven“ anzufangen: Ihre Freundin kann die Anzeige bei der Polizei wieder rückgängig machen. Das Strafrecht sieht dies in diesem Falle bei im Konkubinat lebenden Personen vor.
Bezüglich des zu schnell fahrens kann ich Ihnen nur anraten einen Anwalt beizuziehen. So wie ich das einschätze kommt diesbezüglich mindestens eine 1 jährige Haftstrafe auf Sie zu.
Mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe, bedingt, Pz. 2 Jahre, Verbindungsbusse von ein paar 1000 Franken, Gerichtsgebühr von rund Fr. 2000.- Gebühr Vorverfahren ca. 900.-, Busse für Tätlichkeit gegen ihre Frau ein paar hundert Fr. Ich würde mit etwa 5000.- bis 8000.- Fr. an Kosten rechnen, wenn sie keine Verkehrsrechtschutzversicherung haben (Diese Antwort basiert auf persönlichen Erfahrungswerten aus meinem beruflichen Alltag). Was ich noch vergessen habe, dafür dass sie dem StVA den Ausweis bringen dürfen für rund drei Monate bezahle sie natürlich auch noch ein paar Hundert Franken (Kosten Verfügung Ausweisentzug)