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Guten Tag, eine kurze Frage an euch. Kennt sich jemand mit der steuerErklärung Thurgau aus?
2017 habe ich bis zum 31.8 gearbeitet und ab dem 1.9 ein Studium angefangen.
Wie gebe ich das in der Erklärung an?
Und wo kann ich meine studiengebühren absetzen?
Vorab schonmal herzlichen Danke.
Süle ?
Robert Schweng
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Guten Tag, eine kurze Frage an euch. Kennt sich jemand mit der steuerErklärung Thurgau aus?
2017 habe ich bis zum 31.8 gearbeitet und ab dem 1.9 ein Studium angefangen.
Wie gebe ich das in der Erklärung an?
Und wo kann ich meine studiengebühren absetzen?
Vorab schonmal herzlichen Danke.
Süle ?
Robert Schweng
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Kommentare
Di, 02/10/2018 - 10:23
Robert Schweng
Patrick L. Surber Geben Sie einfach das Netto-Einkommen aus dem Lohnausweis an. Studiengebühren sind nicht abzugfähig.
Süleyman Ulutas Patrick L. Surber
Oh alles klar, Danke dafür.
Und wie Sieht es mit den Fahrtkosten aus zur Uni?
Patrick L. Surber Sorry, ich hatte übersehen, dass die Gesetzeslage im Jahr 2016 geändert hat. Vielleicht ist es doch abzugsfähig: https://www.beobachter.ch/steuern/steuern-kann-ich-die-berufliche-weiter...
Susanne Schudel http://steuerverwaltung.steuerpraxis.tg.ch/html/289705330.745.html
Birgit Rechsteiner Du wirst ja hoffentlich das online-Tool benutzen, oder? Da kannst du genau schreiben, bis wann du gearbeitet hast, die Kosten dazu schön abziehen (Fahrtweg, Mittagessen etc.)
Was du Schultechnisch abziehen kannst ist von Susanne super beantwortet worden...
Ein Tipp noch - beeil dich - 2017 ist schon EEEWIGS her...
Und noch ein Tipp - ein Studium wird ja wohl eine Weile dauern, gib dem STeueramt dein budgetiertes Einkommen für 2018 an - dann korrigieren sie die Akonto-Rechnung