Guten Tag! Doofe frage! Wenn jemand auf meinem parkplatz steht der angeschrieben ist mit "reservierter parkplatz für mieter" wer bezahlt das abschleppen, ich oder der falschparker!

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Kommentare

D'Armiento Michelle

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Du, und auch du musst selber schauen das du zu deinem geld wieder kommst

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Birgit Rechsteiner

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... Und einfach so abschleppen darfst du auch nicht...

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D'Armiento Michelle

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Hmm doch laut polizei auskunft hätte ich das machen können.. Weil immed wider der selbe idiot auf meinem mieter pp stand.. Aber eben kosten trage ich und die wären bei 500chf oder mehr gewesen...

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Daniel M. Vischer

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Falsch Birgit Rechtsteiner!

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Birgit Rechsteiner

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Worauf gründet euer falsch?
ZGB 926? Oder worauf sonst?

Sorry, einfach so abschleppen lassen kannst du nicht!

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Ingo Laible

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man kann alles, nur die Frage ist ja, wer zahlt die Kosten und ist er rechtens? - Richterliches Verbot und angemessene Wartezeit vor dem Abschleppen eingehalten, oder ewtl. einfach mal nett ein Gespräch führen oder mal einen netten Zettel unter den Scheibenwischer klemmen - ?

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Melii Schaurhofer

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Du musst zu erst deinen vermieter anrufen und ihn darüber aufklären. Mit seiner bestätigung darfst du dann einen abschleppdienst anfordern. So ist der rechtliche weg und so kannst du dein Geld zurückfordern oder die Rechnung kommt direkt zu ihm da bin ich mir nicht sicher. Des weiteren wird er sich sicher überlegen ob er dort nochmals parken wird..

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Daniela Randazzo

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Die polizei macht eben nichts hatte dort schon mal nachgefragt

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Robert Schweng

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Grundsätzlich ist es zulässig, das falsch geparkte Auto abschleppen zu lassen – allerdings erst nach einer Verwarnung. Rechtlich handelt es sich um eine erlaubte Selbsthilfe gemäss Art. 52 des Obligationenrechts (OR). Allerdings musst du dem Abschleppdienst die Kosten vorschiessen und darfst dann darauf hoffen, dass der Falschparker die Auslagen freiwillig erstattet. Tut er es nicht, bleibt dir der Gerichtsweg oder die Betreibung. Die Anweisung an den Abschleppdienst, das Fahrzeug nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten wieder herauszugeben, wäre unzulässig.
Quelle:
http://www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/19743540

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Peter Steiner

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Nein du rufst die Polizei und die lassen abschleppen und es kostet dich nichts! Lässt du selber einfach abschleppen musst du es vorbezahlen, erhälst es aber später wieder

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Franziska Schmidt

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Ich würde auch zuerst die Polizei einschalten, weil wer den Abschleppdienst veranlast der muss sie auch bezahlen, danach von dem Vertächtigen Geld wieder zu bekommen ist ein grosser Aufwand und Papierkrieg. Mit der Polizei geht es schneller und sicherer.

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