Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Guten Tag
Darf mein Arbeitgeber mich zwingen, während des Mutterschaftsurlaubes zu künden? Was kann ich dagegen tun? Er hat mir eine Frist gegeben && schickt mir die Unterlagen die ich angefordert erst, wenn er meine Antwort hat. Darf er das? Vielen Dank für die Hilfe!
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Guten Tag
Darf mein Arbeitgeber mich zwingen, während des Mutterschaftsurlaubes zu künden? Was kann ich dagegen tun? Er hat mir eine Frist gegeben && schickt mir die Unterlagen die ich angefordert erst, wenn er meine Antwort hat. Darf er das? Vielen Dank für die Hilfe!
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 5
Archiv
- Dezember 2015 (21)
- Januar 2016 (21)
- Februar 2016 (23)
- März 2016 (39)
- April 2016 (63)
- ‹ vorherige Seite
- 3 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 23/08/2019 - 09:49
Robert Schweng
Sanja Piric-Calic Zwingen kann und darf er Sie natürlich nicht... Während 16 Wochen nach Geburt kann er Ihnen Aufgrund von der Sperrfrist nicht künden.
Wenn Sie nicht mehr im gleichen Umfang arbeiten können/wollen und er Ihnen keine Teilzeitstelle anbieten kann, würde ich entweder einen Aufhebungsvertrag machen oder sich künden lassen.
Sagen Sie Ihrem Chef dass Sie natürlich nicht künden werden, da dies mit zu vielen Nachteilen für Sie wäre und Sie während 16 Wochen nach Niederkunft einen Kündigungsschutz geniessen. Lg
Andreas Thanner Wenn er Ihnen zustehende Unterlagen nicht zusendet, kann das entsprechende Amt oder das Arbeitsgericht den AG dazu zwingen. Sie hingegen können nicht gezwungen werden zu kündigen.
Rodolfo Carlin Hier ein Link, wo Sie es nachlesen können. https://www.swissmom.ch/familie/geld-recht-und-beruf/kind-und-beruf/kuen... Was zubeachten ist, das wenn Sie nichtkündigen, müssen Sie zu den gleichen Arbeitsbedingungen weiterarbeiten(zb.100%)
Birgit Rechsteiner Pass auf, wenn du nicht kündigst, dann bist du noch zu den Konditionen VOR Mutterschaftsurlaub angestellt. d.h. dass du nach Ablauf der 14 Wochen (evt. 16 Wochen - je nach Vertrag) wieder zu sagen wir mal 100% anwesend sein musst - und zwar solange die Kündigungsfrist dauert (der AG kann dir erst nach Ablauf der Schuzzeit kündigen - du darfst vorher schon auf Ende des Mutterschaftsurlaubes).
Zwingen zu kündigen kann er dir nicht - aber zwingen zur Arbeit zu kommen - das kann er...