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wer kennt sich mit denen aus?
Leider bin ich vor über 10 Jahren (ja war jung und naiv) auch auf die reingefallen und hab seit da eine Betreibung wie Verlustschein in höhe von 6'500.- ? Nun heisst es ja nicht bezahlen ABER weshalb kann es den im Betreibungsauszug stehen und was kann ich da tun? Stetig mit einem anderen Inkasso Name und stetig bekomme ich Anrufe zur Zahlungsaufforderung von stinkfrechen Weibern desen Inkassobüros. Nun sogar per E-Mail mit Drohung zur Betreibung/Lohnpfändung.
Was kann ich tun?
Der Betrag nervt mich echt im Auszug, etwas was ich "nie" gemacht habe und 500.- denen eh schon geschenkt habe mit Unterschrift.

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Kommentare

Bettina Connelly

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Selbst wenn man sich gegen eine Betreibung wehrt, heisst das nicht, dass der andere diese auch löscht. Es gibt leider kein Gesetz, dass er verpflichtet ist dies zu löschen. Hatten selbst vor 2 Jahren Probleme wegen einer Betreibung und ich hatte deswegen fast einen Nervenzusammenbruch.. es war mündlich vereinbart, dass wir die Zahlungsfrist ein paar Tage verlängern dürfen, leider waren wir so naiv zu glauben, dass dies ausreicht, das wird uns auch nicht mehr passieren. Sie haben nach Ablaufen der schriftlichen Frist eine "letzte Mahnung" geschickt und gleichzeitig aber auch die Betreibung (doppelt, also an meinen Partner eine und an mich eine) rausgehauen.

Man kann die Person darum bitten, den Eintrag zu löschen, evtl kann man sich einigen einen Betrag dafür zu bezahlen, wenn er es nicht freiwillig macht. Leider leider darf jeder jeden betreiben wenn man grad "Lust" dazu hat..

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Angela Zürcher-Müller

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Hast du den auch mit anwalt gedroht und die bitte (gegen einen betrag) dies zu löschen schriftlich gemacht?

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Bettina Connelly

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Ja wir habens schriftlich geregelt und ja wir haben mit Rechtsschutz gedroht, es wurde danach (nach langem hin und her) auch gelöscht. Aber wir hatten auch einiges in der Hand. Dass sie einen Betrag 2 Mal betrieben haben, dass die Betreibung erst bei uns eingetroffen war nachdem der Betrag schon beglichen war, und wir sofort Rechtsvorschlag eingereicht haben, sie darauf Monatelang nicht reagiert haben. Aber uns wurde auch immer klar mitgeteilt, dass im Normalfall die Verwalung nicht verpflichtet wäre die Betreibung zu löschen.

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Carolin Metzler

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Und Betreibungen sind für andere Private nur 5 Jahre im Betreibungsauszug ersichtlich.

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