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Guten Tag, bei meiner Mutter steht ein Buchenhag um das Haus, auf einer Seite sollte er gekürzt werden ca 1m, das wurde gemacht aber falsch, jetzt zum problem, mein Mann hat einen Gärtnerkollegen gefragt ob er das machen würde, immer hin und her bis er am vergangenen Dienstag bei uns was trinken kam, die abmachung war er gehe am Mittwoch die ganze sache anschauen und schreibt mir eine sms wie lange und wie teuer es ca kommt, es kam keine sms, da nahm ich an es sei wieder verschoben worden, bis mich plötzlich meine Mutter weinend anruft, sie war blöderweise nicht zuhause als der Gärtner kam. Der Buchenhag wurde zum Strässchen angepasst anstatt zur Strassenseite, also missverstanden und falsch abgeschnitten. Müssen wir jetzt den Betrag zahlen oder können wir etwas abziehen? Vor Ort schauten wir es nicht an, nur Mündlich. Lg Manu
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Guten Tag, bei meiner Mutter steht ein Buchenhag um das Haus, auf einer Seite sollte er gekürzt werden ca 1m, das wurde gemacht aber falsch, jetzt zum problem, mein Mann hat einen Gärtnerkollegen gefragt ob er das machen würde, immer hin und her bis er am vergangenen Dienstag bei uns was trinken kam, die abmachung war er gehe am Mittwoch die ganze sache anschauen und schreibt mir eine sms wie lange und wie teuer es ca kommt, es kam keine sms, da nahm ich an es sei wieder verschoben worden, bis mich plötzlich meine Mutter weinend anruft, sie war blöderweise nicht zuhause als der Gärtner kam. Der Buchenhag wurde zum Strässchen angepasst anstatt zur Strassenseite, also missverstanden und falsch abgeschnitten. Müssen wir jetzt den Betrag zahlen oder können wir etwas abziehen? Vor Ort schauten wir es nicht an, nur Mündlich. Lg Manu
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Daniel Spirig
Ein Vertrag entsteht grundsätzlich durch Antrag und dessen Annahme. Dieser Tatbestand ist hier weder mündlich noch sonst in einer Form passiert. Ich würde sogar sagen, dass sich der Gärtner hier schadenersatzpflichtig gemacht hat.
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Manuela Schär-Brechbuehler
Danke Ihnen für die schnelle rückmeldung. In welcher form weil er einfach ohne es mit uns anzuschauen abgeschnitten hat? Wie sollen wir denn jetzt vorgehen? Wo können wir uns melden?
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Daniel Spirig
die Form des Vertrages heisst ob er schriftlich, mündlich oder zB. notariell beglaubigt sein muss. Dieser Vertrag bedarf grundsätzlich keiner bestimmten Form. Aber trotzdem muss eine gegenseitige, übereinstimmende Willensäusserung (Antrag und Annahme) vorhanden sein. Sie haben grundsätzlich mehrere Möglichkeiten. Die einfachste wäre sicher, schlicht mit dem Gärtner zu sprechen und Ihn darauf aufmerksam zu machen, dass er noch keinen Auftrag hatte und wie er gedenkt, den Schaden wieder gut zu machen. Variante zwei, Sie zahlen die Rechnung nicht und warten das allfällige Betreibungsverfahren ab. Kommt der amtliche Zahlungsbefehel, machen Sie innert der nötigen Frist einen Rechtsvorschlag. Dann muss der Gärnter den Vertag beweisen, was er dann nicht kann. (würde aber von dieser Variante absehen, wegen Eintragung im öff. Register). Variante drei, wenn Sie einen Rechtsschutz haben, direkt einen Anwalt einschalten.