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Guten tag also ich habe meine arbeitsstelle gekündigt und habe bereits einen neuen vertrag unterschrieben in einer anderen firma, ich bin jetzt in meinem letzten monat von meiner kündigungsfrist und habe mir beim snowboarden die rippe gebrochen. Meine frage kann mein jetztiger arbeitgeber verlangen das ich die zeit vom umfall nacharbeite? Ich habe ja mit dem neuen arbeitgeber ein vertrag das ich am 1 märz anfange bei ihm zu arbeiten. Danke im voraus für die infos.
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Guten tag also ich habe meine arbeitsstelle gekündigt und habe bereits einen neuen vertrag unterschrieben in einer anderen firma, ich bin jetzt in meinem letzten monat von meiner kündigungsfrist und habe mir beim snowboarden die rippe gebrochen. Meine frage kann mein jetztiger arbeitgeber verlangen das ich die zeit vom umfall nacharbeite? Ich habe ja mit dem neuen arbeitgeber ein vertrag das ich am 1 märz anfange bei ihm zu arbeiten. Danke im voraus für die infos.
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Kommentare
Mo, 04/02/2019 - 08:30
Robert Schweng
Andreas Thanner Nein, das kann der AG sowieso nie verlangen.
Sie haben gekündigt, also hätten Sie nicht einmal das Recht länger zu arbeiten. Ihr Arbeitsvertrag endet definitiv am vereinbarten Zeitpunkt.
Marco Hufschmid Das habe ich mir schon gedacht aber mein chef kahm da mit so einer aussage das ich die zeit nach arbeiten muss.
Andreas Thanner Marco Hufschmid auch Chefs wissen nicht immer alles. Machen Sie Ihn darauf aufmerksam, dass bei einer Kündigung durch den AN sowieso nie ein Recht darauf besteht. Und sogar wenn der Chef gekündigt hätte, dann wäre diese Entscheidung zu 100% im Ermessen des AN. Der AG kann hier keinen Einfluss nehmen und schon gar nichts verlangen.