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Guten morgen. Wir haben ende April eine Dienstleistung eines Handwerkes gebraucht. Der abgemachte Termin wurde fast vergessen. Nach einem Telefonat fand es aber trotzdem noch statt. Bis heute haben wir keine Rechnung erhalten. Ich habe ende Mai per Email gefragt wann wir die Rechnung erhalten, darauf habe ich keine Antwort bekommen. Kann man uns jetzt betreiben?
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Guten morgen. Wir haben ende April eine Dienstleistung eines Handwerkes gebraucht. Der abgemachte Termin wurde fast vergessen. Nach einem Telefonat fand es aber trotzdem noch statt. Bis heute haben wir keine Rechnung erhalten. Ich habe ende Mai per Email gefragt wann wir die Rechnung erhalten, darauf habe ich keine Antwort bekommen. Kann man uns jetzt betreiben?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Jacek Kwasny
Ohne Rechnung keine Betreibung.
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Carolin Metzler
(Admin) falsch... Jeder kann jeden betreiben, auch ohne rechnung und grund
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Jessica Sumi
Bin ich verpflichtet der Rechnung hinter her zu rennen?
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Carolin Metzler
Nein, aber es ist gut, dass du per email nachgefragt hast - damit kannst du dann allfällige Mahngebühren unter Umständen verhindern. Ich würde evtl nochmal nachfragen und dann abwarten...
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Djevdet Jecky Iljazi
(kein Admin) Betreiben kann man jeder, dan einfach Rechtsvorschlag erheben falls nicht rechtens ist.
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Patrick Fischer
Jetzt wird keine Betreibung kommen, es sind "Betreibungsferien". In der Regel vom 15.7 - 15.8
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Patrick Fischer
Weil dies so ist...??
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Patrick Fischer
Also die Zeiten sind je Kanton ein wenig abweichend....
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Mäse Maurer
Darf ich fragen in welchem Gesetz das steht?? Ich habe eine Firma und ich betreibe wenn ich muss. Es kann doch nicht sein das ich als Firma warten muss. Wo steht das?
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Patrick Fischer
In welchem Kanton bist Du, oder Deine Firma?
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Mäse Maurer
Patrick Fischer AG
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Patrick Fischer
Keine Verlängerung der Betreibungsferien im Sommer. Im Anhang 1 der gesamtschweizerischen
ZPO, welche 2011 in Kraft tritt, ist vorgesehen, dass die Betreibungsferien in Art. 56 SchKG gleich
wie die Gerichtsferien geregelt werden, das heisst: dass die „Sommerferien“, welche bisher bis
zum 31. Juli dauerten, bis zum 15. August verlängert werden. Der Bundesrat hat jetzt beschlossen,
diese Bestimmung nicht in Kraft zu setzen, weil die Betreibungs- und Konkursbeamten grosse
Vollzugsprobleme auf sich zukommen sahen. Er wird dem Parlament beantragen, darauf z urückzukommen.
Fazit: Die Sommer-Betreibungsferien dauern vorerst nach wie vor vom 15. bis
zum 31. Juli.
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Patrick Fischer
Ich hoffe diese Angaben helfen Dir weiter?
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Mäse Maurer
Patrick Fischer ebe. 2 woche nöd 6 wie obe staht vo dir
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Patrick Fischer
Im Kanton Aargau, ich sagte ja, dass es je nach Kantonen (und ja je nachdem sogar nach Gemeinden, da dies auch noch andere Zeiten haben/Längere Ferien Zeiten) Unterschiede gibt... Diese sind die verwertbaren Daten und Angaben des Bundes
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Carolin Metzler
Patrick, ich finde überall nur die 2 Wochen... In welchem kanton bzw welcher Gemeinde hast du die 4 wochen gefunden?
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Patrick Fischer
Zum Beispiel Magden, die haben 3 Wochen, dies weiss ich aufgrund dessen, dass eine Bekannte von mir dort arbeitet...
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Carolin Metzler
Stimmt nicht... Siehe homepage der gemeinde... Und würde auch keinen Sinn machen, da schkg und zpo bundesgesetze sind...
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Carolin Metzler
Bitte also vorher aussagen verifizieren... Wir wissen ja auch nicht, wo die posterstellerin wohnhaft ist und dann einfach was von 4 wochen betreibubgsferien schreiben find ich nicht richtig
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Patrick Fischer
Da der Zuständige nicht anwesend ist. 2er Besetzung, gehen keine Betreibungen raus. Ist leider so, kenn ich auch von anderen Gemeinden, da ich dies auch schon versuchte.
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Patrick Fischer
Carolin Metzler Diese Aussage habe ich nur gemacht, da diese die längste Frist war, welche zum Beispiel Liestal bekannt gegeben hat. Aber sorry, wollte nicht für Verwirrung sorgen.
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Carolin Metzler
Dann sind es also keine betreibungsferien. Diese sind gesetzlich geregelt.
Ausserdem kannst du die betreibungsbegehren trotzdem einreichen - es werden einfach keine zahlungsbefehle zugestellt
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Carolin Metzler
Auch liestal hat nur die 2 wochen... Aber lassen wirs....
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Gisèla Brun
Ich brauchte ein Elektriker und warte schon über 4 Jahre auf die Rechnung. Habe unter Zeugen schon 3 mal nachgefragt. Also mehr als nachfragen kann man nicht !!
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Melanie Sunier-Nott
wir haben vor 15 jahren eine mauer machen lassen 8 monate nach dem bau der mauer verlangte mein mann die rechnung 2 monate später noch mal... es kam keine rechnung 10 jahre danach kam sie erst
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Carolin Metzler
Dann wäre die Forderung verjährt und nicht mehr durchsetzbar...
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Melanie Sunier-Nott
haben auch nicht bezahlt
Fr, 02/06/2017 - 16:00
Ferry Sezen
Eingeschriebenen Brief schicken und sich somit absichern ?