Guten morgen. Wir haben ende April eine Dienstleistung eines Handwerkes gebraucht. Der abgemachte Termin wurde fast vergessen. Nach einem Telefonat fand es aber trotzdem noch statt. Bis heute haben wir keine Rechnung erhalten. Ich habe ende Mai per Email gefragt wann wir die Rechnung erhalten, darauf habe ich keine Antwort bekommen. Kann man uns jetzt betreiben?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Jacek Kwasny

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ohne Rechnung keine Betreibung.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Admin) falsch... Jeder kann jeden betreiben, auch ohne rechnung und grund

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Jessica Sumi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Bin ich verpflichtet der Rechnung hinter her zu rennen?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nein, aber es ist gut, dass du per email nachgefragt hast - damit kannst du dann allfällige Mahngebühren unter Umständen verhindern. Ich würde evtl nochmal nachfragen und dann abwarten...

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Djevdet Jecky Iljazi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(kein Admin) Betreiben kann man jeder, dan einfach Rechtsvorschlag erheben falls nicht rechtens ist.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Patrick Fischer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Jetzt wird keine Betreibung kommen, es sind "Betreibungsferien". In der Regel vom 15.7 - 15.8

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Patrick Fischer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Weil dies so ist...??

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrick Fischer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Also die Zeiten sind je Kanton ein wenig abweichend....

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Mäse Maurer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Darf ich fragen in welchem Gesetz das steht?? Ich habe eine Firma und ich betreibe wenn ich muss. Es kann doch nicht sein das ich als Firma warten muss. Wo steht das?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrick Fischer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

In welchem Kanton bist Du, oder Deine Firma?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Mäse Maurer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Patrick Fischer AG

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrick Fischer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Keine Verlängerung der Betreibungsferien im Sommer. Im Anhang 1 der gesamtschweizerischen
ZPO, welche 2011 in Kraft tritt, ist vorgesehen, dass die Betreibungsferien in Art. 56 SchKG gleich
wie die Gerichtsferien geregelt werden, das heisst: dass die „Sommerferien“, welche bisher bis
zum 31. Juli dauerten, bis zum 15. August verlängert werden. Der Bundesrat hat jetzt beschlossen,
diese Bestimmung nicht in Kraft zu setzen, weil die Betreibungs- und Konkursbeamten grosse
Vollzugsprobleme auf sich zukommen sahen. Er wird dem Parlament beantragen, darauf z urückzukommen.
Fazit: Die Sommer-Betreibungsferien dauern vorerst nach wie vor vom 15. bis
zum 31. Juli.

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Patrick Fischer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich hoffe diese Angaben helfen Dir weiter?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Mäse Maurer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Patrick Fischer ebe. 2 woche nöd 6 wie obe staht vo dir

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrick Fischer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Im Kanton Aargau, ich sagte ja, dass es je nach Kantonen (und ja je nachdem sogar nach Gemeinden, da dies auch noch andere Zeiten haben/Längere Ferien Zeiten) Unterschiede gibt... Diese sind die verwertbaren Daten und Angaben des Bundes

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Patrick, ich finde überall nur die 2 Wochen... In welchem kanton bzw welcher Gemeinde hast du die 4 wochen gefunden?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrick Fischer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Zum Beispiel Magden, die haben 3 Wochen, dies weiss ich aufgrund dessen, dass eine Bekannte von mir dort arbeitet...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Stimmt nicht... Siehe homepage der gemeinde... Und würde auch keinen Sinn machen, da schkg und zpo bundesgesetze sind...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Bitte also vorher aussagen verifizieren... Wir wissen ja auch nicht, wo die posterstellerin wohnhaft ist und dann einfach was von 4 wochen betreibubgsferien schreiben find ich nicht richtig

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Patrick Fischer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Da der Zuständige nicht anwesend ist. 2er Besetzung, gehen keine Betreibungen raus. Ist leider so, kenn ich auch von anderen Gemeinden, da ich dies auch schon versuchte.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrick Fischer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Carolin Metzler Diese Aussage habe ich nur gemacht, da diese die längste Frist war, welche zum Beispiel Liestal bekannt gegeben hat. Aber sorry, wollte nicht für Verwirrung sorgen.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Dann sind es also keine betreibungsferien. Diese sind gesetzlich geregelt.
Ausserdem kannst du die betreibungsbegehren trotzdem einreichen - es werden einfach keine zahlungsbefehle zugestellt

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Auch liestal hat nur die 2 wochen... Aber lassen wirs....

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Gisèla Brun

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich brauchte ein Elektriker und warte schon über 4 Jahre auf die Rechnung. Habe unter Zeugen schon 3 mal nachgefragt. Also mehr als nachfragen kann man nicht !!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Melanie Sunier-Nott

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

wir haben vor 15 jahren eine mauer machen lassen 8 monate nach dem bau der mauer verlangte mein mann die rechnung 2 monate später noch mal... es kam keine rechnung 10 jahre danach kam sie erst

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Dann wäre die Forderung verjährt und nicht mehr durchsetzbar...

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Melanie Sunier-Nott

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

haben auch nicht bezahlt

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ferry Sezen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Eingeschriebenen Brief schicken und sich somit absichern ?

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Archiv