Guten Morgen.

War bisher nur stille Mitleserin.
Habe nun aber auch eine Frage...

Habe bei einem Versandhaus etwas bestellt,teil Lieferung erhalten und bezahlt.
Restlieferung habe ich nie erhalten,wurde mir aber in Rechnung gestellt und das Versandhaus ist Konkurs gegangen.
Rechnung der Ware die ich nie erhalten habe,habe ich auch nie bezahlt.
Daraufhin sind die ersten Liefesbriefe von Intrum eingetroffen.
Wir "chäären"nun über 1 Jahr,mit dem Konkursamt bin im ich Verbindung und nun habe ich die Rechschutz eingeschaltet.

Meine Anwältin ist nun mit dem Damen & Herren am schreiben und ich will dass alle meine Daten bei denen gelöscht werden vorallem dieses negative weches zu unrecht vermerkt ist.
Nun habe ich Antwort erhalten und weiss nicht so recht was ich zurück schreiben soll.

"""Intrum schreibt: """"""

Gerne bestätigen wir Ihnen, dass der Eintrag zum Inkassomandat aus Kulanz aus unserer Bonitätsdatenbank gelöscht wurde.
Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass das Mandat immer noch besteht. Es ist lediglich für Dritte nicht mehr ersichtlich.
Betreffend der offenen Forderung wird sich unsere Inkasso-Abteilung direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Gemäss Ihrem Schreiben wünscht Ihre Mandantin die Löschung sämtlicher auf ihren Namen gespeicherter Daten.
Wir weisen darauf hin, dass unsere Kunden die Zahlungsoptionen einschränken bzw. Ihre Dienstleistungen nicht anbieten, wenn keine Daten in unserer Datenbank gespeichert sind.
Sollte daher erneut eine Bonitätsprüfung über Ihre Mandantin statt finden, wird der Antrag bzw. die Bestellung verweigert werden.

Wir bitten Sie uns daher mitzuteilen, ob Ihre Mandantin die ganzheitliche Löschung ihrer Daten nach wie vor wünscht.

Hat eine totale Löschung meiner Daten bei Intrum negatives zur Folge?
Sei es bei einer Kreditüberprüfung oder was auch immer?????
Meine Anwältin kann es mir auch nicht sagen.
Wer weiss da wirklich Bescheid und kann mir da raten was ich zurück schreiben soll???
Danke und L.G

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Kommentare

Miri Thomi Hex

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Wenn ich sämtliche Daten löschen lasse? Kann die komplette Löschung tatsächlich negative Folgen für mich haben ? Ich weiss nicht, inwiefern diese Datenbank für Vertragsabschlüsse durch Vertragspartner konsultiert/berücksichtigt wird.

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Birgit Rechsteiner

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Unterdessen kann man in vielen online-shops nur noch mit Rechnung zahlen, wenn diese eine Bonitätsprüfung durchführen lassen.
Wenn die nun Intrum anfragen, ob was besteht und die sagen: ha, die Daten sind gesperrt - dann wirst du da nur mit Vorauszahlung / Kreditkarte / PayPal zahlen können und nicht auf Rechnung beziehen.
Inwiefern das für dich "schlimm" ist weiss ich natürlich nicht.

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Miri Thomi Hex

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Also ist es so oder so doof. Wenn ich aus der Datenbank verschwunden bin,wirft es ein schlechtes Licht auf mich und wenn ich drin bleibe und die doch noch irgendwo etwas vermerkt haben auch?

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Birgit Rechsteiner

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genau

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Miri Thomi Hex

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Was würdest du an meiner Stelle tun? Mittlerweile bestehen ja die meisten Onlineshops auf Vorauszahlung etc,wegen den vielen Nichtzahler.Wenn ich etwas kaufe und und den Onlineshop kenne ist es mir egal wenn ich vorauszahlen muss.Kenne ich den Shop nicht lasse ich es sein und suche weiter oder kauf es im Laden (wenns nicht x100 km weit weg ist) . Aber ich weis das Intrum einen Ruf ziemlich schädigen kann,ob zu Recht oder Unrecht. Von daher weis ich jetzt einfach nicht recht was antworten.Mein Betreibungsauszug ist überigens leer 😉

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Birgit Rechsteiner

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Ich würd die Daten nicht löschen lassen - weil der Betrag wird ja nicht weiss ich nicht wie hoch sein - lieber zeigen, dass da ein Streitfall von CHF 100.-- besteht, als keine Auskunft geben lassen und alles dem Anfrager seiner Fantasie überlassen.(dann könnten es ja 100'000 sein).

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Gona Bun

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ich würde es löschen lassen, denn du hast ja alles hier schwarz auf weiss um wie viel es sich handelt, eben so das es ein streitfall gab! also warum solltest du angst haben vor intrum?

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Manuel Schranz

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Sie sollen dir eine Bestätigung der Löschung schicken. Wenn dann eine Bonitätsprüfung negativ ausfällt, kannst du es widerlegen. Sowieso lassen viele Onlineshops mit sich reden, so schreibe ich jeweils ein freundliches Mail, dass ich zwar am Kauf interessiert bin aber mich weigere im Voraus zu zahlen.

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Miri Thomi Hex

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Der Gesamtlöschung aus der Datenbank oder einfach diese Löschung der obengenannten Streitigkeit?

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Manuel Schranz

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Aha jetzt hab ichs verstanden.. Nur die Löschung der obgenannten Streitigkeit.

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Manuel Schranz

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Für mich klingt die Formulierung der Intrum nötigend. Würde sie auffordern, die Aussage zurückzunehmen.

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Miri Thomi Hex

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Wie formuliere ich das am gescheitesten?

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Manuel Schranz

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Wenn ich Sie richtig verstehe, führt die Löschung meiner Daten automatisch zu mich belastenden Bonitätsprüfungen. Mit diesem Automatismus wollen Sie mich dazu bewegen, auf die Löschung zu verzichten, was ich als nötigend empfinde. Ich ersuche Sie daher, mir umgehend zu bestätigen, dass meine Daten ohne mir erwachsende Nachteile gelöscht sind, andernfalls ich mich gezwungen sehe, strafrechtliche Schritte gegen Sie in die Wege zu leiten.

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Miri Thomi Hex

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Habs jetzt mal,so wie von dir beschrieben weitergegeben. 😉

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Manuel Schranz

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Hast du noch meinen anderen Kommentar gesehen? Wenn kein Eintrag besteht fällt die Bonitätsprüfung automatisch negativ aus.

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