Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Guten Morgen, vor über 1 Monat habe ich aus versehen eine Doppel Zahlung gemacht. Der Online shop hat mich darauf aufmerksam gemacht, und habe meine Bankdaten per Mail gesendet. Das war vor ziemlich genau 1 Monat. Bis heute habe ich noch kein Geld erhalten, habe schon 3 mal nachgefragt, und immer hiess es die Zahlungen werden am Montag ausgelöst. Kann man da etwas machen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Guten Morgen, vor über 1 Monat habe ich aus versehen eine Doppel Zahlung gemacht. Der Online shop hat mich darauf aufmerksam gemacht, und habe meine Bankdaten per Mail gesendet. Das war vor ziemlich genau 1 Monat. Bis heute habe ich noch kein Geld erhalten, habe schon 3 mal nachgefragt, und immer hiess es die Zahlungen werden am Montag ausgelöst. Kann man da etwas machen?
Ansichten: 25
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 15/02/2019 - 09:44
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner das Geld gehört dir - ganz klar....
Wenn sich der Online-Shop nun weigert, dann kannst du z.B. betreiben - nur - das kostet doch recht viel Geld... (ca. CHF 60.-- für das Betreibungsbegehren)...
Oder - du bestellst noch etwas - und ziehst diesen Betrag direkt ab... vielleicht funktionierts dann so - oder der Shop schuldet dir noch mehr Geld... 😊
Löschen oder verbergen
Rolf Stüssi Birgit Rechsteiner
Kleine Korrektur meineseits
Die Kosten für eine Betreibung
bis Fr. 100.00 betragen Fr. 20.30 und ab
Fr. 100 bis Fr. 500 betragen die Kosten Fr. 33.30
Birgit Rechsteiner Rolf Stüssi
oh, ja, dann könnte es günstiger kommen...
Es können zu diesen Kosten aber noch mehr dazu kommen, z.B. wenn der Pöstler mehrfach zustellversuche macht etc.
Rolf Stüssi Birgit Rechsteiner
Ja sicherlich, aber wir gehen von den normalen Betreibungskosten aus. Es gibt auch Betreibungsämter, welche die Mehrkosten nicht verrechnen, andere schon.
Mario Saldavia Ruf halt.
Rolf Stüssi .
Am besten dem Onlineshop ein Einschreiben zusenden und hier nochmals auf den Umstand (Guthaben aus Doppelzahlung) aufmerksam machen und das Geld zurückfordern, eine letzte Frist setzen von 10-14 Tagen ...Mehr anzeigen
Werner M. Rohr Warum immer ein Einschreiben, meist tut es ein Anruf. die Apotheke zur Rose ist zudem als seröses Unternehmen bekannt.