Guten Morgen,

Thema: Gestreute Strasse

Mein Partner ist heute Morgen aus unserer Hausausfahrt gefahren, gerutscht, gegen einen Zaun des Nachbars gerutscht (Zaun beschädigt) und Auto somit nun vorne rechts beschädigt.
Die Strasse gehört der Gemeinde.
Die Strasse war spiegelglatt und nicht gestreut.

1.Wer haftet für den Schaden am Auto?
2.Wer haftet für den Schaden am Zaun?
3.Wer ist für das Streuen der Strasse zuständig? Unser Vermieter oder die Gemeinde?

Danke für Eure Hilfe.

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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Dein Partner haftet - bei jedem Unfall gilt - nur so fahren wie es die Umstände zulassen - wenn er rutscht ist er "zu schnell" gefahren.

Strasse gehört der Gemeinde - also ist sie für das Streuen zuständig - aber ich glaube da eine Haftung nicht besteht.

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Karin Furrer

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Für die Schäden kommt dein Partner auf . Geht unter nicht beherrschen des Fahrzeuges . Für das Streuen ist die Gemeinde zuständig .

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Isabel Brawand

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Danke Birgit Rechsteiner und Karin Furrer - Ok und Danke Euch.
Aber das Passieren des Unfalls ist ja "nur" passiert weil nicht gestreut war.

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Rebekka von Niederhäusern

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Du musst der gemeinde auch zeit lassen um überhaupt zu streuen. Am morgen muss man damit rechnen. Wäre es am nami immer noch so, könntest du eine haftung prüfen. So einfach pech gehabt. Im moment ist es ja bekannt und die nachtichten berichten jeden morgen davon.

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Birgit Rechsteiner

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ja, aber bei dem Wetter muss man davon ausgehen, dass es rutschig ist.
Man kann nicht immer davon ausgehen dass die Strassen sauber und trocken sind.
Deshalb eben - fahren wie nach Umständen möglich!

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Birgit Rechsteiner

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Trotzdem kann man die Haftung da nicht abgeben...
Ist dumm gelaufen.
Aber wenn man mit Schneckentempo irgendwo rein rutscht ist ja zum Glück auch der Schaden nicht so gross... 😊

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Isabel Brawand

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Der Fall hat sich geändert:

Es ist NICHT die Strasse der Gemeinde sondern es ist die Strasse unseres Vermieters.

Und nun?

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Christian Twer

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wenn es vertraglich nicht anders vereinbart wurde, dann haftet der Vermieter, der für einen gefahrenlosen Zugang zum Haus zu sorgen hat. Er muss auch die Kosten für die Schneeräumung berappen, es sei denn, er hätte sie im Mietvertrag bei den Nebenkosten aufgeführt. Eine Ausnahme stellen vermietete Parkplätze dar: Der Mieter hat seinen Autoabstellplatz selber von Schnee und Eis zu befreien.

Verletzt sich jemand, weil er infolge mangelhafter Schneeräumung unglücklich stürzt, haftet grundsätzlich der Eigentümer von Grund und Boden für den Schaden. Ist ein Dritter - zum Beispiel der Hauswart oder ein Mieter - für den Winterdienst zuständig, kann der Eigentümer diesen zur Haftung ziehen. Von Fussgängern wird aber erwartet, dass sie sich im Winter entsprechend vorsichtig verhalten. Die Unfallgefahr minimieren kann nebst regelmässigem Winterdienst zum Beispiel auch ein Handlauf oder ein Geländer.

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