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Guten Morgen, nun wollte ich nochmals Feedback geben, wegen meinem "Fall" der Untermiet-Vorauszahlung.
Also hatte mich wie vorgeschlagen, zum Polizeipraesidium begeben (im Rathaus).. dort wurde mir gesagt, ich kann keine Anzeige machen, da es nicht sicher ist, dass sie betruegerische Absichten hatte. Dann mir die Betreibung vorgeschlagen, die ich schriftlich machen muss, d.h. ich muss mir erst irgendwo das Formular herunterladen lassen.. und dann ausfuellen. Ja so war das..
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Guten Morgen, nun wollte ich nochmals Feedback geben, wegen meinem "Fall" der Untermiet-Vorauszahlung.
Also hatte mich wie vorgeschlagen, zum Polizeipraesidium begeben (im Rathaus).. dort wurde mir gesagt, ich kann keine Anzeige machen, da es nicht sicher ist, dass sie betruegerische Absichten hatte. Dann mir die Betreibung vorgeschlagen, die ich schriftlich machen muss, d.h. ich muss mir erst irgendwo das Formular herunterladen lassen.. und dann ausfuellen. Ja so war das..
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:04
Robert Schweng
Es ging um diesen Fall:
https://www.facebook.com/groups/RechtsberatungSchweiz/permalink/55421064...
Danke fürs Feedback Anita Anspichler
Fr, 02/06/2017 - 13:04
Robert Schweng
Anita Anspichler die Betreibung würde ich auf jeden Fall einleiten. Sie können das Formular auf dem Betreibungsamt bekommen.
Fr, 02/06/2017 - 13:04
Markus Meyer
Liebe Anita, auch wenn es der Polizei nicht gefällt, diese müssen deine Anzeige entgegen nehmen und weiterbehandeln. Entweder der zust. Staatsanwaltschaft übergeben oder selber ermitteln. Wenn dann der Staatsanwalt meint, er habe genügend Anhaltspunkte, wird er Ermittlungen anstellen. Wenn nicht, wird er eine sog. Nichtanhandnahme-Verfügung erstellen und dann ist das vom Tisch.
Aber, Polizei darf sicherlich nicht Richter spielen !!
Was aber sicherlich Sinn macht, beides gleichzeitig Betreiben und Anzeige.
Fr, 02/06/2017 - 13:04
Markus Meyer
übrigens: https://www.e-service.admin.ch/eschkg/cms/content/betreibung/betreibung_...