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Guten Morgen ? nun ich habe eine Frage für eine Kollegin.. es geht darum, dass sie seit 1mt. In einem Betrieb tätig ist ohne Arbeitsvertag. Sie hatte die Chefin mehrmals angesprochen und wurde einfach ignoriert. Auch Lohnabrechnungen hat sie nie welche gesehen. Was würdet ihr tun?
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Guten Morgen ? nun ich habe eine Frage für eine Kollegin.. es geht darum, dass sie seit 1mt. In einem Betrieb tätig ist ohne Arbeitsvertag. Sie hatte die Chefin mehrmals angesprochen und wurde einfach ignoriert. Auch Lohnabrechnungen hat sie nie welche gesehen. Was würdet ihr tun?
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Kommentare
Mo, 27/11/2017 - 09:29
Eveline Gutmann
einen anderen Job suchen
Mo, 27/11/2017 - 09:30
Mona Skuld Taschler
Ja was für rechte hat sie den ohne Vertrag? Lohn etc? Sie ist eben alleinerziehende Mutter und sehr angewiesen auf das geld
Mo, 27/11/2017 - 09:33
Eveline Gutmann
Ja, aber Lohnabrechnungen konnte sie ja noch gar nicht mehere erhalten, da sie erst seit 1 Monat dort ist. Hat sie den Lohn erhalten? Ich würde mich mal beim Arbeitsgericht erkundigen. Auf jeden Fall dem Arbeitgeber mal schriftlich mitteilen, dass ich den Vertrag und die Lohnabrechnung will. Wenn keine Reaktion kommt, eben beim Arbeitsgericht nachfragen.
Mo, 27/11/2017 - 09:34
Eveline Gutmann
https://www.jobagent.ch/arbeitsgericht
Mo, 27/11/2017 - 10:23
Regula Christen
Mona Skuld Taschler da gilt dann einfach das OR
Mo, 27/11/2017 - 16:13
Beatrice Zbinden
Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden und untersteht damit dem OR und eine monatliche Lohnabrechnung ist nicht zwingend. Wird vorallem in Kleinstbetrieben so praktiziert.
Mo, 27/11/2017 - 16:17
Phil Becker
ja ein arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen ist richtig.
leider ist die blose behauptung, es bestehe ein mündlicher arbeitsvertrag kein beweis in einem streitfall.
Mo, 27/11/2017 - 16:17
Phil Becker
*werden,
Mo, 27/11/2017 - 09:36
Sybille Rellstab
solange der Lohn kommt, weiter arbeiten und nach dem Vertrag fragen. Ein Vertrag besteht, egal ob mündlich oder schriftlich. Andere Stelle suchen, aber diese nicht aufgeben, solange der Lohn kommt.
Mo, 27/11/2017 - 10:12
Birgit Rechsteiner
Vertrag besteht ja schon, muss nicht schriftlich sein - dann gilt halt in allen Fällen OR (Ferien, Kündigungsfrist etc.) - trotzdem würd ich einen verlangen - ansonsten einmal einen selber verfassen (natürlich dann mit viel Ferien etc. drin) und als Vorschlag der Chefin übergeben.
Wie viel Lohn erhält sie denn, bis spätestens am Donnerstag sollte sie ja Geld erhalten - dann sieht sie wie viel etc.
Mo, 27/11/2017 - 12:34
Allma Kiki
Das meiste ist im OR geregelt wenn kein schriftlicher Vertrag vorhanden ?
Mo, 27/11/2017 - 10:59
Mona Skuld Taschler
Besten Dank für eure Ratschläge ?
Mo, 27/11/2017 - 11:00
Mona Skuld Taschler
Und wenn der Lohn nicht kommen wird, würde ich ihr raten der Mal "Feuer underm a.." zu machen?
Mo, 27/11/2017 - 12:35
Allma Kiki
Auch für dies gibt es eine Lösung ?
Mo, 27/11/2017 - 12:35
Mona Skuld Taschler
?.. was genau meinst du??
Mo, 27/11/2017 - 12:41
Allma Kiki
Denke der Lohn kommt bestimmt, allefalls kann man auch hier rechtlich vorgehen wenn der Lohn nicht kommen würde. Man hat ja die Arbeit geleistet ? ist deiner Freundin der Lohn bekannt?
Mo, 27/11/2017 - 12:42
Mona Skuld Taschler
Nein eben nicht und das ist die Situation die sie am meisten aufregt nicht zu wissen für was sie arbeitet
Mo, 27/11/2017 - 12:47
Allma Kiki
In welcher Branche ist den die Tätigkeit? Wenn kein Lohn vereinbart wurde, dann gilt Ortsüblich oder GAV schreibt was vor ...
Mo, 27/11/2017 - 12:55
Mona Skuld Taschler
Im Kosmetikbereich? danke vielmals
Mo, 27/11/2017 - 12:32
Allma Kiki
Hallo Mona Skuld Taschler also gemäss Gesetz sollte nach Ablauf einem Monat ein schriftliche Vereinbarung vorliegen. Anbei der Gesetzesartikel und deine Freundin hat rechtlich gesehen ein Recht darauf.
Mo, 27/11/2017 - 15:30
Jasmin Morrocan
war bei meinem letzten job auch so und würde es nie mehr machen! ohne vertrag keine arbeit.