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Guten Morgen miteinander 😊
Thema Überzeit
Ich bin 80% angestellt und arbeite von Dienstag bis Samstag. Mit 80% sollte ich jeweils 36h pro Woche arbeiten. Das man ab und an Überzeit macht ist klar und dies ist auch kein Problem für mich. In letzter Zeit ist es aber so, dass ich bereits am Freitag mein Stundensoll fast erreicht habe (Diese Woche sind es bereits 35.45h). Am Samstag sollte ich jeweils 4h (18-22 uhr) arbeiten, fange meistens jedoch früher an weil ich sonst meine Sachen nicht vorbereiten kann und um 22.00 Feierabend machen kann ich eigentlich jedes mal vergessen. Es wird meistens 24 Uhr oder noch später.
Klar, mein Team ist dankbar aber ich laufe auf Reserve. Habe nur am Sonntag frei und am Montag 8h Schule (AG wusste dies von Anfang an). Dazu kommt, dass die Überstunden nirgends richtig registriert werden. Ich schreibe die Zeit via App auf und schicke diese meinem direkten Vorgesetzten, aber wass danach passiert weiss ich nicht. Letzten Monat alsich den Stundenrapport unterschreiben musste (während der Arbeitszeit im grössten Stress) steht da bei jedem MA Überzeit Monat ... 0.0.
Frei zu bekommen ist auch sehr schwer, da wir im Moment sowieso noch fast jemanden brauchen könnten. Kann ich mich irgendwie dagegen wehren? Bin schon auf Stellensuche (hat auch noch andere Gründe), trotzdem kann ich nicht mehr so weitermachen, da ich bereits unter psychosomatischen Beschwerden leide.
Danke für eure Hilfe und ich wünsche ein schönes Wochenende.
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Guten Morgen miteinander 😊
Thema Überzeit
Ich bin 80% angestellt und arbeite von Dienstag bis Samstag. Mit 80% sollte ich jeweils 36h pro Woche arbeiten. Das man ab und an Überzeit macht ist klar und dies ist auch kein Problem für mich. In letzter Zeit ist es aber so, dass ich bereits am Freitag mein Stundensoll fast erreicht habe (Diese Woche sind es bereits 35.45h). Am Samstag sollte ich jeweils 4h (18-22 uhr) arbeiten, fange meistens jedoch früher an weil ich sonst meine Sachen nicht vorbereiten kann und um 22.00 Feierabend machen kann ich eigentlich jedes mal vergessen. Es wird meistens 24 Uhr oder noch später.
Klar, mein Team ist dankbar aber ich laufe auf Reserve. Habe nur am Sonntag frei und am Montag 8h Schule (AG wusste dies von Anfang an). Dazu kommt, dass die Überstunden nirgends richtig registriert werden. Ich schreibe die Zeit via App auf und schicke diese meinem direkten Vorgesetzten, aber wass danach passiert weiss ich nicht. Letzten Monat alsich den Stundenrapport unterschreiben musste (während der Arbeitszeit im grössten Stress) steht da bei jedem MA Überzeit Monat ... 0.0.
Frei zu bekommen ist auch sehr schwer, da wir im Moment sowieso noch fast jemanden brauchen könnten. Kann ich mich irgendwie dagegen wehren? Bin schon auf Stellensuche (hat auch noch andere Gründe), trotzdem kann ich nicht mehr so weitermachen, da ich bereits unter psychosomatischen Beschwerden leide.
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Kommentare
Sa, 01/12/2018 - 12:34
Robert Schweng
Lori Prel Vukaj Suche das Gespräch mit deinem AG- erkläre ihm die Situation und v.a. Weise darauf hin, dass ihm das Suchen und einstellen einer Ersatzperson teurer kommt und aufwändiger ist- Unterschreibe keinen Arbeitszeitrapport, welcher nicht die geleisteten Stunden reflektiert. Aber insbesondere hat Eveline Gutmann recht, komm nicht früher und organisiere die Arbeit so, dass du die Nacharbeiten während der Arbeitszeit beginnst und beendest.
Im Teilzeitpensum ist es schwieriger und vor allem dann, wenn kein Arbeitszeiterfassungssystem vorhanden ist.
Unten noch von ch.ch:
Bei einer Überschreitung der vertraglich festgelegten Normalarbeitszeit bis zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit (je nach Branche 45 bis 50 Stunden) spricht man von Überstunden. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn diese:
notwendig sind,
Sie physisch und psychisch nicht überfordern,
zumutbar sind,
und die Arbeits- und Ruhzeiten eingehalten werden.
Zuschlag
Die Überstunden müssen mit einem Zuschlag von 25 Prozent entlöhnt werden.
Es ist aber möglich, den Zuschlag schriftlich auszuschliessen.
Anstelle einer Auszahlung kann Überstundenarbeit auch durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen werden. Dies setzt jedoch Ihre Zustimmung und die der Arbeitgeberin, des Arbeitgebers voraus.
Bei Kadermitarbeitenden ist die Arbeitszeit meistens nicht exakt nach Stunden definiert. Man geht davon aus, dass die Leistung eines höheren Pensums durch den höheren Lohn abgegolten wird, wobei dies vertraglich zu regeln ist. Es kann auch schriftlich vereinbart werden, dass die Überstunden ohne Zuschlag entschädigt werden, oder mit einem niedrigeren als 25 Prozentigen.
Überzeit
Von Überzeit wird dann gesprochen, wenn die wöchentliche gesetzliche Höchstarbeitszeit (je nach Branche 45 bis 50 Stunden) überschritten wird.
Sie darf nicht mehr als zwei Stunden im Tag betragen.
Sie darf im Kalenderjahr nicht mehr als 170 Stunden (bei wöchentlicher Arbeitszeit von 45 Stunden) bzw. 140 Stunden (bei 50 Stunden) betragen.
Sie muss – wenn sie nicht innert bestimmter Frist durch Freizeit ausgeglichen wird – mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 % entschädigt werden.
Anton Lang Sarah Jasmin sind sie den einem GAV unterstellt? Das Gastro hat einen GAV und wenn es ein guter AG ist sollte er dem unterstehen.
Susanne Schudel Anton Lang es spielt keine Rolle, ob es ein guter AG ist. Der L-GAV ist allgemein verbindlich für sämtliche Gastrobetriebe in der Schweiz.
Hier der Link zur Arbeitszeitkontrolle
http://l-gav.ch/vertrag-aktuell/iv-arbeitszeit-und-freizeit/art-21-arbei...
Andreas Thanner Sarah Jasmin Ihre Fragen kann ich Ihnen allesamt einfach und kompakt beantworten.
Überstunden:
Wie Sie bereits richtig erwähnt haben sind Arbeitnehmer verpflichtet Überstunden zu leisten wenn dies notwendig ist. Das machen Sie auch schon mehr als genug. Ob Überstunden gutgeschrieben werden ist nicht nur auf direkte Anweisung des AG abzustellen, wie dies einige Personen hier unvollständigerweise erwähnen. Überstunden sind auch dann zu entschädigen wenn der Arbeitgeber hätte wissen können, dass Sie Überstunden machen UND sie davon nicht abgehalten haben.
Gerade beim L-GAV gilt die Zeiterfassung des Arbeitnehmers als verbindlich sofern der Arbeitgeber keine eigene Zeiterfassung hat. Sie sprechen von einem Blatt das Sie unterschrieben haben mit Saldo 0? Müssen Sie badgen? Wie erfassen Sie die Arbeitszeit? Arbeiten Sie im Stundenlohn?
Wenn Sie aus privaten Gründen nicht mehr in der Lage sind in diesem Ausmasse Überstunden zu leisten, dann muss dies der AG akzeptieren. Teilt er Sie trotzdem für Mehrstunden ein müssen Sie Ihn schriftlich darauf aufmerksam machen. Nur damit haben Sie einen Beweis, dass Sie Ihrer Überstundenpflicht grundsätzlich nachgekommen sind.