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Guten Morgen
Meine Tochter bekommt kindesunterhalt von ihrem vater das wurde 2012 berechnet umd seit damals nicht mer angepasst jetzt wird sie nächstes jahr 6 jahre alt und sollte mer bekommen jetzt hab ich gestern erfahren das er nochmals vater geworden ist und heiratet. Kann es sein das er dann weniger für meine tochter bezahlen muss ? Ich bin auch verheiratet und habe noch ein zweites. Wo kann ich den kinderunterhalt berechnen lassen? Es ist so das ser vater und ich seit nun 5 jahren keinen kontakt haben und meine tochter ihn aber kennen lernen würde. Ich habe das alleinige Sorgerecht für sie und frage mich wie es rechtlich aussieht es besteht kein vertrag über das besuchsrecht nicht das er jetzt verlangen kann das sie jede 2 woche kommen muss? Danke
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Guten Morgen
Meine Tochter bekommt kindesunterhalt von ihrem vater das wurde 2012 berechnet umd seit damals nicht mer angepasst jetzt wird sie nächstes jahr 6 jahre alt und sollte mer bekommen jetzt hab ich gestern erfahren das er nochmals vater geworden ist und heiratet. Kann es sein das er dann weniger für meine tochter bezahlen muss ? Ich bin auch verheiratet und habe noch ein zweites. Wo kann ich den kinderunterhalt berechnen lassen? Es ist so das ser vater und ich seit nun 5 jahren keinen kontakt haben und meine tochter ihn aber kennen lernen würde. Ich habe das alleinige Sorgerecht für sie und frage mich wie es rechtlich aussieht es besteht kein vertrag über das besuchsrecht nicht das er jetzt verlangen kann das sie jede 2 woche kommen muss? Danke
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Kommentare
Mi, 20/09/2017 - 07:49
Rene Loosli
Du kanst es neu berechnen lassen aber denke daran der Vater hat geheiratet und noch ein Kind und damit könte sein wenn er finanziel nicht so gut dahsteht auch weniger geben könte !!
Weis so ein fall in meiner bekantschaft wo der Vater dan sogar weniger bezahlen musste !!
Und noch nebenbei der Vater hätte das anrecht darauf sein Kind zu sehen !!
Mi, 20/09/2017 - 07:52
Larissa Merz-Schaffner
Dankeschön er darf sie auch sehen wenn er interesse hätte nur hat er die letzten 5 jahre kein interesse und darum möchte ich nicht das sie gleich zu lange gehen muss er hätte sie jederzeit sehen könne er wollte nicht es geht mir drum ob sie muss
Mi, 20/09/2017 - 08:01
Päm Turcato
Wenn der Vater den Kontakt mit der Tochter aufbauen will hat er das anrecht drauf, leider.
Aber meine ganz persönliche Meinung: Wenn er sich bis jetzt nicht intressiert hat muss er jetzt auch nicht einen auf Vater spielen! Ein Kind ist immer da und nicht wenn es Ihm gerade passt!
Und wegem Unterhalt gebe ich Rene Loosli recht, kann sein das noch weniger bekommst wenn sich die Finanziellen verhältnisse vom "Vater" geändert haben.
Sa, 23/09/2017 - 23:07
Lino Ventura
Wir kennen den Grund uns somit auch nicht die Umstände für die Trennung. Ein Kind ist eben ein Kind und deshalb glücklicherweise nicht voreingenommen. Somit könnte dieses dem Vater unbeschwert begegnen. Das Kind möchte ja den Vater kennen lernen. In diesem Fall ist klar die Mutter die sich mit einer Abwehrhaltung gegen den Kindsvater äussert und sich jedoch nur für den Finanziellenaspekt interessiert.
Sehr bedauernswert die einbseitige Betrachtungsweise
Mi, 20/09/2017 - 07:52
Sylvia Loose
Der Vater hat das Recht sein Kind zu sehen.
Wenn jetzt solang kein Kontakt war muss man halt schauen wie man das Anfangs gestalten kann.
Mi, 20/09/2017 - 08:05
Larissa Merz-Schaffner
Ich find das recht krass gesagt hat das recht hätte sie nicht auch die letzten 5 jahre das recht gehabt das ihr vater an ihr interesse gezeigt hätte hat er aber nicht er ist ein fremder für sie
Mi, 20/09/2017 - 08:27
Sylvia Loose
Ja, das ist ein Armutszeugnis.
Aber wir kennen hier nur eine Seite der Geschichte. Seine Beweggründe sein Kind nicht zu sehen kennen wir nicht.
Und dennoch hat er das Recht sein Kind zu sehen.
Mi, 20/09/2017 - 21:50
Gergana Zwahlen-Stoyanova
Sylvia Loose ,
Es gibt es KEINE Gründe das eigene Kind nicht sehen zu wollen!!!
Keine..!
Do, 21/09/2017 - 02:01
Sylvia Loose
Nein, aber Umstände. Leider erlebt MANN (eher seltener Frau) das viel zu oft.
Mi, 20/09/2017 - 07:53
Karin Furrer
Ja wenn er ein weiteres Kind hat geht automatisch der Unterhalt für das Erstgeborene zurück . Also er muss weniger Unterhalt bezahlen . Ausser er möchte freiwillig den Unterhalt gleich bleibt .
Mi, 20/09/2017 - 08:01
Samuela Zaugg
Natürlich erhälst du weniger unterhalt wenn er mehr auslagen hat durch ein zweites kind..
Mi, 20/09/2017 - 08:09
Ewa Luxemburg
Das stimmt nicht, kein Kind darf benachteiligt werden, nur weil der Vater weitere Kinder bekommt.
Mi, 20/09/2017 - 08:12
Rene Loosli
Was stimmt nicht
Mi, 20/09/2017 - 08:18
Sabrina Zumbach-Messer
es haben alle kinder die gleichen rechte. nur wenn der vater noch ein kind bekommt, kann es gut sein dass er weniger bezahlen muss. der vater muss ja auch noch leben können.
Mi, 20/09/2017 - 08:21
Ewa Luxemburg
Dabei gilt allerdings: Der Anspruch auf Kindesunterhalt entfällt bei Wiederheirat des Vaters oder der Mutter nicht automatisch, wenn ein neues Kind in die Ehe geboren wird. Minderjährige und privilegierte Volljährige stehen in der Rangfolge auf gleicher Stufe. Ein neues Kind hemmt damit nicht automatisch den Unterhaltsanspruch eines älteren.
Mi, 20/09/2017 - 09:02
Rene Loosli
Da bist du falsch Ewa Luxemburg das geld wird geteilt wenn es mehrere kinder sind wird es für jedes weniger
Mi, 20/09/2017 - 09:04
Ewa Luxemburg
Nicht automatisch und bei uns war es nicht so.
Mi, 20/09/2017 - 09:20
Sabrina Zumbach-Messer
Rene Loosli genau!
Mi, 20/09/2017 - 10:37
Rebecca Lang
Nein, ewa hat recht, der unterhalt geht nicht zurück sofern er über dem existeninimum bleibt!!!
Mi, 20/09/2017 - 08:27
Glenn Ganz
Das kann man Pauschal nicht sagen, ob die Alimente des 1. Kindes betroffen sind. Das es von seinem Einkommen abhängt.
Mi, 20/09/2017 - 08:32
Larissa Merz-Schaffner
Danke vielmals für alle antworten wo kann ich den unterhalt berechnen lassen?
Mi, 20/09/2017 - 09:03
Rene Loosli
Da müstest du einmal wiesen was der Vater jetzt verdient und dan anwalt
Mi, 20/09/2017 - 10:39
Rebecca Lang
Wenn du einen unterhaltsvertrag hast, ist dort sicher auch die neue alimente wenn sie älter wird aufgeführt, wenn nicht würde ich zuerst bei der kesb nachfragen, nicht gleich anwalt, dass ist viel zu teuer?
Mi, 20/09/2017 - 10:41
Larissa Merz-Schaffner
Ja das steht im vertrag das sie 50fr mehr bekommen würde wir schauen mal ich möchte nicht nochmal zum anwalt 1 h hat mich letztes mal 300 fr gekostet weil er nicht unterschreiben wollte
Mi, 20/09/2017 - 10:43
Rebecca Lang
Ja das glaube ich, aber wenn du jetz einen unterschriebenen unterhaltsvertrag hast kannst du die kesb einschalten ohne anwalt
Mi, 20/09/2017 - 10:49
Larissa Merz-Schaffner
Meine angst ist wenn ich die kesp einschalte ist das sie dann darauf beharren das der kontakt zwischen den beiden entsteht und mit dem möchte ich warten bis sie das selber entscheidet weil bis jetzt sagt sie sie möchte gar nicht wissen wer er ist ich denke das wird in den nächsten jahren kommen das sie interesse hat bis jetzt meint sie er kommt ja nie wiso soll ich dann zu ihm
Mi, 20/09/2017 - 12:14
Päm Turcato
Larissa Merz-Schaffner ab 12 Jahren dürfen die Kinder selber Entscheiden ob sie den kontakt beibehalten möchten mit dem Vater. Bis dahin können die Kids leidrr gezwungen werden. So hat mann es mir auf der Gemeinde mitgeteilt.
Mi, 20/09/2017 - 12:47
Larissa Merz-Schaffner
Danke das ist für mich ein witz meiner meinung nach merkt ein kind relativ schnell obs passt oder nicht
Mi, 20/09/2017 - 08:32
Daniel Ebnöther
Normalerweise wird das doch über einen Unterhaltsvertrag festgelegt?
Mi, 20/09/2017 - 08:46
Simone David
Mein Unterhalt wurde vom Kreisgericht berechnet und muss nächstens auch vom Kreisgericht neu bestimmt werden. Die Kosten für diese Unterhaltsänderung betragen aber 1800.- (Kanton SG)
Mi, 20/09/2017 - 08:49
Larissa Merz-Schaffner
Das ist ja ein riesen betrag ich hoffe das es einfach so weiterläuft ich will nicht mehr von ihm nur das was ihr zusteht und hoffe darauf das mein mann sie in 2 jahren adoptieren darf dann ist ruhe
Mi, 20/09/2017 - 08:52
Simone David
Wenn er noch ein zusätzliches Kind bekommen hat, ist die Chance eh gross das du nicht mehr bekommst. Evt sogar weniger.
Mi, 20/09/2017 - 08:56
Milano Sara
Der Vater meines Sohnes hat sich auch ziemlich lange nicht gemeldet genauer gesagt zwei Jahren. Nach zwei Jahren kam er angetanzt und dachte er könne den kleinen einfach mitnehmen, dann bin ich auf die KESB. Ich habe von der KESB verlangt dass die Besuche nur betreut durchgeführt werden bis eine Vertrauensbasis aufgebaut ist. Dies wurde dann auch gemacht, mit der Begründung dass es so lange keinen Kontakt gab. Und ich habe nicht mal das alleinige Sorge recht, Sorgerecht und Besuchsrecht sind zwei paar Schuhe, das Besuchsrecht kannst du mit hilft der KESB so umsetzen lassen wie es für das Kind auch stimmt. Ich würde mich mal dort erkundigen viel Glück euch beiden
Mi, 20/09/2017 - 08:58
Milano Sara
Das begleitete Besuchsrecht findet dann etwa alle zwei Wochen in einem Zentrum statt in dem auch andere Kinder ihre Väter sehen unter Aufsicht von Sozialpädagogen. Ca für 6std mit Mittagessen etc.
Mi, 20/09/2017 - 09:01
Larissa Merz-Schaffner
Das klingt nicht schlecht ich werde jetzt mal mit meinem mann besprechen ich denke wir werden mal abwarten ob der vater sich meldet oder ob die zahlungen wie bisher weiterlaufen und sonst sein lassen ich will ihn nicht aufstacheln hab gehofft hätte noch paar jahre zeit dann kann sie selber entscheiden ob sie will den im moment würde ich es ihm nicht zutrauen
Mi, 20/09/2017 - 09:02
Milano Sara
Larissa Merz-Schaffner genau am besten abwarten meiner meldet sich zur Zeit auch wieder seit über vier Monaten nicht mehr und kommt auch nicht zu dem besuchen. Aber das begleitete besuchen würde wenigstens auch zeigen ob er echtes Interesse daran hat das Kind kennen zu lernen oder nicht. Viel Glück wünsche ich dir!
Mi, 20/09/2017 - 09:08
Larissa Merz-Schaffner
Danke das wünsche ich euch auch
Mi, 20/09/2017 - 16:05
D'Armiento Michelle
Wir haben das durch. Bei uns wares so. Kinder sind gleichgestellt. So wurde der unterhalt fuer dir frau angepasst damit das 2. Kind gleichviel hat wie das erste. Aussage des gerichts und der anwälte. Kinder werden gleich gestellt. Und er hat das recht dies neu zuberchen wie du auch natürlich. Und je nach kanton ist der unterhalt ja versch. Berechnet. Bei uns ist es selber kanton selbe stadt.
Sa, 23/09/2017 - 15:24
Lothar Medar
Das Besuchsrecht ist im Scheidungsurteil aufgeführt.
Die Allimente/Unterhaltsbeiträge werden nach einkommen berechnet seit 2015. Aber an einem Mindestbeitrag kommt er nicht drum herum, heißt je nach Wohnkanton 250.- bis 350.- .
Sa, 23/09/2017 - 15:27
Larissa Merz-Schaffner
Wir haben kein Scheidungsurteil wir waren nie verheiratet
Sa, 23/09/2017 - 15:27
Karin Furrer
Kollegin von mir bekommt nur 50.- Fr. Alimenten . Laut Gerichtsurteil .
Sa, 23/09/2017 - 15:29
Lothar Medar
Sozialamtbevorschussung beantragen. da ist laut Regelung der Mindest Betrag 250.- pro kind im Kanton SG