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Guten Morgen liebe Gemeinde
Vor etwa einem Monat hat meine Freundin ihr Ostwind Jahresabo (Wängi-Frauenfeld) unwissentlich verloren und kam in eine Fahrausweiskontrolle.
Der Kontrolleur hat ihr gesagt das sie beim Vorweisen der betätigung, das sie in Besitz eines Jahresabos sei, CHF 5.- zahlen müsse. Am SBB Schalter in Frauenfeld bezahlte sie diese 5.- und bestellte eine neue Karte für 30.-.
Gestern lag im Briefkasten ein Brief der Firma Appenzeller Bahnen AG (Frauenfeld - Wil Bahn gehört AB AG), mit einer Busse von 100.-.
Übrigens wurde ihr Halbtax bei der Fahrpreispauschale ignoriert.
Nun meine Frage:
Ist es von den Appenzeller Bahnen rechtlich in Ordung eine Busse auszustellen, obwohl ein Beweis des besitzes dieser Jahreskarte vorhanden ist?
Kann sie noch was machen um diese Busse abzuwenden?
Ich persönlich habe ihr geraten sämtliche unterlagen vom Jahresabo zu Kopieren und mit der Busse zurück zu senden.
Vielen Dank für die Antworten
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Guten Morgen liebe Gemeinde
Vor etwa einem Monat hat meine Freundin ihr Ostwind Jahresabo (Wängi-Frauenfeld) unwissentlich verloren und kam in eine Fahrausweiskontrolle.
Der Kontrolleur hat ihr gesagt das sie beim Vorweisen der betätigung, das sie in Besitz eines Jahresabos sei, CHF 5.- zahlen müsse. Am SBB Schalter in Frauenfeld bezahlte sie diese 5.- und bestellte eine neue Karte für 30.-.
Gestern lag im Briefkasten ein Brief der Firma Appenzeller Bahnen AG (Frauenfeld - Wil Bahn gehört AB AG), mit einer Busse von 100.-.
Übrigens wurde ihr Halbtax bei der Fahrpreispauschale ignoriert.
Nun meine Frage:
Ist es von den Appenzeller Bahnen rechtlich in Ordung eine Busse auszustellen, obwohl ein Beweis des besitzes dieser Jahreskarte vorhanden ist?
Kann sie noch was machen um diese Busse abzuwenden?
Ich persönlich habe ihr geraten sämtliche unterlagen vom Jahresabo zu Kopieren und mit der Busse zurück zu senden.
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Kommentare
Fr, 02/03/2018 - 08:41
Marcel Marty
Rechtlich zulässig ist es auf jeden Fall, denn Ihre Freundin war zum Zeitpunkt der Kontrolle mit keinem gültigen Ticket unterwegs, ist also (wenn auch unbeabsichtigt und unwissentlich) schwarz gefahren. Ich würde dort Anrufen und die ganze Geschichte per Telefon schildern. Sie können nur auf Kulanz des Anbieters hoffen. Rechtliche Handhabe gegen die Busse vorzugehen haben Sie keine.
Fr, 02/03/2018 - 08:49
Birgit Rechsteiner
Bevor grosses Theater veranstaltet wird, anrufen, Fall schildern und nett nachfragen, ob man was machen kann...
Fr, 02/03/2018 - 08:57
Rahel Citossi Müller
Finde das unlogisch...sie hat ja schon 5.- " busse" bezahlt, weil sie eins hat aber nicht dabei...wenn sie jetzt noch 100.- bezahlen muss, zahlt sie ja mehr busse als jemand der gar kein bilet hat....also ich würd auf jeden fall anrufen...
Fr, 02/03/2018 - 09:08
Marcel Marty
Die 5.-- sind keine Busse sondern eine Umtriebsentschädigung. Zudem kann es natürlich sein, dass die beiden Anbieter u. U. unterschiedliche Regelungen haben.
Fr, 02/03/2018 - 09:11
Rahel Citossi Müller
Ist ja gleich was es ist, unterm strich bezahlt sie ja mehr als jemand ohne abo
Fr, 02/03/2018 - 09:11
Marcel Marty
Nein, die Fahrkosten kommen zur Busse jeweils noch dazu.
Fr, 02/03/2018 - 09:22
Rahel Citossi Müller
Ja das abo ist ja bezahlt...egal..mir ist das auch 2 mal passiert...und ausser den 5.- musste ich nix bezahlen.ich würd sicherlich mal anrufen und nachfragen
Fr, 02/03/2018 - 10:12
Birgit Rechsteiner
Ich könnte mir vorstellen, dass die Info nicht weiter geleitet wurde...
Fr, 02/03/2018 - 11:43
D'Armiento Michelle
Wie lange war die zeit von der "schwarzfaht" bis sie am schalter war und das missverständniss auflöste?
Evt hat sich das was überschnitten und darum ging die busse raus.
Freundlich anrufen und nachfragen. Appenzellerbahn und sbb sind 2 firmen. Evt fehlte es da aner komunikation...
Fr, 02/03/2018 - 13:04
Erika Gerber
Ja sehe ich auch so wie D'Armiento MichelleMichelle.Der Nachweis muss in einem Monat bei einem Schalter nach gewissen werden.Passiert das nicht kommt ein einzahlungsschein. Steht beim Bussen Zettel was sie bekommen hat normalerweise.Vieleich hat's sogar der Kontrollör gesagt.
Fr, 02/03/2018 - 13:08
Mike Müller
Ich würde dir empfehlen, bei einer solch kurzen Strecke ein normales Billett zu lösen.
Wenn eine Kontrolle kommt, erhältst du eine Busse, welche du anschliessend am Schalter vorweisen musst und dort die CHF 5.- begleichen kannst.
So entstehen für dich eventuell weniger Kosten und Aufwand, wenn das Ticket günstiger ist.
Fr, 02/03/2018 - 19:10
Ueli Zellweger
Vielen Dank für die Anmerkunge. Wir versuchen das beste rauszuholen...👍