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Guten Morgen... jetzt muss ich euch auch noch mal bitten mir zu helfen...
... "meine" Untervermieterin ist jetzt wirklich nach Kanada geflogen fuer 2/3 Monate ohne mir mein "Mietgeld" wieder auszuzahlen oder sich dahingehend zu melden. Habe nun zweimal mit der Verwaltung gesprochen. Er meint, ich solle es mir ueberlegen, ob ich eine Anzeige mache (er wusste nicht, dass ich schon Miete bezahlt habe).. das waere sehr teuer und wer weiss, ob ich dann mit den Kosten allein dastehe. (Wenn mir jemand etwas ueber die Kosten sagen kann, und evtl. einen Anwalt benennen, oder gibt es einen gratis Service???)
Nun habe ich richtig Stress, weil ich Anfang Dez. arbeiten soll und zwar recht frueh... habe versucht mich bei Airbnb einzuloggen oder Pension.. ist aber echt rahmensprengend.. und wenn die Vermieterin keinen Schadensersatz zahlen muss, stehe ich mit den Kosten alleine da. Sie hat zwar ihr Auto hiergelassen und die Mietkaution waere auch noch da. Im Fall einer Anzeige, da sie ja nicht hier ist.. wie laeuft denn das weiter? Der Verwalter sagte, es werden in der Schweiz erstmals die beiden Parteien angehoert.
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Guten Morgen... jetzt muss ich euch auch noch mal bitten mir zu helfen...
... "meine" Untervermieterin ist jetzt wirklich nach Kanada geflogen fuer 2/3 Monate ohne mir mein "Mietgeld" wieder auszuzahlen oder sich dahingehend zu melden. Habe nun zweimal mit der Verwaltung gesprochen. Er meint, ich solle es mir ueberlegen, ob ich eine Anzeige mache (er wusste nicht, dass ich schon Miete bezahlt habe).. das waere sehr teuer und wer weiss, ob ich dann mit den Kosten allein dastehe. (Wenn mir jemand etwas ueber die Kosten sagen kann, und evtl. einen Anwalt benennen, oder gibt es einen gratis Service???)
Nun habe ich richtig Stress, weil ich Anfang Dez. arbeiten soll und zwar recht frueh... habe versucht mich bei Airbnb einzuloggen oder Pension.. ist aber echt rahmensprengend.. und wenn die Vermieterin keinen Schadensersatz zahlen muss, stehe ich mit den Kosten alleine da. Sie hat zwar ihr Auto hiergelassen und die Mietkaution waere auch noch da. Im Fall einer Anzeige, da sie ja nicht hier ist.. wie laeuft denn das weiter? Der Verwalter sagte, es werden in der Schweiz erstmals die beiden Parteien angehoert.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Gabriela Thelen
Sie het en gültige undermietvertrag. Mieti im vorus zahlt aber kei schlüssle becho.
I würd sie azeige wege betrug und ev au unterschlagig da sie ja vor abreis gwüsst het das du s geld zrug wetsch.
Hesch den scho d hotels agfraget zwecks ere monetspauschale???
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Anita Anspichler
Fuer diese Zeit.. ich arbeite Di.ab 7 Uhr, Mittwoch und Do. auch wenn ich nur 4 Tage pro Woche was Mieten wuerde und dann wieder nach Strasbourg zurueck (was auch mit riesigen Fahrtkosten verbunden ist) Habe Arbeit in Uster und wenn ich in Pfaeffikon was anmiete habe ich wieder Fahrtkosten usw. ich kann mir bei Airbnb ein Zimmer mieten, waere aber dann nicht meinem Aufenthalt gerecht.. ich wollte gerade so noch zu Weihnachten einen "Kinder-Kochkurs" sowie Reflexo usw.. machen.. das kann ich in einem "Einzimmer-Untermiete) natuerlich auch nicht.. habe nach 2-Zimmer Wohnungen zu mieten geschaut.. sind alle ueber lange Zeit schon ausgebucht..
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Markus Meyer
hm...überlege gerade....gültiger untermietvertrag ? du hast also offiziel anspruch auf nutzung der wohnung. Wie wäre es mit schlüsseldienst. Anderer Weg wäre...dieses Vorgehen dem Vermieter zu unterbreiten. Entweder er gibt dir einen Schlüssel oder du lässt das Schloss austauschen
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Anita Anspichler
.. das waere wichtig wenn ich eine Betreibung mache zu wissen, ob ueberhaupt was zu pfaenden ist.. sie hat auch noch ihre Kaution.. der Verwalter weiss auch nichts von fuer immer die Wohnung verlassen und nach Kanada komplett auszuwandern.. sie hat ihre Wohnung noch nicht gekuendigt..
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Pati Rychener
Wer zahlt in dieser Zeit den Parkplatz?Ihr Auto hat sie ja dagelasse!!!
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Anita Anspichler
ja sie, sie hatte ja nicht die komplette Miete auf mich umgelegt..
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Michael Splmn
versuche heraus zu finden was die für ein Visum in Kanada bekommen hat,
längere Aufenthalte sind mit Arbeitsverträgen & Arbeitgeber verknüpft, . . .---> Botschaft
sag das Auto sei beschädigt worden/ abgebrannt du brauchst einen Kontakt in CAN . . . . legal oder nicht, würden andere auch so machen, man muss nur frech genug sein
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Walentin Janowsky
(Leie)Es geht hier darum ihr im legalen Rahmen zu handeln. Ratschläge die sich im dunklen Graubereich bewegen sind heikel zu betrachten.
Meine Empfehlung an die Fragestellerin: Wie bereits erwähnt eine Anzeige gegen die Vermieterin wegen Betrugs sowie Betreibung (Ich weis, schwierig wenn die andere Partei im Ausland ist)
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Walentin Janowsky
Anita Anspichler meinst du dein Betreibungsregister? Normalerweise wird das bei Wohnungssuchen gewünscht. Musste ich bis jetzt aber noch nicht vorweisen.
Willst du deine Vermieterin Betreiben kannst du das hier nachlesen: http://www.beobachter.ch/geld-sicherheit/schulden-betreibungen/artikel/g...
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Anita Anspichler
Ja.. habe ihr per Verwalter nun eine Frist bis 15.11. gesetzt... wird wohl ok sein..
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Michael Splmn
Walentin Janowsky Fragen zu stellen auch dumme Fragen ist sowas von legal.
Im übrigen stelle ich in Abrede, dass Verwaltung und Vermieter von nix wissen, jetzt sind sie informiert und müssen ihrerseits aktiv werden.
Bei der Vermietung macht ein Vermieter eine Meldung an die Einwohnerkontrolle, wenn der Mieter nicht schon gestern persönlich an so einem Gemeinde ding war und sich angemeldet hat, bekommt er eine Busse.
Es ist also logisch, dass ein Vermieter auch eine Veränderung MELDEN muss und nicht einfach weiter abkassieren wenn der Mieter sich offensichtlich abgesetzt hat .
Nicht richtig handelt - wer über vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten verfügt und nicht mit der gebotenen Sorgfalt damit umgeht.
übersetzt : fragen stellen darf man, falsch handelt wer eine Auskunft gibt ohne die Anspruchsgrundlage überprüft zu haben.
Und ja - jeder Betrag über 50CHF kann per Beitreibung betrieben werden, die Verwaltung verdient an diesem Verfahren nicht unerhebliche Gebühren, weshalb denen eine Überprüfung der vertraglichen GRundlagen ziemlich peripher ist. Ja es ist ein perverses Rechtssystem in dem auh studierte Juristen oft nicht durchsteigen.
Es hilft also nur selber studieren und hartnäckig bleiben auch wenn die Weichspülerkultur lieber einen devoten Obrigkeitsgehorsam empfiehlt.
JMHT