Guten Morgen ihr Lieben ich habe vielleicht einen komplizierteren Fall obwohl er mir ziemlich eindeutig scheint. Mein Bruder hat ein Einfamilienhaus, dort wollte er den Garten machen lassen. Daraufhin ging er zu einer Personalvermittlung, wo ein Freund von ihm arbeitet und dieser organisierte ihm einen Maschinisten. Dies lief jedoch nicht über die Personalfirma um Kosten zu sparen.

Der temporäre Mitarbeiter ging dann zu meinem Bruder nach Hause mein Bruder sagte ihm was er im Garten gemacht haben möchte fragte den Mitarbeiter ob er dies machen kann, der Mitarbeiter sagte er mache diese Arbeiten schon seit 20 Jahren und er könne dies.

Nun mussten sich beide nur noch über das Geld einigen. Mein Bruder fragte den Arbeiter was er haben möchte der Mitarbeiter sagte dass er für eine Woche Arbeit in der er alles schaffen kann von morgens bis abends 2000 Fr. möchte. Er bat jedoch meinen Bruder um eine alternative Möglichkeit.
Der Arbeiter fragte meinen Bruder ob er für dieses Geld nicht drei Monate bei ihm wohnen könne da er keine eigene Wohnung hat momentan. Einvernehmlich einigten sich beide Parteien dass der Mitarbeiter eine ganze Woche im Garten arbeitet und dafür drei Monate bei meinem Bruder wohnen darf. Der Arbeiter der Temporärfirma hatte eine befristete Anstellung bis Ende Juli so einigten sich beide Parteien darauf, dass in der zweiten Augustwoche der Urlaub der Garten gemacht wird. Der Arbeiter meldete sich per 1.8.17 bei meinem Bruder an. Mein Bruder fragt den Arbeiter mehrmals ist es sicher dass du kannst und kann irgendetwas dazwischen kommen was die ganze Abmachung gefährdet. Der Arbeiter sagte nein es ist 100 % und es kann nichts dazwischen kommt. Mein Bruder organisiert er auch daraufhin einen Bagger für eine ganze Woche bestellt das Material welches in drei Lieferungen geliefert werden sollte in der Woche, auch einen zusätzlichen Arbeiter um anzupacken.

Einen Tag vor Arbeitsbeginn telefonierte mein Bruder mit dem Arbeiter erneut und fragte ob immer noch alles o. k. sei. Dieser sagte kein Problem alles o. k. Am ersten Tag an dem es los gehen sollte mit der Arbeit kam dann der Arbeiter zu meinem Bruder und sagte „Chef es gibt ein kleines Problem ich habe keinen Urlaub für die nächste Woche erhalten“. Wobei man nicht von urlaub sprechen kann, Sie sagten ihm auf dem Bau einfach, dass Sie ihn länger brauchen und wenn er nicht zugesagt hätte, dann hätten Sie jemand anderen genommen. Dies stellte jedoch für mein Bruder kein kleines Problem sondern ein riesiges Problem dar, denn er hatte weitere Arbeiter organisiert, der Bagger war schon geliefert und bezahlt die Ware mit 80 t Material konnte nicht mehr abbestellt werden.
Nun ist natürlich ein Schaden entstanden. Der Bagger stand unnötig rum das Material wurde geliefert und musste abgeladen werden, mein Bruder musste eine andere Firma organisieren. Der Arbeiter sagte dass er in zwei Wochen garantiert Urlaub hatte so wurde der Bagger noch verlängert stehen gelassen, wieder Kosten, doch auch dann hatte er keinen Urlaub. Der Arbeiter sagte auch dass er für die entstandenen Kosten aufkommen wird. Vor Zeugen.

Höhepunkt der ganzen Geschichte war das der Arbeiter an einem Samstag wo mein Bruder nicht zu Hause war ohne dessen Erlaubnis und wissen zum Grundstück ist mit dem Bagger etwas ohne Plan gemacht hat und eine zweieinhalb Meter hohe Mauer aus Granitsteinen fehlerhaft aufgestellt hat diese Mauer war sehr gefährlich und drohte jederzeit zu kippen. Auf die Strasse mit einem Schulweg von Kindern. Dies musste sofort beseitigt werden der Arbeiter weigerte sich jedoch.
So musste mein Bruder eine Firma kommen lassen um die zu ändern. Kosten zusätzlich 2000 CHF.

Hätte der Arbeiter sich an die Abmachung gehalten, so hätte mein Bruder nur das Material bezahlen müssen. Da er sich nicht an die Abmachung gehalten hat, sind meinem Bruder Mehrkosten von 4000 CHF entstanden.
Diese kann er doch von dem Arbeiter verlangen, da dieser einen Vertrag gebrochen hat. Wie sieht es strafrechtlich aus? Er hat ohne Erlaubnis und ohne Zustimmung das Grundstück verändert.
Danke für Eure Hilfe.

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Kommentare

Brigitte Gartmeier

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Sorry selber schuld für solche Bauarbeiten sollten ein Profi zugezogen werden und nicht ein Laie. der Arbeiter hatte eine Abmachung jetzt hat er gearbeitet was so abgemacht wurde.. Nächstes Mal villeich von Anfang an jemanden nehmen der die richtigen Kompetenzen besitzt.. Ich denke kaum dass er da etwas machen kann er diesem Arbeiter den Auftrag gegeben hat. Es wurde ja nicht abgemacht wann er das zu machen hat!! Lieber mehr bezahlen und eine richtige Firma beauftragen..

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Tine Steffen

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Ich habe eine Frage gestellt, anständig, man kann auch anständig Antworten. Ich wollte keine Belehrung, nicht jeder kann sich eine Firma leisten. Er arbeitet 20 Jahre auf dem Bau, ich hab ja nicht irgendeinen genommen.

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Brigitte Gartmeier

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Trotzdem tut mir leid ist auch keine beleidigung nur eine meinung. Wenn man sowas nicht erträgt sollte man keine fragen stellen

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Elvira Rexha-Kuqi

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Brigitte Gartmeier sie hat doch eine Frage gestellt und sie kommen hier mit solchen Bemerkungen. Das ist eine Gruppe für Rechtliche Fragen zu beantworten und nicht eine Gruppe zum andere Belehren .

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Walter Büchi

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ganz einfach:
hat der bruder für die arbeiter sozialabgaben abgeführt, kann man davon ausgehen, dass ein werksvertrag geschlossen wurde. somit kann er m.e. gegen den vertragsbruch seitens des arbeiters vorgehen.
hat der bruder jedoch keine abgaben abgeführt, dann sollte er es m.e. lieber lassen dagegen vorgehen wollen!

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Sibylle Benkert Iten

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Was, wenn der Arbeiter das als selbständig Erwerbender gemacht hat/hätte?

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Tine Steffen

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Wie gesagt, es wurde erst einmal gefragt und die Abmachung war, er wohnt 3 Monate gratis und dafür macht er es. Mein Bruder kann mir ja auch helfen und ich muss keine Sozialabgaben zahlen. Ausserdem kann er es auch als Selbstständigen Nebenerwerb angeben. Zudem Zählt man die Sozialabgaben nicht im Voraus😉

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Brigitte Gartmeier

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Das geht unter Schwarzarbeit und ist verboten und wird sehr hart bestraft

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Stephan Busch

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In meinen Augen ist das auch Schwarzarbeit

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Patrick L. Surber

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Bezahlte oder nicht bezahlte Sozialabgaben sind nicht hilfreich für die Abgrenzung zwischen Arbeits- und Werkvertrag. Es zählt das Subordinationsverhältnis bzw. die Frage, ob der "Arbeiter" gegenüber dem "Bruder" weisungsgebunden ist. Und das war hier wohl der Fall. Es ist eher ein Arbeitsverhältnis als ein Werkvertrag.

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Patrick L. Surber

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Wenn der "Arbeiter" die Arbeit nun nicht angetreten hat, dann kann der "Bruder" den Vertrag fristlos kündigen und Schadenersatz geltend machen. Dann stellt sich aber zunächst noch die Frage, ob der Arbeitsvertrag tatsächlich zustande gekommen ist. Der "Abeiter" könnte eine Übervorteilung geltend machen, da die "Logis" von 3 Monaten wohl nicht äquivalent mit dem ursprünglich vereinbarten Lohn von CHF 3'000 ist.

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Eva Vogel

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Alles mündlich abgemacht? Dann hast verloren... Steht Aussage gegen Aussage.

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Tine Steffen

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Ich bitte um Rat von Menschen mit Ahnung. Mündliche Verträge sind genau wie schriftliche. Es gibt ja auch genug zeugen und es gibt genug geschriebenes.

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Eva Vogel

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Es gibt gratis Rechtsberatung in den Gemeinden. Da kannst dich informieren. Oder besser gesagt dein Bruder.

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Tine Steffen

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Danke

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Eva Vogel

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Das sind Anwälte im letzten Jahr ihres Studiums. Die haben sicher mehr Ahnung als FB Gruppen.

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Eva Vogel

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Wohnt dein Bruder in Luzern?

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Eva Vogel

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Eva Vogel

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Eva Vogel

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Einfach gut vorbereitet hingehen. Man hat nur ca. 15min. Zeit... Also genaue Fragen aufschreiben... Unterlagen mitnehmen...

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Christian Hummel

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Ich würde die Sache auf sich beruhen lassen und die Kosten als Lehrgeld abschreiben, das riecht nämlich sehr nach versuchtem Sozialversicherungsbetrug (vulgo Schwarzarbeit). Auf keinen Fall wäre ich so dämlich, dass jetzt noch an die grosse Glocke zu hängen, sonst kommt er am Ende noch richtig dran.

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Brigitte Gartmeier

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Christian Hummel ich bin genau ihrer Meinung..

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Brigitte Schättin-Streit

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Da schwarzarbeit verboten ist, würde ich weitere schritte unterlassen und es als lehrgeld abschreiben. Kann gut möglich sein dass es sonst noch ungemütlicher wird für deinen bruder

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Andreas Georg

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Offenbar wollte ihr Bruder nicht nur Kosten für die Temporärfirma sparen, sondern auch noch die AHV-Beiträge und die Sozialleistungen für den Arbeiter sparen. Zum Glück hat der besagte Arbeiter keinen Unfall gemacht, andernfalls hätte da keine Versicherung bezahlt.
Es gibt zumindest in Deutschland Gerichtsurteile, welche solche Arbeiten von jeder Gewährleistungspflicht ausschliessen.
Mein Vorschlag: Der Bruder bleibt ganz schön still, bezahlt den Schaden und riskiert so keine Strafanzeige wegen versuchter Schwarzarbeit. Er darf aber den Sachverhalt überall als Warnbeispiel weiter erzählen, wie man nicht vorgeht.

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