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Guten Morgen Ihr lieben .
ich Brauche Dringend eine Rechtsauskunft.
Ich wohne in einem Mietshaus in einer wohnung zur Miete
Unten im Keller durfte ich Mit Erlaubniss des Eigentümers eine Werkstatt Einrichten . Mit der auflage aus Rücksichtsnahme ab 18.00 Keine tischkreissäge und nicht jeden tag die Tischkreissäge.
Nun daran halte ich mich Selbstverständlich
Im Groben kann ich sagen wird die Säge mal alle 2 Wochen Gebraucht .. Eher im Zeitmass ca 10-30 Min danach ist schluss.
Um es Kurz zu machen unser Hausdrache alte Dame meint trotz Erlaubniss müsse sie mich Massregeln das sei ein Mietshaus und gehe so gar nicht , sie lasse sich auch auf keine Kompromisse ein usw. dazu zu sagen ist auch noch das ich seit anfang an allen ein dorn im auge bin weil ich eine invalidenrente habe und meinen kopf nicht unter dem arm trage.
nun ich habe aber auch den eindruck das der vermieter der alten dame nicht klar sagt das ist zu tollerieren und musst du akzeptieren den er hat meine erlaubniss.
es ist einfach und wird ALLEs jeden schritt und tritt akribisch dedektifisch verfolgt und immer wieder sticheleien .
und nein ich kann auch aus finanziellen gründen nicht immer umziehen .
ich bin weissgott nicht derjenige der andere verpetzt oder meint vor anderen türen zu wischen . aber es muss doch mal schluss sein die schwächeren immer zu sticheln usw.
kann resp könnt der vermieter trotz erlaubniss mir das verbieten oder resp mir die wohnung künden nur das er von der anderen keine reklamationen mehr bekommt .
ich hab keine kraft mehr .
Bitte helft mir . bitte aber darum das diejenigen auch darauf antworten die ahnung davon haben .
und nochmal ich mache nicht jeden tag dort unten im keller einen heiden lärm .
viele sagen mir solange du dich an die auferlegten regeln hälst kann er dir nicht künden . resp währe die kündigung nichtens , zumal er dir ja auch ausdrücklich die erlaubniss gegeben hat mit auflagen und regeln an die du dich ja hälst.
oder gibt es hier auch einen anwalt der mir kosten günstig weiterhelfen kann .
danke lg andreas aus amriswil . kt tg
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Guten Morgen Ihr lieben .
ich Brauche Dringend eine Rechtsauskunft.
Ich wohne in einem Mietshaus in einer wohnung zur Miete
Unten im Keller durfte ich Mit Erlaubniss des Eigentümers eine Werkstatt Einrichten . Mit der auflage aus Rücksichtsnahme ab 18.00 Keine tischkreissäge und nicht jeden tag die Tischkreissäge.
Nun daran halte ich mich Selbstverständlich
Im Groben kann ich sagen wird die Säge mal alle 2 Wochen Gebraucht .. Eher im Zeitmass ca 10-30 Min danach ist schluss.
Um es Kurz zu machen unser Hausdrache alte Dame meint trotz Erlaubniss müsse sie mich Massregeln das sei ein Mietshaus und gehe so gar nicht , sie lasse sich auch auf keine Kompromisse ein usw. dazu zu sagen ist auch noch das ich seit anfang an allen ein dorn im auge bin weil ich eine invalidenrente habe und meinen kopf nicht unter dem arm trage.
nun ich habe aber auch den eindruck das der vermieter der alten dame nicht klar sagt das ist zu tollerieren und musst du akzeptieren den er hat meine erlaubniss.
es ist einfach und wird ALLEs jeden schritt und tritt akribisch dedektifisch verfolgt und immer wieder sticheleien .
und nein ich kann auch aus finanziellen gründen nicht immer umziehen .
ich bin weissgott nicht derjenige der andere verpetzt oder meint vor anderen türen zu wischen . aber es muss doch mal schluss sein die schwächeren immer zu sticheln usw.
kann resp könnt der vermieter trotz erlaubniss mir das verbieten oder resp mir die wohnung künden nur das er von der anderen keine reklamationen mehr bekommt .
ich hab keine kraft mehr .
Bitte helft mir . bitte aber darum das diejenigen auch darauf antworten die ahnung davon haben .
und nochmal ich mache nicht jeden tag dort unten im keller einen heiden lärm .
viele sagen mir solange du dich an die auferlegten regeln hälst kann er dir nicht künden . resp währe die kündigung nichtens , zumal er dir ja auch ausdrücklich die erlaubniss gegeben hat mit auflagen und regeln an die du dich ja hälst.
oder gibt es hier auch einen anwalt der mir kosten günstig weiterhelfen kann .
danke lg andreas aus amriswil . kt tg
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Kommentare
Sa, 19/05/2018 - 20:34
root
Beat Ketterer Lass dir eine schriftliche Bestätigung des Vermieters geben und schick der alten Dame eine Kopie davon .
Falls die nerverei nicht aufhört , unterlassungsklage einreichen . Gut , wenn man eine Rechtsschutz Versicherung hat .
Birgit Rechsteiner Gibt es dafür eine schriftliche Erlaubis?
Egal ob schriftlich oder nicht, so eine Erlaubis kann er dir natürlich auch wieder weg nehmen, ausser es wirs schriftlich im Mietvertrag an die Mietdauer geknüpft...
Andreas Baumann ich habs auch schriftlich per wats up. im mietvertrag weiss ich grade nicht obs darin steht aber das hat er gegenüber allen nachbaren auch so bestätigt das ich das darf. und eben auch mehrere male per wats up das er dahinter stehen könne und ordnung sei auch immer
Birgit Rechsteiner Ok. So lange er dir die Erlaubis nicht weg nimmt, so lange darfst du es machen.
Menschlich kannst du nur proaktiv auf die Dame zugehen. Evt schenkst du ihr so ein Lichtsäuli? Unsere Welt ist fast perfekt, aber eben nicht ganz. Du verlangst von ihr verständnis, sie verlangt von dir Verständnis - beide habt ihr es nicht - Pattsituation...
Andreas Baumann nur kaum ist das eine beredet kommt das nächste . mann kanns ihr nicht recht machen egal was mann tut . es ist reinste schickaniererei
Monique Schmidli-Rieder Nur dafür gibt es kein Gesetz. Du kannst sie nicht gesetzlich zum nicht stänkern und sticheln verpflichten.