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Guten Morgen
Ich habe nochmals eine Frage. Ich habe eine ähnliche Frage schon einmal gestellt gehabt - aber nun möchte ich es etwas konkretisieren.
Es geht um folgendes:
In einem Gerichtsentscheid (Familiengericht) wurde die Kindesmutter dazu behaftet, die gültigen Ausweisdokumente von unserem Sohn - jeweils zum Umgangszeitraum mitzugeben. Die Mutter und unser Sohn leben in der Schweiz - ich lebe in Deutschland.
Die Kindesmutter weigert sich aber partout die Ausweisdokumente mitzugeben. Maximal gibt sie eine schlechte Kopie Der Aufenthaltsbewilligung vom Sohn mit. Sie behauptet das würde reichen - sie hätte sich bei der Grenzwache informiert.
Dies stimmt allerdings nicht. Ich war selbst bei der Grenzwache mit den entsprechenden Gerichtsentscheid und der Kopie der Aufenthaltsbewilligung und dort wurde mir sehr deutlich gesagt - dass dies nicht ausreichen würde. Auch nicht nach Schenggener Abkommen.
Somit zwingt mich die Mutter immer dazu, den Umgang mit unserem Sohn in der Schweiz zu vollziehen, obwohl dies keinen geregelten, Kindes und altersgerechte Umgang bedeutet. Oder ich würde jedesmal einen unerlaubten Grenzübertritt vollziehen - was ich eigentlich nicht möchte.
Die KESB ist darüber bereits informiert. Leider passiert da aber nicht viel.
Habe ich die Möglichkeit, gegen die Mutter einen Strafantrag wegen Nötigung zu stellen? Auf Grundlage des Gerichtsentscheides?
Besten Dank für Ihre Antworten.
Schönen Sonntag noch.
Bewertung:
(1 Stimme)
Guten Morgen
Ich habe nochmals eine Frage. Ich habe eine ähnliche Frage schon einmal gestellt gehabt - aber nun möchte ich es etwas konkretisieren.
Es geht um folgendes:
In einem Gerichtsentscheid (Familiengericht) wurde die Kindesmutter dazu behaftet, die gültigen Ausweisdokumente von unserem Sohn - jeweils zum Umgangszeitraum mitzugeben. Die Mutter und unser Sohn leben in der Schweiz - ich lebe in Deutschland.
Die Kindesmutter weigert sich aber partout die Ausweisdokumente mitzugeben. Maximal gibt sie eine schlechte Kopie Der Aufenthaltsbewilligung vom Sohn mit. Sie behauptet das würde reichen - sie hätte sich bei der Grenzwache informiert.
Dies stimmt allerdings nicht. Ich war selbst bei der Grenzwache mit den entsprechenden Gerichtsentscheid und der Kopie der Aufenthaltsbewilligung und dort wurde mir sehr deutlich gesagt - dass dies nicht ausreichen würde. Auch nicht nach Schenggener Abkommen.
Somit zwingt mich die Mutter immer dazu, den Umgang mit unserem Sohn in der Schweiz zu vollziehen, obwohl dies keinen geregelten, Kindes und altersgerechte Umgang bedeutet. Oder ich würde jedesmal einen unerlaubten Grenzübertritt vollziehen - was ich eigentlich nicht möchte.
Die KESB ist darüber bereits informiert. Leider passiert da aber nicht viel.
Habe ich die Möglichkeit, gegen die Mutter einen Strafantrag wegen Nötigung zu stellen? Auf Grundlage des Gerichtsentscheides?
Besten Dank für Ihre Antworten.
Schönen Sonntag noch.
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Kommentare
So, 16/06/2019 - 09:39
Robert Schweng
Robert Schweng Sie sagen die KESB ist bereits involviert.
Wurde eine Beistandschaft für Mutter oder Kind eingerichtet?
Älechs Stealth Nein nichts!
Älechs Stealth Robert Schweng
Jeweils habe ich mich an die KESB gewendet. Zuerst um Hilfe zwecks Umgang zu bekommen und nun weil die Mutter sämtliche Punkte des Gerichtsentscheids missachtet
Robert Schweng Wenn sie sich alls Eltern nicht einigen können, würde ich empfehlen eine Besuchsrechtsbeistandschaft nach Art. 308 Abs. 2 einrichten zu lassen.
Der Beistand wird dann versuchen zu arrangieren, dass das Kind auch korrekt (mit Pass) übergeben wird.
Älechs Stealth Meine Anwältin meinte ich solle mich an die KESB wenden - habe ich erneut getan, aber passieren tut irgendwie nichts.
Deshalb die Frage ob eine Nötigung vorliegt und ich diese evtl Anzeigen darf.
Denn entweder bleibe ich mit unserem Sohn in der Schweiz oder ich übertrete unerlaubt die Grenze 🤷🏼♂️
Robert Schweng Sprechen sie zuerst mit der Kindmutter und sagen ihr, dass sie eine solche Beistandschaft einrichten lassen wenn sie den Ausweis nicht mitgibt.
Älechs Stealth Robert Schweng
Das habe ich bereits mehrfach getan (versucht). Ohne Erfolg.
Gut, das mit der Beistandschaft habe ich auch schonmal erwähnt. Werde es dann aber mal der KESB „beantragen“
Aber nochmals zurück zur Frage. Gibt es die rechtliche Option eine Anzeige zu erstatten?
Robert Schweng Älechs Stealth Nein, ich denke nicht!
Und mal ganz abgesehen davon:
sie wollen die Kindmutter lieber anzeigen, als eine Beistandschaft für das Kind einrichten zu lasssen? 🤔
Das dürfte bei den Behörden gar nicht gut ankommen!
Robert Schweng Sprechen sie zuerst mit der Kindmutter und sagen ihr, dass sie eine solche Beistandschaft einrichten lassen wenn sie den Ausweis nicht mitgibt.
Sonja Garcia Blanco Ich würde auch eine beistand hinzufügen. Melden sie sich mal bei einem Mandatszentrum für kinder und jugendschutz
Rodolfo Carlin Anzeige machen kann man immer, die frage ist nur was bringt mehr. Beistand hinzufügen, ist sicher besser und dann wird sicher die Aussage des Kindes(je nach Alter) ziemlich berücksichtigt. Wenn das Kind sich positiv äussert, das es mit dir jeweils gerne nach Deutschland möchte, evt. Verwandte besuchen.