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Guten Morgen! Ich habe im April mein 1jähriges Handy an eine Bekannte verkauft,da mein Mann mir zum Geburtstag ein Neues geschenkt hat. Das Handy funktionierte bis dahin einwandfrei. Zusätzlich hat es noch bis im April 2019 Garantie. Nun mussten sie es schon 2x einschicken weil es sich nicht mehr einschalten lässt. Ist ärgerlich, verstehe ich. Aber jetzt möchte sie, dass ich das Handy zurück nehme. Muss ich das?
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Guten Morgen! Ich habe im April mein 1jähriges Handy an eine Bekannte verkauft,da mein Mann mir zum Geburtstag ein Neues geschenkt hat. Das Handy funktionierte bis dahin einwandfrei. Zusätzlich hat es noch bis im April 2019 Garantie. Nun mussten sie es schon 2x einschicken weil es sich nicht mehr einschalten lässt. Ist ärgerlich, verstehe ich. Aber jetzt möchte sie, dass ich das Handy zurück nehme. Muss ich das?
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Kommentare
Di, 05/06/2018 - 13:05
Robert Schweng
Eveline Gutmann nein, ganz sicher nicht.
Andrea Jasmin Erismann nei muesch nöd gekauft wie gesehen wens funktioniert het muesch es sicher nöd zrug neh
Christina Ammann Nein, wenn sie mit ihren Bedingungen einverstanden war und vor allem das Gerät hat noch Garantie.
Rolf Stüssi Grundsätzlich gilt, dass auch Privatpersonen mit der gesetzlichen Gewährleistung haften.
Das heisst konkret, der Käufer hat das Recht, auf eine mangelfreie Ware, er kann nachträglich den Preis mindern (bei leichten Mängel) bzw. das Gerät zurückgeben und den Kaufpreis zurückerstatten (sog. Wandelung)
Grundsätzlich gilt hier, was wurde vereinbart. Es ist logisch, dass man unter Bekannten/Freunden keinen Kaufvertrag macht.
Da Sie das Gerät noch eine Herstellergarantie hat, wurde hier die gesetzliche Gewährleistung durch die Garantie ersetzt, somit sind Sie nicht verpflichtet, das Gerät zurückzunehmen.
Die Bekannte soll zum entsprechenden Anbieter und entweder das Gerät reparieren oder umtauschen lassen.