Guten Morgen

Ich hab auch mal eine Frage und hoffe, dass sie mir jemand beantworten kann.

Wie lange kann man jemanden wegen leichter gewalt, Manipulation und emotionale Erpressung anzeigen ?

Danke schon mal für die Antworten.

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Angelina Milenina

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

3 monate ab Kenntnis des Täters wenn es ein Antragsdelikt ist. Einfache Körperverletzung ist so ein Delikt.

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Guten Morgen. Was verstehen Sie unter leichter Gewalt.
Wurden Sie verletzt?
Denn, vom oben genannten ist m.E. gar nichts anzeigbar.
Und wenn Sie verletzt wurden, sollten Sie aus Beweisgründen zum Arzt und sofort Anzeige erstatten!

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Markus Meyer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Frage: was genau ist "leichte Gewalt" ??

Vorab aber schon mal soviel; Manipulation sowie emotionale Erpressung gibt es im StGB nicht.

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Jana Lutz

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ist eben schon eine weile her das er mich geschlagen doch ich konnte bis jetzt nicht darüber reden

1
Durchschnitt: 1 (1 Stimme)

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Jana Lutz das hätten Sie SOFORT anzeigen und dokumentieren müssen. Denn sonst kann man kaum beweisen, dass die Verletzungen durch diese Person entstanden sind.

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Jana Lutz

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Hmm ok trotzdem danke vielmals

1
Durchschnitt: 1 (1 Stimme)

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Jana Lutz sollten Sie sich aus einer gewissen Situation nicht selbst befreien können, suchen Sie doch am besten mal das Gespräch mit der Opferhilfe ihres Kantons.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)