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guten morgen! ich hätte auch mal eine frage: ich hab mehrere monate als aushilfe in einer bar gearbeitet- angestellt - nebenbei bin ich noch selbständig und zahl u.a.unfallversicherung selbst (meine ex-chefin weiss das).
seit 2 monaten arbeite ich nicht mehr dort und nun will sie nachträglich noch die kosten für ihre unfallversicherung verrechnen- ihrer meinung nach ist das obligatorisch, selbst wenn ich selbst eine habe - ist das so? weiss da jemand mehr? vielen dank schon mal und schönes weekend 😊
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guten morgen! ich hätte auch mal eine frage: ich hab mehrere monate als aushilfe in einer bar gearbeitet- angestellt - nebenbei bin ich noch selbständig und zahl u.a.unfallversicherung selbst (meine ex-chefin weiss das).
seit 2 monaten arbeite ich nicht mehr dort und nun will sie nachträglich noch die kosten für ihre unfallversicherung verrechnen- ihrer meinung nach ist das obligatorisch, selbst wenn ich selbst eine habe - ist das so? weiss da jemand mehr? vielen dank schon mal und schönes weekend 😊
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Kommentare
So, 19/05/2019 - 09:27
Robert Schweng
Annelise Schnyder Ab einer durchschnittlichen wochenarbeitszeit von 8 Stunden ist die nichtberufsunfallversicherung obligatorisch. Sie deckt die heilungskosten und 80 % der lohnkosten des angestelltenverhältnisses. Deine unfallversichrung deckt nur den Ausfall der selbständigen erwerbstätigkeit und eventuell auch heilungskosten.
Franz Xaver Müller Kommt darauf an ob du als "Firma" dort gearbeitet hast oder als Angestellte als neben verdienst