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Guten Morgen. Ich bräuchte eine kurze Meinung. Mein Töff wurde vorletzte Woche am Straßenrand umgefahren und befindet sich seid letzten Dienstag in einer Töffgarage. Habe gerade mit dieser telefoniert und er meinte, dass es sicher noch eine Woche geht bis sie mit der Reparatur anfangen können. Besteht bei einem Töff auch ein Anspruch auf Nutzungsausfall? Ich habe noch ein Auto mit dem ich zur Arbeit fahren kann, muss dann allerdings Bewilligungen kaufen und jeden Tag einen Parkplatz suchen. Mit dem Töff kann ich direkt auf der Arbeit parkieren. Gruß Steve
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Guten Morgen. Ich bräuchte eine kurze Meinung. Mein Töff wurde vorletzte Woche am Straßenrand umgefahren und befindet sich seid letzten Dienstag in einer Töffgarage. Habe gerade mit dieser telefoniert und er meinte, dass es sicher noch eine Woche geht bis sie mit der Reparatur anfangen können. Besteht bei einem Töff auch ein Anspruch auf Nutzungsausfall? Ich habe noch ein Auto mit dem ich zur Arbeit fahren kann, muss dann allerdings Bewilligungen kaufen und jeden Tag einen Parkplatz suchen. Mit dem Töff kann ich direkt auf der Arbeit parkieren. Gruß Steve
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Kommentare
Mo, 16/07/2018 - 09:57
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner ... und wem gegenüber willst du diesen "Nutzungsausfall" verrechnen?
Steve Kargel Der Versicherung die die Reparatur bezahlt. Ich weiß eben nicht wie das hier läuft, ich kenne das nur aus Deutschland. Bei einem Schaden am Fahrzeug hat man Anspruch auf einen Leihwagen den die Versicherung zahlt oder eben Nutzungsausfall. Weiß nicht ob es sowas hier auch gibt deswegen frage ich.
Birgit Rechsteiner Kennst du denn den Unfallverursacher - oder ist es "Unbekannt"?
So etwas, wie einen Nutzungsausfall gibt es in der Schweiz nicht. Auch das Zahlen des Ersatzwagens ist nicht bei jeder Versicherung dabei... vor allem auch nicht für die Zeit, in der der Töffhändler nicht zur Reparatur kommt (egal ob Teile so lange Zeit brauchen oder ob er einfach keine Zeit hat.
von dem her - sei froh, hast du noch ein Auto und musst nicht mit Bus und Bahn zur Arbeit... die Bewilligung - der Preis wird sich ja auch in Grenzen halten...
Verwalten
Fabio Andretto Die Versicherung bezahlt im normalfall ein Ersatzfahrzeug bzw ein Ersatztöff.
Wenn du ein Auto eingelöst hast muss die Versichering kein Ersatzfahrzeug bezahlen.
Ich würde die Versicherung kontaktieren und eventuell bezahlen Sie die Parkkarten für die Dauer der Rep.