Guten Morgen. Ich bin Grenzgänger in der Schweiz (Basel) und wurde gestern von der Polizei angehalten. Ein Polizist hat mich dabei gesehen, wie ich mein Handy in der Hand hielt. Nun habe ich gegoogelt und festgestellt, dass Ihr in der Schweiz unterscheidet zwischen Telefonieren und SMS. Allerdings habe ich weder das eine noch das andere gemacht. Die Polizistenkollegen haben dann meine Personalien aufgenommen (wollten auch den Vornamen vom Vater u. Mutter, meinen Arbeitgeber wissen - fand ich etwas eigenartig), ich habe den Verstoss nicht zugegeben. Abschliessend meinte der Polizist, ich bekomme in 2 Monaten Post und es werden mehrere Hundert Franken fällig.

Nun bin ich stark verunsichert, weil mir diese Aussage zu vage war. Mit was für einem Betrag kann ich denn definitiv rechnen? In Foren lese ich Beträge von 200 bis zu 750 CHF. Auch lese ich von Führerscheinentzug, gilt das auch bei Grenzgängern, die in D leben? Bekomme ich eine höhere Busse, weil ich mich zum Verstoss nicht geäussert habe? Macht es Sinn, mich dort zu melden, und den Verstoss nachträglich zuzugeben? Natürlich werde ich aus dieser Erfahrung lernen und ich habe eine Strafe verdient. Ich kann es halt nur nicht einschätzen, was da auf mich zukommt. Vielleicht kann mir da einer etwas die Angst nehmen :(

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Kommentare

Steiger Hene

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Hallo
Ich habe vor ca 2 Jahren mal 150.- bez. wegen telephonieren am Steuer. Das war im Kt. Luzern.
Die höhe der Busse ist leider nicht in allen Kantonen gleich.

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Sandra Seiler

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Hallöchen, mein Partner ist Polizist. Also es wird da unterschieden, ob zu z.B. Schlangenlinien etc gefahren bist, dann wird es angezeigt - das hört sich bei dir danach an (Entscheid ca. 2 Monate = Post von der Stawa). Es kommt dann auch darauf an, ob du schon mal was hattest etc. darfst dich sonst auch per PN melden.

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Daniele Procopio

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Ja, es gab vor kurzem ein Urteil vom Bundesgericht, dass alleine das halten des Telefons in der Hand nicht strafbar ist. Einzig wenn man den Verkehr behindert oder gefährdet. Meist gibt es 200 CHF Strafe und 200 CHF Bearbeitungsgebühr wobei letzteres in der Schweiz sogar die Rechtsschutzversicherung zahlt.

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André Wiegner

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Ich habe leider nur eine Rechtschutzvers., die in D gilt. Also wie sollte ein Polizist mich im Vorbeifahren dabei erkennen, wie ich das Handy bediene? Der eine Polizist meinte ja auch, man hätte gesehen, wie ich ein Handy in der Hand hielt. Wer die GrenzacherStr. in der Kurve beim Rankhof kennt, weiss wo sie standen. Ob ich da jemand gefährdet habe? Hmmm..

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Karin Fo

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(Admin) Wo hast du das gelesen bzgl. Unterscheidung von Telefonieren und SMS? Es ist mir nicht ganz klar, wieso das einen Unterschied machen soll...

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Manuel Schranz

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Intensität der Ablenkung

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André Wiegner

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André Wiegner

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Im März erwischt, gestern kam die Busse, ist das normal, dass man ein halbes Jahr wartet? 408 CHF, Basel Stadt. Inwiefern kann man das in gemeinnützige Arbeit umwandeln um einer Zahlung zu entgehen?

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André Wiegner

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Handy / Natel am Steuer. Staatsanwaltschaft, ja Strafbefehl

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André Wiegner

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Allerdings nur die Busse, nicht die Verfahrenskosten, richtig? Das heisst, ich spare mir 200CHF ein, hat jemand Erfahrung, was man dann für Arbeit macht?

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Daniela Schaffner

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Die Busse kann in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden und oder evtl in ersatzfreiheitsstrafe ?aber du kannst ja auch eine Ratenzahlung machen wäre ja am einfachsten so kannst du es langsam abbezahlen

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