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Guten Morgen.
Ich bin geschieden und war verpflichtet bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung meiner Tochter Alimente zu zahlen.
Nun hat meine Tochter direkt im Anschluss an die Erste- eine Zweitausbildung angehängt.
Bin ich noch verpflichtet meine Tochter hier finanziell zu unterstützen?
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Guten Morgen.
Ich bin geschieden und war verpflichtet bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung meiner Tochter Alimente zu zahlen.
Nun hat meine Tochter direkt im Anschluss an die Erste- eine Zweitausbildung angehängt.
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Kommentare
Do, 15/02/2018 - 10:09
René von Allmen
Nein Nach abgeschlossener Erstausbildung ist Schluss. Längstens bis zum 25. Altersjahr. (Wenn die Erstausbildung bis dahin dauert)
Do, 15/02/2018 - 10:32
Armin Moser
nei. nuhme bis diä erscht uusbildig fertig ish mue me zahlä!
Do, 15/02/2018 - 11:44
Patrick König
(anonymer) ja ich würde meine Tocher auch nicht mehr unterstützen! ????
Sa, 17/02/2018 - 16:53
Alide Infanger
Man unterstützt so lange als Möglich und höchstens bis 25ig
Sa, 17/02/2018 - 17:09
Fränci Franny Schnüriger
Das mit "längstens bis 25" stimmt nicht. Man zahlt, solange, bis die Erstausbildung abgeschlossen ist. Falls das "Kind" bis zu diesem Zeitpunkt mal arbeitslos ist, muss für die arbeitslose Zeit keine Alimente bezahlt werden (wenn Kind älter als 18). Solange es aber die 1 Ausbildung nicht fertig hat und in die Bildung investiert (10. Schuljahr, Praktika etc.) müssen Alimente bezahlt werden. Andere Regelungen gelten nur, wenn sie so in den Scheidungspapieren geregelt sind.
Während Zweitausbildungen muss man also i.d.R. keine Alimente mehr bezahlen. Ausser eben, es wäre einst bei der Scheidung anders geregelt worden. Vielmehr stellt sich jedoch die Frage, ob es sich wirklich um eine Zweitausbildung handelt. So ist z.B. die Berufsmatura nach der Ausbildung immer noch Erstausbildung. Auch gewisse Studiengänge fallen unter die Erstausbildung, obwohl man zuvor eine Lehre abgeschlossen hat.