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Guten Morgen
Habe ein Frage zum Thema Mietrecht. Ich wohne im EG. Wenn der Nachbar im 1. OG seinen Dunstabzug bzw. die Lüftung im Bad anschaltet, landet alles an Geruch und Gestank bei mir in der Wohnung. Dies ist schon zu sämtlichen Uhrzeiten der Fall gewesen. Zigaretten-, Marihuana-, Brat- und WC. Habe das erst nach Einzug im März bemerkt. Dem Vermieter ist das Problem bekannt. Vor Einzug hat man es mir allerdings verheimlicht. Es heisst, man würde nach einer Lösung suchen. Andere Mieter bestätigen, dass das von Anfang an, nach Umbau 2016, so sei. Zu dem kommt, dass ich die Terasse praktisch nicht nutzen kann, da vom anderen Mieter Schmutz und Putzwasser durch die Decke kommt, wenn er da ist. Es handelt sich um einen Holzboden, der nicht durchgehend geschlossen ist. Auch da meinte der Vermieter wohl zu einer anderen Mieterin, dass das nicht verändert wird.
Was kann ich in diesem Fall tun? Möchte ohne Kündigungsfrist aus der Wohnung wieder ausziehen.
Vielen Dank.
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Guten Morgen
Habe ein Frage zum Thema Mietrecht. Ich wohne im EG. Wenn der Nachbar im 1. OG seinen Dunstabzug bzw. die Lüftung im Bad anschaltet, landet alles an Geruch und Gestank bei mir in der Wohnung. Dies ist schon zu sämtlichen Uhrzeiten der Fall gewesen. Zigaretten-, Marihuana-, Brat- und WC. Habe das erst nach Einzug im März bemerkt. Dem Vermieter ist das Problem bekannt. Vor Einzug hat man es mir allerdings verheimlicht. Es heisst, man würde nach einer Lösung suchen. Andere Mieter bestätigen, dass das von Anfang an, nach Umbau 2016, so sei. Zu dem kommt, dass ich die Terasse praktisch nicht nutzen kann, da vom anderen Mieter Schmutz und Putzwasser durch die Decke kommt, wenn er da ist. Es handelt sich um einen Holzboden, der nicht durchgehend geschlossen ist. Auch da meinte der Vermieter wohl zu einer anderen Mieterin, dass das nicht verändert wird.
Was kann ich in diesem Fall tun? Möchte ohne Kündigungsfrist aus der Wohnung wieder ausziehen.
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Kommentare
Mo, 16/07/2018 - 10:28
Robert Schweng
Jolanda Fretz Eingeschrieben die Mängel mitteilen, Frist zur Behebung geben und anmerken, dass danach die Miete auf das Konto der Schlichtungsbehörde eingezahlt wird, bis die Mängel behoben sind. Meines Erachtens zu wenig Gründe für fristlose Kündigung.
Carola Schindler Die Mängel sind dem Vermieter bekannt.
Daniel Trappitsch Patian Carola Schindler Ja, aber wurden diese schon wie eben oben beschrieben angemahnt? Wenn Nein, dann nachholen 😉