Guten Morgen.

Frau X wurde seit Kindheit durch Familienmitglied geplagt,geschlagen etc.Bis ins Erwachsenenalter.
Die männl.ist jähzornig und haßt Frau X.
Nun hatte es Frau X geschafft diesem Herrn aus dem Weg zu gehen.
Gestern taucht der Typ bei Frau X zuhause auf sowie in ihrer Firma.
Zuhause hat Frau X die Tür nicht aufgemacht.In der FA.konnte sie nicht flüchten.
Was hat Frau X.für Möglichkeiten damit sich der Herr von ihr fern hält? /halten muss?

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Kommentare

Robert Schweng

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Tania Du Mont Anzeige bei der Polizei?!

Oliver Derrer Kontakt- Annäherungsverbot. Die Kriminalpolizei berät Frau X gerne über Gewaltschutzmassnahmen...

Gabriel Jenny Was nützt Anzeige bei der Polizei? Die hängen ein Annäherungsverbot und damit hats sichs... Erst wenn was schlimmes passiert wird die Polizei gegen den Gewalttäter aktiv...Hier gehören härtere Massnahmen! Wie es auch in anderen Ländern der Brauch ist..

Birgit Rechsteiner Opferhilfe kann viel Auskunft geben und viel Unterstützung bieten.

Kurt Egli Sie könnte vielleicht ein Kontaktverbot bzw. Annäherungsverbot/Rayonverbot beim Gericht erwirken.

Für die Anordnung von Kontakt- und Rayonverboten ist es erforderlich, dass Haftgründe vorliegen (Art. 221 StPO). Namentlich von Bedeutung ist die Ausführungsgefahr.
Das Bundesgericht führte in BGE 140 IV 19 Folgendes aus:

"2.1.1 Ausführungsgefahr im Sinne von Art. 221 Abs. 2 StPO besteht, wenn ernsthaft zu befürchten ist, eine Person werde ihre Drohung, ein schweres Verbrechen auszuführen, wahrmachen."
https://www.caselaw.ch/?p=729

Laura Viglino-Rychener Eg meint d Opferhilf isch für so öppis d richtige Stell.😢
http://www.opferhilfe-schweiz.ch/

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