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Guten morgen.
Frage für eine Freundin.
Sie hat auf Ende Mai ihre Arbeitsstelle gekündigt. Kündigungsfrist ist ein Monat im Pflegeberuf.
Jetzt hat sie mega Rückenweh und würde gern zum Arzt und sich eine Krankschreibung holen.
Verlängert sich dann die kündigungszeit um die zeit wie sie krank geschrieben ist oder bleibt es so? (kanton Solothurn)
Besten Dank.
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Guten morgen.
Frage für eine Freundin.
Sie hat auf Ende Mai ihre Arbeitsstelle gekündigt. Kündigungsfrist ist ein Monat im Pflegeberuf.
Jetzt hat sie mega Rückenweh und würde gern zum Arzt und sich eine Krankschreibung holen.
Verlängert sich dann die kündigungszeit um die zeit wie sie krank geschrieben ist oder bleibt es so? (kanton Solothurn)
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:32
Djevdet Jecky Iljazi
Wen man selber kündigt, verlängert der Kündigungsschutz nicht.
Fr, 02/06/2017 - 16:32
Carolin Metzler
(Admin) Djevdet Jecky Iljazi könntest du deine aussage noch mit einem Gesetzesartikel oder so belegen?
Fr, 02/06/2017 - 16:32
Amela Josipovic
Wenn sie selber gekündigt hat bleibt die frist von einem
Monat bestehen, wenn ihr gekündigt wurde, verlängert sich die frist um einen ganzen monat sobald man nur 1 tag krank geschrieben ist.!
Fr, 02/06/2017 - 16:32
Carolin Metzler
(Admin) gemäß meiner recherche stimmt die aussage von Djevdet Jecky Iljazi und Amela Semic.
Die Verlängerung der Kündigungsfrist dient dem Schutz des Arbeitnehmers, damit er Zeit zur Stellensuche hat (was er bei Krankheit nicht kann). Entsprechend kommt sie bei "Selbstkündigung" nicht zur Anwendung
Fr, 02/06/2017 - 16:32
Elvira Idrizova
Auch wen von beide seite gekündigt wird so mit verlängert sich den arbeitsvertrag .
Fr, 02/06/2017 - 16:32
Rahel Bringolf
ha de fall grad ka.wenn du e feschtastellig busch und du kündigsch muesch nid nache schaffe.bisch im stundelohn oder de chef het dir kündigt den kanns dr chef verlange znacheschaffe
Fr, 02/06/2017 - 16:32
Djevdet Jecky Iljazi
Wen der Arbeitnehmer kündigt und man wird krank, verlängert nicht der Arbeitsvertrag. Im umgekehrten Fall schon.
Fr, 02/06/2017 - 16:32
Djevdet Jecky Iljazi
Nein, überall glit OR so lang nichts anders vereinbart ist.
Fr, 02/06/2017 - 16:32
Carolin Metzler
(admin) Elvira Idrizova bitte belege deine Aussage, dass es überall anders ist. Ich stimme Djevdet Jecky Iljazi bedingt zu - das OR gilt als Rahmenlinie, sofern kein GAV oder z. Bsp. das ArG das OR "übersteuert", auch wenn es nicht explizit vereinbart ist. Was ich einschränken möchte ist, dass die Ausführungen für privatrechtliche Arbeitsverträge gelten - bei Arbeitsverhältnissen nach Personalrecht von Bund und Kanton habe ich die Situation nicht überprüft
Fr, 02/06/2017 - 16:32
Elvira Idrizova
Wo ich vor 5jahre gearbeitet habe den chaf hatt mir gekündigt und hatt gesagt in die 3 monate wenn du krank bist verlengert sich dein kündigung frist.
Bei arbeitskollegin hatt er auch gemacht sie wahr bis zu 3 mal krank danach wahr den verlengerung nicht mehr gültig ....
Sorry ich rede nur was ich erlebt habe ....
Fr, 02/06/2017 - 16:32
Carolin Metzler
Elvira Idrizova der entscheidende Punkt ist: Du schreibst, dass dein Chef dir gekündigt hat - und in diesem Fall stimmt die Aussage, dass sich die Kündigungsfrist verlängert.
Vorliegend hat aber die Arbeitnehmerin gekündigt - und genau das ist bei dieser Frage der entscheidende Punkt.