Guten Morgen eine Frage muss man zur Arbeit gehen wenn der Arbeitgeber das Versicherung Geld veruntreut hat? Wie muss ich vorgehen?

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Kommentare

Robert Schweng

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Andreas Thanner Diana Monica Toto Brocchi wenn Sie Ihm bis jetzt schriftlich noch keine Frist gesetzt haben, müssen Sie jetzt einen Brief schreiben.
Darin setzen Sie die Frist bis zum Dienstag, 20. August fest. Sollte das Geld bis an diesem Tag nicht auf dem Konto sein, dürfen Sie erst ab dann nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Wichtig: Sie müssen schreiben, dass Sie bei fehlendem Lohn nicht mehr zur Arbeit erscheinen werden. Fehlt das in Ihrem Brief, müssen Sie weiter arbeiten.

Martin Kaiser Welches Versicherungsgeld meinen Sie?
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, sind sie verpflichtet gemäss Vertrag zur Arbeit zu gehen.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass der AG die Lohnsummen (AHV, UVG, FAK, BVG usw.) nicht meldet, können sie diesen Verdacht dem Kontrollorgan Bekämpfung Schwarzarbeit ihres Kantons melden.

Esther Roos Das Geld von der Versicherung bekommst du nicht persöhnlich von der Versicherung ausbezahlt
Das geht zum Arbeitgeber
Aber er muss dir ganz normal das Salär was du sonst bekommst, bezahlen.
Zur Arbeit musst du trotzdem. Sonst erhälst du beim RAV einstelltage.

Aksel Fiszer 1. Dein AG steht mit dem LOHN bei DIR in der Schuld. Ob und woher er es refinanziert, ist erst einmal egal.
2. Wenn er kein Geld mehr für Lohnzahlung hat, ist er im Konkurs. Ist dieser bereits eingeleitet?
3. Setze ihm eine (sehr) kurze Frist zur Lohnbegleichung. Bis dahin entziehst du ihm deine Arbeitskraft. (Alles schriftlich. Per Einschreiben / Rücksch. , Bote oder persönlich übergeben. Wichtig: Nachweislich!!!)
4. Auch du könntest ---Zur Sicherung deiner Lohnansprüche--- ein Konkursverfahren einleiten. (Hab ich mal ausserhalb der CH erlebt, wirkt Wunder)

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