Guten Morgen, eine frage, ich habe vor ca 2 Wochen ein Occassions Velo hier auf Facebook verkauft. Es war praktisch wie neu ist eigentlich nur rumgestanden, bin selten damit gefahren. Hatte es für 100.- ausgeschrieben, der Käufer wollte es unbedingt haben und hat mir 150.- angeboten. Wir haben uns vor Ort dann auf 130.- geänderet, da beim Fahrrad vermutlich durch Standschäden, die bremsen einwenig gehackt haben, und die Schaltung nie richtig eingestellt wurde. Für die Käufer ging das in Ordnung. Gesagt getan, heute gut 2 1/2 Wochen später kontaktieren sie mich wieder, und sagen das die Bremsen immer mehr klemmen, der Lenker lässt sich nur minimal höher stellen, und angeblich hat das Vorderrad eine 8. was es garantiert bei Verkauf nicht hatte, wie gesagt es stand mehrheitlich nur rum. Wir haben nichts schriftliches ausgemacht. Bin ich verpflichtet das Fahrrad zurück zunehmen?

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Kommentare

Katharina Herzig

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Dem Käufer wäre die acht im Rad sicher aufgefallen, so heikel wie er jetzt reagiert. Wie gesehen - so gekauft. Ich würde auf die Reklamationen gar nicht eingehen

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Susan Keusch

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Was ist das den für einer der mehr bezahlen will als ausgeschrieben? 🙈 ich würde auch sagen gekauft wie gesehen, blockieren. Und hoffen das du ruhe hast. Das könnte eine miese masche sein von ihm. Ev beim Admin noch melden von der gruppe

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Andreas Brüggler

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Nein..in der Schweiz hat der Käufer bei solche Aktionen kein Recht auf Geld zurück..

vielleicht hat's ihn selber mal den Teer spüren lassen..drum der 8er..

Würde nicht drauf eingehen

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Chantal Shanty

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Super danke euch viel Mals! Davon bin ich eigentlich auch ausgegangen, vor allem 2 1/2 Wochen später die könnten weiß Gott was damit gemacht haben. und das 8 war zu 100% nicht in dem Rad, sie sind ja vor Ort ein gutes Stück gefahren. und das der Lenker nicht verstellbar ist, ist ja eigentlich nicht mein Problem.

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Fabienne Moser

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Das tönt nach Betrug. Fahrrad für den Urlaub und Anschließend reklamieren und zurückgeben. Ich verkaufe immer alles „wie gesehen ohne Garantie“.
Die Information von Andreas Brüggler ist so leider falsch. Seit einigen Jahren gilt bei occasion und privatverkauf, dass die Garantie (3Monate) nur entfällt, wenn diese ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
Allerdings gehe ich davon aus, dass du Fotos des Inserierten Velos hast und sich damit der Zustand bei Verkauf vergleichen lässt.
Ich persönlich würde dem Käufer sagen „gekauft wie gesehen“.

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Chantal Shanty

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Ja klingt eben für mich auch komisch. Sie hatten ja auch von anfang an gesagt so viel zum ausgeben haben sie nicht, haben aber trotzdem mehr bezahlt. waren zwei bilder, aber mein vater und mein ex freund haben das fahrrad gesehen, plus eben sind sie vor kauf ein gutes stück gefahren, und eine deutliche 8 sorry, merkt man direkt.

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Fabienne Moser

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Chantal Shanty dann gekauft wie gesehen. Auf keinen Fall diskutieren. Absagen und erladigt.

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Eveline Gutmann

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das ist nachträglich nicht so einfach, da man das schriflich machen muss und wie du schon geschrieben hast, ausdrücklich den Vermerk "ohne Garantie" oder "wie gesehen" machen muss...

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Christina Ammann

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Du hast es ja ohne Garantie verkauft und hast den Käufer darüber aufgeklärt in welchem Zustand das Velo war. Da er es vor Ort gesehen hatte, hätte er z.B. eine Probefahrt machen können usw. wenn er das Velo zu den Bedingungen kauft und im nachhinein plötzlich mit Mängeln kommt, die vorher nicht bestanden haben, bin ich der Meinung, dass sie nicht verpflichtet sind, das Velo zurückzunehmen.

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Chantal Shanty

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sie haben ja eine probefahrt gemacht, klar nicht kilometer weit aber er ist sicher 5min und und sie auch 3 min hin und her gefahren, bergauf und bergab.

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Christina Ammann

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Chantal Shanty dann hat er das Velo do wie es verkauft haben akzeptiert. Wenn er damit einverstanden war, kann er im nachhinein nicht Mängeln geltend machen, da sie das Velo auch ohne Garantie verkauft haben

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Nanine Jeune

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Ganz klar. Gekauft wie gesehen. Kein Anspruch.

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Sandra Schnelli-Kehrli

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wenn man kein umtausche oder rückgabe machen will, muss man es hinschrieben im inserat

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Sandra Schnelli-Kehrli

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Das "Kleingedruckte" zum Schluss:
!!! Privat Verkauf!!! Keine Garantie bzw. Gewährleistung!
Der Artikel wird " so wie er ist " von Privat verkauft!

Die Rücknahme oder der Umtausch des Artikels ist ebenso ausgeschlossen!!! so in der art sollte man es machen

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Chantal Shanty

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wie gesagt es lief über facebook und kein richtiges inserat

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Sandra Schnelli-Kehrli

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Chantal Shanty sowas gilt auch bei fb uns so, auch fb ist eine art inseart

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Sandra Schnelli-Kehrli

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mit dem oben schlieest du dass aus: Ausschluss der Gewährleistung
Wurde die Gewährleistung bei einem Kauf zwischen Privaten ausgeschlossen, dann muss der Käufer mit dem versteckten Mangel leben. Er hat kein Anspruch auf die Mängelrechte.

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Chantal Shanty

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okei.. aber wie gesagt kann der käufer innerhalb von zwei wochen einen unfall etc gemacht haben, vorallem das 8! war nicht da, und das mit den bremsen wussten sie

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Sandra Schnelli-Kehrli

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Chantal Shanty würde dem klar schreiben dass keine 8 da war

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Chantal Shanty

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Sandra Schnelli-Kehrli super danke dir. lass mich nicht auf diskussionen ein

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Sandra Schnelli-Kehrli

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oder blockieren und abwarten was passieren tut

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Sandra Schnelli-Kehrli

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Chantal Shanty blockiern ihn der wird kaum zur polizei gehen und mach einfach wie oben so ein satz hin dann kann keiner was machen

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Chantal Shanty

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ja das inserat ist bereits gelöscht. nein er hat ja sonst keine angaben von mir, ja die alte adresse, aber das wird er nichts ‚erreichen‘

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Dominique Treskavec

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Rolf Stüssi

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Mit dem neuen Gesetz ab 2013 haften auch Privatpersonen untereinander mit der Sachgewährleistung untereinander, wenn diese explizit nicht ausgeschlagen wurde.

Sofern nichts vereinbart wurde, haftest du rein theoretisch mit der Sachgewährleistung.

Da hier ja kein schriftlicher Kaufvertrag gemacht worden ist, was ich für ein Velo für Fr. 130.00 verständlich ist. Für mich als Käufer wäre es klar, dass ich keinen Rechtsanspruch habe.

Aber rein theoretisch und vom rechtlichen her, bist du verpflichtet, das Fahrzeug zurückzunehmen bzw. für die Mängel einzustehen. Wenn du die gesetzliche nicht explizit ausgeschlossen hast.

Ich empfehle dir mit dem Käufer eine Lösung zu suchen, eine Reparatur ist teurer.

Nimm das Velo am einfachsten zurück oder erstatte ihm einen Teil des Betrages zurück.

Für mich unverständlich, dass jemand wegen einem Velo für Fr. 130.00 so ein Drama macht.

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Sandra Schnelli-Kehrli

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ich sag ja man soll beim interate die haftung rücknahme und so wieter ausschliessen

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