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Guten Morgen
Eine Frage Betreffend Eintrag ins Betreibungsregister: ich habe jemanden betrieben und wir haben einen Vergleich gemacht vor dem Richter. Jetzt stresst derjenige mich, ich müsse seinen eintrag löschen im Register! Ist ein Vergleich im Register vermerkt? Hat er Recht? Danke
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Eine Frage Betreffend Eintrag ins Betreibungsregister: ich habe jemanden betrieben und wir haben einen Vergleich gemacht vor dem Richter. Jetzt stresst derjenige mich, ich müsse seinen eintrag löschen im Register! Ist ein Vergleich im Register vermerkt? Hat er Recht? Danke
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:52
Nicole Bernhard
Nein du musst bzw kannst die Betreibung löschen lassen wenn es bezahlt ist.Vorher würde ich nicht.
Fr, 02/06/2017 - 16:52
Lucia Rasic
du musst die betreibung nicht löschen lassen auch wenn es bezahlt ist... wenn du es freiwillig willst ok ansonsten bleibt es 5jahre...
Fr, 02/06/2017 - 16:52
Yvonne Widmer Hagger
wenn er es bezahlt hat.muss sie es rausnehmen.!!was hast du dafon wenn er es 5 jahre hat.obwohl er es bezahlt hat?
Fr, 02/06/2017 - 16:52
Jasmine Zelewitz-Züst
Der richter dazumal hat nichts gesagt, dass ich was machen muss! Im urteil steht drinn, dass alles das gericht erledigt
Fr, 02/06/2017 - 16:52
Jasna Pandur
Bei mir hat der Richter angeordnet dass die Betreibung sofort gelöscht wird da die andere Partei mich zu unrecht betrieben hat
Fr, 02/06/2017 - 16:52
Moni Niemeyer
Aber es musste bestimmt der Gegner selber löschen, denke ich mal....
Fr, 02/06/2017 - 16:52
Jasna Pandur
Ja muss er
Fr, 02/06/2017 - 16:52
Moni Niemeyer
Dachte ich mir... Ich finde auch wenn die Betreibung gerechtfertigt war, diese nach begleichen zu löschen... Denn manchmal kommt es durch eine Reihe von Zufällen dazu.... Hab es bei einer Kollegin gesehen.... Trennung, Mann zahlt erst nicht und schnell ist es passiert....
Fr, 02/06/2017 - 16:52
Moni Niemeyer
Also Betreibung raus löschen ist eine freiwillige Sache.... Aber hat er bezahlt, würde ich es an deiner Stelle gegen eine Gebühr machen.... Und nein, dass Gericht kann es nicht erledigen, nur derjenige der betrieben hat, also du... Ich würde mich informieren wie teuer es ist und dann demjenigen sagen, dem du betrieben hat, was es kostet und das muss er dir zahlen und dann raus nehmen... Oder noch mal mit dem Gericht in Kontakt treten und es genau klären...
Fr, 02/06/2017 - 16:52
Fulya Ki
die betreibung ist nicht mehr ersichtlich auf dem betreibungsauszug sobald es bezahlt ist.
Fr, 02/06/2017 - 16:52
Moni Niemeyer
Ich hab mal gehört, sie ist ersichtlich aber es steht dabei, wann sie bezahlt ist und erst nach 5 Jahren ist sie raus geschrieben.... Aber ob es so ist, weiß ich nicht wirklich...
Fr, 02/06/2017 - 16:52
Marija Palic
Die Betreibung ist ersichtlich mit dem dazugehörigem Code, dass es bezahlt ist. Es bleibt für weitere 5 Jahre ersichtlich. Dies kann dem Betriebenem auch Schwierigkeiten machen.
Wenn er bezahlt hat kann mann doch die Löschung gegen Gebühr in Auftrag geben. Wo ist das Problem?
Fr, 02/06/2017 - 16:52
Carolin Metzler
SchKG Art. 8a:
2. Einsichtsrecht
1 Jede Person, die ein Interesse glaubhaft macht, kann die Protokolle und Register der Betreibungs- und der Konkursämter einsehen und sich Auszüge daraus geben lassen.
2 Ein solches Interesse ist insbesondere dann glaubhaft gemacht, wenn das Auskunftsgesuch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrages erfolgt.
3 Die Ämter geben Dritten von einer Betreibung keine Kenntnis, wenn:
a.
die Betreibung nichtig ist oder aufgrund einer Beschwerde oder eines gerichtlichen Entscheids2 aufgehoben worden ist;
b.
der Schuldner mit einer Rückforderungsklage obsiegt hat;
c.
der Gläubiger die Betreibung zurückgezogen hat.
4 Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens. Gerichts- und Verwaltungsbehörden können im Interesse eines Verfahrens, das bei ihnen hängig ist, weiterhin Auszüge verlangen.
Fr, 02/06/2017 - 16:52
Carolin Metzler
Die Betreibung bleibt also ersichtlich, was in meinen Augen gegen eine Löschung spricht, ist dass mögliche zukünftige Vertragspartner nicht wissen, dass er schonmal betrieben wurde. Ich würde mir daher aufgrund der Gesamtumstände und seiner Kooperationsbereitschaft überlegen, ob ich die Betreibung löschen lasse.