Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Guten Morgen,
Darf mich die Chefin einfach von 60% auf 40% runter setzen mit Arbeiten auf anfang nächsten Monat?
Bin Stinkesauer....
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Guten Morgen,
Darf mich die Chefin einfach von 60% auf 40% runter setzen mit Arbeiten auf anfang nächsten Monat?
Bin Stinkesauer....
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 18
Archiv
- Oktober 2016 (195)
- November 2016 (172)
- Dezember 2016 (170)
- Januar 2017 (112)
- Februar 2017 (75)
- ‹ vorherige Seite
- 5 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Nicole Bernhard
Was steit im Vertrag fürne Prozentsatz?
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Jasmin Meierhofer
60%
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Maria-Grazia Migliore
Kündigungsfristen?
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Jasmin Meierhofer
3monate
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Nicole Bernhard
(Laie) ig ha gmeint wenn 60% im Vertrag steit de mues sie di ou sovüu beschäftige.
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Jasmin Meierhofer
Mir gaht Hautsächlich um de Lohn...
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Sandra Seiler
Hesch du e Festastellig wo vertraglich uf 60% lutet? Und ab sofort Nov no 40%? Neue Vertrag?
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Jasmin Meierhofer
Ja bin fest ahgstellt uf 60% mit vertrag.
Nei es isch nur ihri Bitt das iv ab nov 40% schaffe.
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Fiechter Manuela
Runter setzen mit Arbeit von 60 auf 40% darf sie. Den Lohn von 60% bekommst du trotzdem ?
Vielleicht musst du im November weniger anwesend sein, dafür rechnet sie im Dezember mit dir, dass du dann im strengen Monat 80% anwesend bist? Natürlich nicht mit mehr Lohn ?
In welcher Branche arbeitest du?
Was habt Ihr vereinbart?
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Jasmin Meierhofer
Arbeite i einer Podologie Praxis und bin 60% Angestellt.
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Tinh Va Thanh Nguyen
(Laie). Auch bei einer Änderungskündigug müsste aus meiner Sicht die Kündigungsfrist eingehalten werden, wenn die Kündigungsfrist und auch ein festes Pensum vertraglich vereinbart wurde.
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Patrick L. Surber
Korrekt. Der Arbeitgeber muss jedenfalls während 3 Monaten den Lohn für den 60% Job bezahlen, kann die Arbeitgeberin aber nur 40% aufbieten.
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Sandra Vogt
Nach meinem wissen muss sie dir einen neuen vertrag geben mit dem pensum von 40% und eine kündigung eines von beiden kannst unterzeichnen. Aber einfach so runter setzen darf sie dich nicht schon nur wegen den soz. Leistungen etc. Solltest du aber wie oben erwähnt einfach weniger arbeiten zum gleichen lohn würde ich fragen ob dies in die minuszeit fällt oder du urlaub geben musst. Wer gibt dir die garantie dass di im dezember dann mehr arbeiten musst....
Fr, 02/06/2017 - 14:24
Janine Friedrich
(Laie) aso i ha müse jo sege und en neue vertrag underschribe und d kündigungsfriste sin ighalte wore sprich 3 monet voher bini informiert worde