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Guten Morgen,
da ich kein Schweizer bin, kenne ich mich nicht aus und habe die folgende Frage:
In der Schweiz ist es üblich, dass die Küche in einer Mietwohnung vorhanden ist. Wer kommt nun für Schäden an den Elektrogeräten während der Miete auf?
In meinem Fall geht es um die Abwaschmaschine...
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Guten Morgen,
da ich kein Schweizer bin, kenne ich mich nicht aus und habe die folgende Frage:
In der Schweiz ist es üblich, dass die Küche in einer Mietwohnung vorhanden ist. Wer kommt nun für Schäden an den Elektrogeräten während der Miete auf?
In meinem Fall geht es um die Abwaschmaschine...
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Kommentare
Fr, 03/05/2019 - 12:28
Robert Schweng
Martin Kaiser Im Grundsatz der Vermieter. Ausnahme: Wenn das Gerät Grobfahrlässig beschädigt oder kaputt gemacht wurde, ist es Sache des Mieters.
Birgit Rechsteiner ... der Mieter soll mit aller Sorgfalt damit umgehen - heisst auch mal eine Reinigungsspülung besorgen und durch laufen lassen etc.
Wenn nachweisbar ist, dass der Mieter Schuld trägt am Schaden - kann der abgewälzt werden...
Eveline Gutmann ja, in der Schweiz ist die Küche immer in der Mietwohnung...
Melina Casagrande Bitte direkt über den Vermieter gehen. Sonst kann es sein das du die Rechnung bekommst.
Melina Casagrande Das empfohlenen wir auch immer unseren Kunden
Lejla Smolarová 1. ja ist die regel, dass ne küche in der wohnung eingebaut ist.
2. für nicht selber verursachte schäden gilt: entweder ists ein garantieschaden oder die hausratversicherung übernimmt die kosten (achtung, ein kleiner selbstbehalt ist üblich) und sonst die haftpflichtversicherung