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Guten Morgen. Bei dem auf dem Bild ersichtlichen Arbeitspensum, wieviel ist davon für den Arbeitgeber bindend? Was ist, wenn von Seiten des Arbeitgebers kein Arbeitsaufgebot kommt? Vielen Dank.
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Guten Morgen. Bei dem auf dem Bild ersichtlichen Arbeitspensum, wieviel ist davon für den Arbeitgeber bindend? Was ist, wenn von Seiten des Arbeitgebers kein Arbeitsaufgebot kommt? Vielen Dank.

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Kommentare
Mi, 23/01/2019 - 11:04
Robert Schweng
Andreas Thanner 20% sind bindend. Der Arbeitgeber ist verpflichtet Sie ab dem 1. Arbeitstag im Durchschnitt zu 20% zu beschäftigen.
Ansonsten hätte er schreiben müssen, dass das Aufgebot auf Abruf erfolgt.
Sobald Sie jedoch regelmässig Einsätze haben gelten die effektiv geleisteten Einsätze als Referenz.
Eva-Rebecca Müller-Mächler Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit Abschnitt 2 aus?
Andreas Thanner Eva-Rebecca Müller-Mächler genau gleich. Auf Deutsch heisst das nichts anderes, als dass der AG Ihnen beispielsweise mitteilt, wann Sie am folgenden Montag, 28.1. zum Dienst erscheinen müssen, dass es sich um eine Objektbewachung handelt, der Dienst um XY Uhr endet, Sie an diesem Tag Verpflegung erhalten, etc.
Es sind lediglich die Details zum einzelnen Einsatz und nicht auf die Gesamtheit aller Einsätze oder Umfang aus dem Arbeitsverhältnis.
Birgit Rechsteiner schwankend heisst, nicht jeden Monat 20% - sondern mal 10% und mal 50%
Robert Schweng Dort steht folgendes über die Lohnkategorie C:
Mitarbeitende im Stundenlohn mit einem Pensum bis 900 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr, inkl. Ferien und Zeitbonus von 10 %.
http://www.gav-service.ch/Contract.aspx?stellaNumber=760001&versionName=6
Andreas Thanner Robert Schweng Genau, der GAV für die Sicherheitsbranche ist für alle verbindlich. Hauptsächlich regelt er die Vergütungssysteme da es bei den Sicherheitsfirmen vielfach Probleme gab.
Martin Kaiser Andreas Thanner Der AG darf den AN nur einsetzen gemäss den gemeldeten Verfügbarkeit des AN (siehe Ziffer 2).
Martin Kaiser Andreas Thanner Diese Antwort stimmt leider nicht ganz.
Der ave GAV gilt nur für Firmen die mindestens 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (inklusive nicht der Allgemeinverbindlicherklärung unterstellte Beschäftigte) beschäftigen.
Für mich ist diese Regelung nicht logisch. Leider wollten dies die Sozialpartner so.
Diese Bestimmung gilt für Verbandsmitglieder VSSU nicht.