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Guten Morgen 🙂
Ich habe eine Fragen an euch, leider finde ich online einfach keine Antwort darauf.
Ich habe letzten Freitag gekündet und nun einen Monat Kündigungsfrist. Ich habe die Kündigung begründet und gesagt, dass der Job für mich nicht mehr zumutbar ist, bzw. dass ich unter den Bedingungen dort nicht mehr arbeiten kann. Mir wurde per sofort alle Arbeit entzogen, Kontakt zu Lieferanten, Kunden etc. verboten und ich musste meinen Arbeitsplatz abgeben. Ich habe nun keinen Arbeitsplatz mehr, aber mir wurde ein Laptop im Sitzungszimmer eingerichtet. Dort drucke ich jetzt abgeschottet von den anderen den ganzen Tag Etiketten aus oder tippe Zahlen ins System ein. Eine ziemliche Degradierung wenn man bedenkt was ich vorher für wichtige Arbeiten erledigt habe. Der Chef äussert sich nicht dazu und ignoriert mich gekonnt. Muss ich das wirklich so hinnehmen?
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Guten Morgen 🙂
Ich habe eine Fragen an euch, leider finde ich online einfach keine Antwort darauf.
Ich habe letzten Freitag gekündet und nun einen Monat Kündigungsfrist. Ich habe die Kündigung begründet und gesagt, dass der Job für mich nicht mehr zumutbar ist, bzw. dass ich unter den Bedingungen dort nicht mehr arbeiten kann. Mir wurde per sofort alle Arbeit entzogen, Kontakt zu Lieferanten, Kunden etc. verboten und ich musste meinen Arbeitsplatz abgeben. Ich habe nun keinen Arbeitsplatz mehr, aber mir wurde ein Laptop im Sitzungszimmer eingerichtet. Dort drucke ich jetzt abgeschottet von den anderen den ganzen Tag Etiketten aus oder tippe Zahlen ins System ein. Eine ziemliche Degradierung wenn man bedenkt was ich vorher für wichtige Arbeiten erledigt habe. Der Chef äussert sich nicht dazu und ignoriert mich gekonnt. Muss ich das wirklich so hinnehmen?
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Kommentare
Fr, 07/12/2018 - 09:49
Robert Schweng
Colette Rudin Ja der Arbeitgeber kann dich entweder frei stellen oder andere Arbeiten auftragen. absolut zulässig
Natascha Wilp Colette Rudin Merci für deine rasche Antwort.
Und er darf mich auch wirklich von den anderen Abschotten und mir den Zugang ins Büro verbieten?
Beatrice Zbinden Natascha Wilp, ja darf er. War vor Jahren in der gleichen Situation.....dauert ja nicht mehr lange...
Andreas Thanner Nein, Sie müssen dieses Verhalten nicht akzeptieren. Der Arbeitgeber verstösst gegen OR 328 ff indem er Sie schikaniert und Ihnen der Stellung unzumutbare Arbeiten zuweist sowie Sie vom Team separiert. Hier gibt es auch schon Gerichtsurteile dazu:
Weisungen, die das angestammte Tätigkeitsgebiet des Arbeitnehmers ohne triftige Gründe beschränken oder ändern, insbesondere eine hierarchische Zurückstufung beinhalten (BGE 110 II 172). Konkret wurden Facharbeiter nur noch zu langweiligen, untergeordneten Arbeiten angehalten.
Sie haben folgende Sanktionsmöglichkeiten:
Verweigerung der Arbeitsleistung: Verletzt der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht in einer Weise, die die Erbringung der Arbeitsleistung unzumutbar macht, darf diese vom Arbeitnehmer verweigert werden. Der Arbeitgeber gerät dadurch in Annahmeverzug (beispielsweise bei Gesundheitsgefährdung durch mangelnde Schutzmassnahmen), müsste also Lohn bezahlen, obwohl der Arbeitnehmer seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt.
Sie müssen sich jetzt folgende Frage stellen: ist der Leidensdruck derart gross, dass Sie diese Sache rechtlich klarstellen wollen? Oder können Sie damit leben und sitzen die Zeit noch ab?
Weitere Erläuterungen finden Sie im folgenden Dokument:
https://www.arbeitgeberbasel.ch/fileadmin/dateien/pdf/recht/Fuersorgepfl...