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Guten morgen😊
Wie ist das genau? Muss die Verwaltung in der Wohnung nichts nachbessern bevor die neuen Mieter einziehen?
Spwzifischer Sachverhalt: Einzug wäre ab 1.12.
In der Wohnung haben viele Wände richtige schwarze/graue Stellen und im Badezimmer hat es in einigen Fugen schwarze Flecken, sieht aus wie Schimmel.
Die Verwaltung sagt sie können noch nicht sagen was gemacht /verbessert wird in der Wohnung, da sie noch nicht in der Wohnung waren. Nun so viel wir wissen werden unsere Vormieter am 30. Nov ausziehen.
Kann es dann sein, dass die Mängel erst nach unserem Einzug ausgebessert werden oder müssen sie solche Mängel gar nicht zwingend ausbessern? (Ich dachte drum Wände müssen sie ev. nicht machen, der Schimmel im Badezimmer aber eigentlich schon)
Vielen Dank für eure Hilfe.
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Guten morgen😊
Wie ist das genau? Muss die Verwaltung in der Wohnung nichts nachbessern bevor die neuen Mieter einziehen?
Spwzifischer Sachverhalt: Einzug wäre ab 1.12.
In der Wohnung haben viele Wände richtige schwarze/graue Stellen und im Badezimmer hat es in einigen Fugen schwarze Flecken, sieht aus wie Schimmel.
Die Verwaltung sagt sie können noch nicht sagen was gemacht /verbessert wird in der Wohnung, da sie noch nicht in der Wohnung waren. Nun so viel wir wissen werden unsere Vormieter am 30. Nov ausziehen.
Kann es dann sein, dass die Mängel erst nach unserem Einzug ausgebessert werden oder müssen sie solche Mängel gar nicht zwingend ausbessern? (Ich dachte drum Wände müssen sie ev. nicht machen, der Schimmel im Badezimmer aber eigentlich schon)
Vielen Dank für eure Hilfe.
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Kommentare
Sa, 11/11/2017 - 08:50
D'Armiento Michelle
Schwarze flecken auf fugem muss nicht zwingend schimmel sein. Das ist dir scho klar,oder?
Zumindest nicht gad schädlich. Und man bringt es zu 80 selber weg.. ein wenig backpulver drauf gut ist...
Es ist nicht zwingend das nach jedem miterwechsel die wohnung neu gestrichen wird etc. Das wird bei der übernahme vom alten mieter dann angeschaut.
Faust regel alle 10 jahre die wände, muss aber nicht sein wenn alles oke ist...
Wenn du die wohnung übernimmst und sachen nicht so sind wie du denkst das es sein muss sag das für die mängel liste und frag nach wann sie das beheben...
Sa, 11/11/2017 - 09:02
Luana Trutmann
ja ich habe geschrieben ich nehme an, das war auch nicht böse gemeint ?
okay aber das heisst Faustregel 10 Jahre, Faustregel nach Einzug & nach Erstellen der Mängelliste? Kenn mich drum nicht super aus mit mietrecht & die letzten Wohnungen die ich hatte waren neu?
Sa, 11/11/2017 - 09:05
D'Armiento Michelle
Ja wegen den 10 jahren . Zb mieter sagt beim auzug muss neu gemacht werden. Ist es mehr als 10 jahre her kann er dich nicht zur haftung ziehn. Vorher kann ee sagen sie zahlen eint teil mit..
Wrnn du sicher sein willst frag nochmal nach.. wenn es doch sachen zum behenen gebe wann sie gedenken diese zu beheben
Sa, 11/11/2017 - 09:11
Luana Trutmann
danke!😊
Sa, 11/11/2017 - 09:20
Da Go
Die 10 Jahre sind schon einige Zeit nicht mehr aktuell, das war früher - jetzt gelten neu 8 Jahre für Anstriche!
Sa, 11/11/2017 - 09:25
D'Armiento Michelle
Habe artikel vom ex vermieter er ist anwalt. 10 jahre
Sa, 11/11/2017 - 09:48
Da Go
Dann ist der Anwalt leider nicht auf dem neuesten Stand bzw. hat sich zuwenig mit dem Mietrecht auseinandergesetzt😊. http://www.schweizerischer-mieterschutz.ch/xml_1/Internet/de/application...
Sa, 11/11/2017 - 09:49
Da Go
http://www.tfj.ch/mietvertrag-wohnung-kostenlos/lebensdauertabelle.pdf
Sa, 11/11/2017 - 09:08
Ciara Gomez
Ich würde einfach vor dem Einzug Fotos von allen Mängeln machen und die dem Protokoll beilegen. Nicht das er beim Auszug kommt Ihr wart das! ?
Sa, 11/11/2017 - 09:11
Luana Trutmann
okay ja die haben wir😊
Sa, 11/11/2017 - 09:12
Thomas Berger
Wenn Du die Wohnung so übernimmst, muss der Vermieter die Schäden auch nicht beheben. 😉
Sa, 11/11/2017 - 09:22
Da Go
Das stimmt so nicht! Mängel können (falls schon sichtbar) bereits bei der Übernahme ins Protokoll aufgenommen werden. Nach Übernahme der Wohnung hat man eine Frist von 30 (?) Tagen, um allenfalls vorher nicht ersichtliche Mängel aufzulisten und per Einschreiben dem Vermieter zuzusenden.
Sa, 11/11/2017 - 09:27
D'Armiento Michelle
Ja abet unrecht hat er nicht.. nicht jeder mangel muss behoben werden. So lange er auf der liste ist ist man einfach aus dem schneider wenn man wider auszieht.
Ja man hat 30 tage zeit zum noch evt mängel nachzutragen aber auch da muss es nicht gleich behoben werden. Und um das gehts ja.
Sa, 11/11/2017 - 09:30
Phil Becker
ja richtig. aber die wohnung wurde besichtigt. wen sie mit dem zustand der wohnung nicht zufrieden sind, muss man ja nicht einziehen. solange die wohnung in einem bewohnbarem zustand ist, muss der vermieter nicht nachbessern, da haben sie keinen anspruch.
Sa, 11/11/2017 - 09:32
Phil Becker
ein fleck an der wand (falls kein schimmel) ist nur ein schönheitsfehler. solche sachen kann der vermieter belassen. hingegen eine fehlende fensterscheibe müsste der vermieter in ordnung bringen
Sa, 11/11/2017 - 09:30
Ursula Frick-Koch
Beim Mieterverband gibt es Mängelliste uebernahmeprotokolle unbedingt penibel genau ausfüllen, wenn du sie dem vermieter gibst zur unterschrift und du siehst einen mangel nicht, haftest du danach .
Sa, 11/11/2017 - 09:31
Ursula Frick-Koch
Ausser du kannst es beweisen.
Sa, 11/11/2017 - 09:31
Ursula Frick-Koch
Informiere dich an offiziellen stellen unbedingt
Sa, 11/11/2017 - 09:32
Ursula Frick-Koch
Mieterverband ist super der ist auf seiten der mieter
Sa, 11/11/2017 - 09:42
Da Go
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/to...
Sa, 11/11/2017 - 11:34
Luana Trutmann
danke für die antworten?