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Guten Abend....darf man ein Telefongespräch aufnehmen....es geht um Mobbing....Danke euch fpr die Antworten....
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Kommentare
Di, 21/05/2019 - 20:48
Robert Schweng
Sabine Werner Nein, nicht ohne das du die Person darüber informierst.
Wenn du es dann irgendwo verwendest, gibt es ne Strafanzeige, Strafregistereintrag und ne Busse.
Robert Schweng Klar. Gar kein Problem:
wenn sie angerufen werden sagen sie der Person einfach deutlich, dass sie das Gespräch ab jetzt aufnehmen. 😉
Karin Egli Robert Schweng das habe ich aber nicht gesagt
Robert Schweng Karin Egli Dann tun sie es einfach beim nächsten mal oder hat die Person schon aufgehört sie zu mobben...? 🤔
Karin Egli Nein am donnerstag geht es weiter....
Karin Egli Dann gibts eine sitzung....habe jetzt schon angst
Robert Schweng Karin Egli Bei Angstzuständen oder Rückenschmerzen, darf man sich an einer Sitzung auch hinlegen.
Karin Egli Robert Schweng ein meeting
Robert Schweng Karin Egli meeting klingt so kalt und förmlich, kein Wunder das sie Angst haben.
Sehen sie es doch eher als date... 😊
Andreas Thanner Ohne das Einverständnis des anderen darf nicht aufgezeichnet werden. Machen Sie es trotzdem und wollen damit vor Gericht als Beweis auftreten, wird das Gericht die Aufzeichnung nicht als Beweis anerkennen. Sie riskieren jedoch eine Anzeige und Verurteilung wegen Verstoss StGB Art. 179
Martin Kaiser Karin Egli
Art. 179bis 9
Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche
Wer ein fremdes nichtöffentliches Gespräch, ohne die Einwilligung aller daran Beteiligten, mit einem Abhörgerät abhört oder auf einen Tonträger aufnimmt,
wer eine Tatsache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie auf Grund einer nach Absatz 1 strafbaren Handlung zu seiner Kenntnis gelangte, auswertet oder einem Dritten bekannt gibt,
wer eine Aufnahme, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie durch eine nach Absatz 1 strafbare Handlung hergestellt wurde, aufbewahrt oder einem Dritten zugänglich macht,
wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Art. 179ter 10
Unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen
Wer als Gesprächsteilnehmer ein nichtöffentliches Gespräch, ohne die Einwilligung der andern daran Beteiligten, auf einen Tonträger aufnimmt,
wer eine Aufnahme, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie durch eine nach Absatz 1 strafbare Handlung hergestellt wurde, aufbewahrt, auswertet, einem Dritten zugänglich macht oder einem Dritten vom Inhalt der Aufnahme Kenntnis gibt,
wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.11
Art. 179quater 12
Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte
Wer eine Tatsache aus dem Geheimbereich eines andern oder eine nicht jedermann ohne weiteres zugängliche Tatsache aus dem Privatbereich eines andern ohne dessen Einwilligung mit einem Aufnahmegerät beobachtet oder auf einen Bildträger aufnimmt,
wer eine Tatsache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie auf Grund einer nach Absatz 1 strafbaren Handlung zu seiner Kenntnis gelangte, auswertet oder einem Dritten bekannt gibt,
wer eine Aufnahme, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie durch eine nach Absatz 1 strafbare Handlung hergestellt wurde, aufbewahrt oder einem Dritten zugänglich macht,
wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Rodolfo Carlin Ja, muss aber bei beginn erwähnt werden
Mirjam Locher-Heuberger Karin Egli Bossing ist eine sehr gravierende Angelegenheit. Gibt es noch weitere Personen, die darunter leiden?
So oder so empfehle ich Ihnen dringend, das Gespräch mit dem nächst höheren Vorgesetzten zu suchen. Protokollieren Sie bis dahin aus Ihrer Erinnerung alles ganz genau. Zeugen dürfen genannt werden (wenn diese bereit sind auszusagen), also beispielsweise auch Ihr Mann. Bereiten Sie sich gut vor und tragen Sie Ihr Anliegen so sachlich wie möglich vor.
Und eben: Am besten wäre natürlich, es wären noch weitere Personen betroffen, die ebenso bereit wären auszusagen.
Rukiye Fener Karin Egli so was ist schwer zu beweisen, sie sind eine lebensfrohe Frau, am besten sie gehen von dort und sie werden an einem anderen Ort glücklich, bevor es Sie ganz auffrisst. Alles gute Ihnen.
Njazi Maliqi https://www.mobbing-zentrale.ch/rechtsgrundlagen/