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Guten Abend zusammen, meine frage wäre folgende:
Wie in fast jedem Mietshaus haben wir einen Waschkeller mit Waschmaschine und Trockner zur Benutzung. Dieser ist jedoch seit geraumer Zeit defekt, funktioniert nicht richtig, und beim letzten Waschgang bei 40 Grad hat das Wasser richtig gekocht, sprich aus dem Einschub für das Waschmittel kam schon Wasserdampf raus. Dabei wurde die Kleidung verfärbt und ist eingelaufen,sprich eine ganze Waschladung ist quasi nicht mehr brauchbar. Wer kommt für den Schaden auf?Der Vermieter wusste über die defekte Maschine bescheid, wie meine Nachbarin sagte.
Vielen Dank und Schönen Abend schonmal 😊
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Guten Abend zusammen, meine frage wäre folgende:
Wie in fast jedem Mietshaus haben wir einen Waschkeller mit Waschmaschine und Trockner zur Benutzung. Dieser ist jedoch seit geraumer Zeit defekt, funktioniert nicht richtig, und beim letzten Waschgang bei 40 Grad hat das Wasser richtig gekocht, sprich aus dem Einschub für das Waschmittel kam schon Wasserdampf raus. Dabei wurde die Kleidung verfärbt und ist eingelaufen,sprich eine ganze Waschladung ist quasi nicht mehr brauchbar. Wer kommt für den Schaden auf?Der Vermieter wusste über die defekte Maschine bescheid, wie meine Nachbarin sagte.
Vielen Dank und Schönen Abend schonmal 😊
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Kommentare
Mo, 05/02/2018 - 21:45
Dominique Treskavec
m.e. ist die nutzung von waschküche inkl. maschinen auf eigene gefahr zu benutzen...
Mo, 05/02/2018 - 22:21
René von Allmen
Eigene Waschmaschine in die Wohnung stellen. Problem gelöst!
Di, 06/02/2018 - 07:51
Andreas Georg
Wenn Ihr Waschgeld bezahlen muesst, habt Ihr Anrecht auf funktionierende Geraete. Mein Vorschlag: Alarmtelefon an den Vermieter, die Maschine sei defekt. Ein Nicht-Unmensch wird dann schnell reagieren. Will er Nichts wissen, dann ev zum Mieterschutz.
Di, 06/02/2018 - 08:11
Birgit Rechsteiner
Ob die Nachbarin meint, der Mieter weiss schon Bescheid - das bringt nix.
Sofort Meldung per Telefon an Vermieter - gleichzeitig schriftlich Mitteilen, dass die Maschine kaputt ist und dadurch ein Schaden an deiner Wäsche entstand.
Für die Reparatur / Ersatz der Maschine eine Zeitnahe Frist setzen - im ersten Schreiben, bzw. Telefonat aber immer anständig....
Schaden an deiner Wäsche wird wohl eher nicht ersetzbar sein, da schon eine Schadenshöhe schwer zu erruiren ist - und wenn etwas ersetzt werden würde, wäre es ja der Zeitwert... Dafür braucht man aber Nachweise über Anschaffung und Zeit und Wert - was nicht vorhanden sein wird. Aber anbringen würde ich es allemal, da könnte der Vermieter ja kulant sein.
Zu deinen Nachbarn, denen würd ich auch mal ins Gewissen reden - weshalb - wenn der Schaden ja der Nachbarin schon bekannt war - hat denn niemand einen Zettel an die Maschine gehängt - ACHTUNG - Defekt - Vermieter ist informiert???
Di, 06/02/2018 - 08:19
Fabian A. Gaglione
Man darf wohl davon ausgehen dass die Benutzung der Waschmaschine Bestandteil des Mietvertrags ist , insofern ist die Verwaltung auch für die Instandhaltung und Funktion verantwortlich.
Man könnte aus mangelnder Sorgfaltspflicht vielleicht auch eine Haftbarkeit ableiten, für resultierende Schäden daraus, oder zumindest die Versicherung der Verwaltung falls so etwas existiert?
Do, 08/02/2018 - 12:14
Thomas Deuber
Da sie vom defekt der Maschine schon lange wussten, und sie dies auch zugeben im Text. Kommen sie selber für den schaden auf.