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Guten abend zusammen
Kann ich meine Schriften bei einer Gemeinde belassen und mich als Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde melden, obwohl ich die alte Wohnung gekündet habe?
Bin froh um jegliche Tipps und anregungen...
Vielen Dank
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Kommentare
So, 15/10/2017 - 11:48
Walter Büchi
Nach § 10 Abs. 1 der Verordnung über das Einwohnermeldewesen hat, wer in eine Gemeinde zuzieht, in ihr umzieht oder aus ihr wegzieht, dies innert 14 Tagen dem zuständigen Einwohneramt zu melden. Gemäss § 14 der Verordnung über das Einwohnermeldewesen hat, wer sich anmeldet seinen Heimatschein in der Aufenthaltsgemeinde zu hinterlegen.
Nach § 25 der Verordnung über das Einwohnermeldewesen wird, wer der Melde-, Auskunfts-, Mitwirkungs- oder Wahrheitspflicht nach dieser Verordnung nicht nachkommt oder trotz Aufforderung die Schriften nicht hinterlegt, mit Busse bestraft.
Die betroffene Person wird unter Androhung einer Verzeigung aufgefordert, der Melde-, Auskunfts-, Mitwirkungs- bzw. Wahrheitspflicht nachzukommen. Ansonsten erfolgt durch das Einwohneramt eine Verzeigung bei der Kantonspolizei. Die Kantonspolizei prüft die Anzeige und klärt den Sachverhalt ab und überweist die Verzeigung dem Bezirksgericht mit einem Rapport, welches alsdann eine Verfügung inkl. der Festsetzung der Busse erlässt. Für das Inkasso ist das Bezirksgericht zuständig.
http://www.vszgb-handbuch.ch/
So, 15/10/2017 - 13:08
Andreas Georg
Es geht hier um die Steuern. Du musst bei der zweiten Gemeinde nachweisen, dass Dein Lebensmittelpunkt am heutigen Wohnort ist. Die zweite Gemeinde wird den Wochenaufenthalterstatus kaum akzeptueren, wenn Du am heutigen Wohnort nicht einmal ein Dach ueber dem Kopf hast.