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Guten Abend zusammen, ist das richtig, dass der Arbeitgeber Sicherheitsarbeitsschuhe bezahlen muss, wenn es im Betrieb vorgeschrieben ist?
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Guten Abend zusammen, ist das richtig, dass der Arbeitgeber Sicherheitsarbeitsschuhe bezahlen muss, wenn es im Betrieb vorgeschrieben ist?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Daniele Bennici
so viel es mir ist nein.also bei uns auf der baustelle war es pflicht aber jeder war selbst dafür zuständig.u meistenz wird es von der suva vorgeschrieben
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Andrea Haltiner-Ruef
Im Lehrvertrag steht eben, dass unser Sohn die Arbeitsbekleidung selber bezahlen muss, bin aber der Meinung, dass ich mal gelesen habe, dass der Betrieb ein paar Sicherheitsschuhe pro Jahr bezahlen muss.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Tasch Thompson
Nein wenn steht er muss es selber bezahlen dann ist das so
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Sebastian Clayborn
Aber nicht bei Sicherheitsrelevanter Bekleidung da im Bereich der Schutzkleidung die zwingende gesetzliche Vorschrift 'des Art. 27 ArGV 3 den Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese
Kleidung zur Verfügung zu stellen........
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Josy Schimke
Gemäss Suva hat der Arbeitgeber Sicherheitsschuhe zur Verfügung zu stellen. Ist bei uns im Betrieb auch so. Wir zahlen 100% für die Arbeitnehmer.
http://www.suva.ch/startseite-suva/praevention-suva/arbeit-suva/branchen...
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Monique Schmidli-Rieder
https://www.google.ch/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.alexandr...
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Babsy Barbara Holl
Hier die Gesetzeslage es ist nicht definiert!! Bei der Berufskleidung handelt es sich um Kleidung, die zur Ausübung einer bestimmten beruflichen Tätigkeit getragen wird. Weder im Obligationenrecht noch im Arbeitsgesetz oder in dessen Verordnungen findet sich der Begriff der Berufskleider. Einzig in Art. 327 OR sowie Art. 327a OR finden sich Regeln bezüglich des Umgangs mit Arbeitsgeräten und Material sowie Auslagen im Allgemeinen.
Gemäss Art. 327 OR hat der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer mit den Geräten und dem Material auszurüsten, die diese zur Arbeit benötigen. Ferner hat der Arbeitgeber auch alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen seinem Arbeitnehmenden zu ersetzen (vgl. dazu Art. 327a OR). Gegenteilige Abreden wie der Arbeitnehmer hat die notwendigen Auslagen ganz oder teilweise selber zu tragen, sind gemäss Art. 327a Abs. 4 OR nichtig.
Berufskleider gehören unter den Begriff «Material» im Sinne von Art. 327 Abs. 1 OR. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Berufskleidung, die vom Arbeitgeber beschafft und dem Arbeitnehmenden zur Verfügung gestellt wird, grundsätzlich vom Arbeitgeber zu bezahlen ist. Da diese Norm jedoch nicht fix definiert ist, kann davon abgewichen werden – sowohl zugunsten als auch zulasten der Arbeitnehmer.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Sebastian Clayborn
Das mag auf Berufsbekleidung zutreffen, aber bei Gesetzlich bedingter Sicherheitsbekleidung muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen das seine Angestellten mindestens den der Suva geforderten Sicherheitsbestimmungen Sorge tragen. Für Sicherheitskleidung ist der Arbeitgeber zuständig. zum Anderen, ( Persönliche Meinung) nebenbei, wenn irgendein Betrieb meint er müsse den Lehrling noch mit den Kosten der Sicherheitsbekleidung belasten läuft bei denen sowieso etwas nicht ganz rund.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Babsy Barbara Holl
Kerstin Laubscher-Benz wie Du ganz unten lesen kannst, kann das Gesetzt sowohl zu Gunsten wie auch zu lasten des Arbeitgebers ausgelegt werden. Es kommt auf den Berufszweig an.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Sebastian Clayborn
Babsy Barbara Holl Wie gesagt. Das mag bei Berufsbekleidung vielleicht so sein. Bei sicherheitsrelevanter Bekleidung ist aber definitiv der Arbeitgeber zuständig.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Babsy Barbara Holl
Sebastian Clayborn wenn der Betrieb sicherheitsrelevante Ausrüstung vorgeschrieben bekommt ja. nochmals. Es kommt auf den Betrieb drauf an. Schreibt die SUVA dem Betrieb Sicherheitsschuhe vor, ja. Viele Arbeitgeber schreiben diese aber vor, obschon sie laut der SUVA Liste nicht eingetragen sind (darum oben erwähnt es kommt auf die einstufung drauf an)
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Sebastian Clayborn
Babsy Barbara Holl Wenn der Betrieb Sicherheitsbekleidung vorschreibt obwohl nicht von der Suva gefordert zahlt er diese trotzdem. Nur normale Arbeitskleidung kann dem Arbeitnehmer berechnet werden. Wenn Beruf oder Betrieb spezielle Sicherheitsbekleidung vorschreiben, hat der Arbeitgeber diese zur Verfügung zu Stellen.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Babsy Barbara Holl
wenn Du meinst 😊 nochmals das Gesetzt schliesst den Absatz mit folgendem Text Da diese Norm jedoch nicht fix definiert ist, kann davon abgewichen werden – sowohl zugunsten als auch zulasten der Arbeitnehmer.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Sebastian Clayborn
Babsy Barbara Holl Sorry, aber da gibt es kein wenn du meinst. DU interpretierst den Text nur nicht korrekt. Ich arbeite im Baubereich. Und die bestimmungen hier sind ganz klar. Sicherheitsrelevante Schutzbekleidung ist vom Arbeitgeber zu Stellen. Punkt. Kein wenn und Aber. Dein Artikel mag durchaus auf normale Berufsbekleidung wie die Latz oder Bundhose zutreffen. Aber weder Schutzbrille, die Sicherheitsschuhe, die PSAGA Ausrüstung, der Ohrenschutz oder ein anderes Sicherheitsrelevantes Bekleidungsmittel sind vom Arbeitnehmer zu Zahlen.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Sebastian Clayborn
Richtig scheint zunächst die Qualifikation von Berufskleidung
als Material im Sinne von Art. 327 OR zu sein46.
Sowohl bei Schutzkleidung und Uniformen als auch bei der
übrigen, typischerweise zur Ausübung einer bestimmten beruflichen
Tätigkeit getragenen Kleidung, handelt es sich um
Ausrüstungsgegenstände, welche zur Ausübung der Arbeit
notwendig sind.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Sebastian Clayborn
Die Kostentragung der Berufskleidung richtet sich ebenfalls
nach Art. 327 OR. Demnach ist davon auszugehen, dass die Berufskleidung, welche der Arbeitnehmer im Einverständnis
mit dem Arbeitgeber für die Ausführung der Arbeit zur
Verfügung stellt, grundsätzlich vom Arbeitgeber angemessen
entschädigt wird. Auch jene Berufskleidung, welche der
Arbeitgeber beschafft und den Arbeitnehmern zur Verfügung
stellt, ist vermutungsweise vom Arbeitgeber zu bezahlen.
Ebenso wie bei der Beschaffung der Berufskleidung, lässt
sich die gesetzliche Vermutung jedoch durch Übung oder
Vereinbarung sowohl zugunsten als auch zuungunsten des
Arbeitnehmers ändern52. Damit kann ein Arbeitnehmer auch
verpflichtet werden, die Kosten einer Uniform ganz oder teilweise
zu tragen53. Das gilt allerdings nur für die beiden Kategorien
Uniform und übrige Berufskleidung, da im Bereich
der Schutzkleidung die zwingende gesetzliche Vorschrift
des Art. 27 ArGV 3 den Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese
Kleidung zur Verfügung zu stellen. Die Unentgeltlichkeit für
den Arbeitnehmer basiert dabei auf dem Prinzip des Art. 6
ArG, dass der Arbeitgeber die notwendigen Massnahmen
treffen muss, um die Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
zu schützen54
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Sebastian Clayborn
.........da im Bereich
der Schutzkleidung die zwingende gesetzliche Vorschrift
des Art. 27 ArGV 3 den Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese
Kleidung zur Verfügung zu stellen........ So.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Babsy Barbara Holl
Sebastian Clayborn ich interpretiere nicht. ich zeige auf Grund meines Studiums (Bachelor of Law) und juristische /Sicherheit Beraterin versch. Int. Betriebe die Rechtslage auf. Du hast NICHT unrecht. Die obige Frage kann aber eigentlich nicht abchliessend beantwortet werden, da nicht aufgezeigt ist, in welchem Berufszweig der Junge die Ausbildung macht. Der Art 37ArGV3 kann nur angewendet werden wenn dieser bekannt ist!!
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Andrea Haltiner-Ruef
Es geht mir nur um sie Scherheitsschuhe, die sind ja zum Schutz. Das er Arbeitskleidung (Überhosen) tragen und kaufen muss, ist klar, die sind ja auch finanziell im Rahmen.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Sebastian Clayborn
Sicherheitsrelevante Bekleidung ( Schuhe, Schutzbrille, Gehörschutz ect sind vom Arbeitgeber zu Stellen. Und jeder halbwegs vernünftige Arbeitgeber im Handwerk stellt auch die Arbeitsbekleidung zur Verfügung oder bezahlt diese gegen Vorlage der Rechnung zuück.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Sebastian Clayborn
.........da im Bereich
der Schutzkleidung die zwingende gesetzliche Vorschrift
des Art. 27 ArGV 3 den Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese
Kleidung zur Verfügung zu stellen........
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Pascal Oliver Eichmann
Persönliche Schutzausrüstung muss der Betrieb zahlen wenn der Betrieb sie vorschreibt.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Sebastian Clayborn
https://www.alexandria.unisg.ch/75560/1/AJP%202%202011%20Berufskleidung%...
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Elly Zimmer
Bei uns bekommt jeder einmal im Jahr Schuhe gestellt.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Bonnie Subi Parker
Ich weiss es selber von meinem betrieb ich miss meine schuhe selber zahlen ...der betrib otganisiert jedes jahr einen tag wo ein schuh verkeufer kommt und man sich beraten lassen kan...aber zahlen tut er die schuhe nicht ...man ist selber für dies zuständig...ich hate am anfang deshalb ein gespräch mit dem chef weil ich auch dachte er übernimmt die kosten der sicherheits schuhe
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Walentin Janowsky
Marina Wietlisbach sieh dir meinen Kommentar unter dir an. Falls du Sicherheitskleidung brauchst von der Arbeitssicherheit her, kannst du das Anfechten
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Bonnie Subi Parker
Wir sind 322 mitarbeiter und jeder zahlt seine schuhe selber
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Walentin Janowsky
Dann sollte der Arbeitgeber auch das Gesetz einhalten. Sofern eure Arbeit Stahlkappenschuhe benötigt um die Arbeit unfallfrei zu entrichten.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Bonnie Subi Parker
Ist vorgeschriben aber naja wehrt sich halt niemand ...daa einzige ist das er jeweils 45 fr sich daran betailigt
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Walentin Janowsky
In meiner (noch laufenden) Ausbildung zum Betriebsleiter haben wir ein Gesetzesbuch names "Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten" halten. Dort wird die Rechtliche Situation genau geklärt.
Art. 5 Persönliche Schutzausrüstung
Können Unfall- und Gesundheitsgefahren durch technische oder organisatorische Massnahmen nicht oder nicht vollständig ausgeschlossen werden, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden zumutbare persönliche Schutzausrüstungen (PSA), wie SChutzhelme, Haarnetze, Schutzbrille, Schutzschilde, Gehörschutzmittel, Atemschutzgeräte, SCHUTZSCHUHE, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Schutzgeräte gegen Absturz und Ertrinken, Hautschutzmittel sowie nötigenfalls auch besondere Wäschestücke zur verfügung stellen. Er muss dafür sorgen, dass diese jederzeit bestimmungsgemäss verwendet werden können.
Nun, hier ist die Gesetzeslage eindeutig! Ist die Arbeit deines Sohnes so ausgerichtet dass sie Schutzschuhe erfordert, sind die Schuhe durch den Arbeitgeber zu bezahlen. Ohne wenn und aber.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Sebastian Clayborn
Und auf Seite 227,228 und 229 in diesem PDF https://www.alexandria.unisg.ch/75560/1/AJP%202%202011%20Berufskleidung%...
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Sebastian Clayborn
Hierzu der Text. Zitat: Damit kann ein Arbeitnehmer auch
verpflichtet werden, die Kosten einer Uniform ganz oder teilweise
zu tragen53. Das gilt allerdings nur für die beiden Kategorien
Uniform und übrige Berufskleidung, da im Bereich
der Schutzkleidung die zwingende gesetzliche Vorschrift
des Art. 27 ArGV 3 den Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese
Kleidung zur Verfügung zu stellen. Die Unentgeltlichkeit für
den Arbeitnehmer basiert dabei auf dem Prinzip des Art. 6
ArG, dass der Arbeitgeber die notwendigen Massnahmen
treffen muss, um die Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
zu schützen54.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Sebastian Clayborn
Karin Fontanive Zitat: Diese Verordnung regelt die Massnahmen, die in ALLEN dem Gesetz unterstehenden
Betrieben für den Gesundheitsschutz3 zu treffen sind. https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19930254/201510010000...
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Sebastian Clayborn
Es ist ja nun davon auszugehen das wenn der Sohn bereits Arbeitsbekleidung braucht und eben auch Sicherheitsschuhe für seine Arbeit benötigt er in einem Betrieb arbeitet welcher eben dem Arbeitsschutz unterstellt ist. (Davon mal abgesehen) (Persönliche Meinung ) Ist das ganz schöne Haarspalterei wenn man versuchen sollte bei einer Arbeit die diese Schutzmassnahmen fordert die Kosten trotzdem auf den Arbeitnehmer zu schieben nur weil man dem Arbeitsschutzgesetz nicht unterstehen sollte.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Sebastian Clayborn
Und dies betrifft sich auf normale Berufsbekleidung und Uniformen. Zitat: Die Kostentragung der Berufskleidung richtet sich ebenfalls
nach Art. 327 OR. Demnach ist davon auszugehen, dass die Berufskleidung, welche der Arbeitnehmer im Einverständnis
mit dem Arbeitgeber für die Ausführung der Arbeit zur
Verfügung stellt, grundsätzlich vom Arbeitgeber angemessen
entschädigt wird. Auch jene Berufskleidung, welche der
Arbeitgeber beschafft und den Arbeitnehmern zur Verfügung
stellt, ist vermutungsweise vom Arbeitgeber zu bezahlen.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Sebastian Clayborn
Ja. Bei "NORMALER BERUFSBEKLEIDUNG" Bei Sicherheitsbekleidung trifft Art. 27 ArGV 3 zu.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Sebastian Clayborn
Ein Auszug aus dem Arbeitsgesetz. : Verordnung 3
zum Arbeitsgesetz
(ArGV 3)
(Gesundheitsschutz)1 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1 Diese Verordnung regelt die Massnahmen, die in allen dem Gesetz unterstehenden
Betrieben für den Gesundheitsschutz3 zu treffen sind. Art. 2 Grundsatz
1 Der Arbeitgeber muss alle Anordnungen erteilen und alle Massnahmen treffen, die
nötig sind, um den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit zu wahren
und zu verbessern
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Sebastian Clayborn
Karin Fontanive Zitat: Diese Verordnung regelt die Massnahmen, die in ALLEN dem Gesetz unterstehenden
Betrieben für den Gesundheitsschutz3 zu treffen sind.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Andrea Haltiner-Ruef
Wie weiss man, ob der Betrieb dem Gesetz untersteht? Er arbeitet als Fahrrad- und Kleinmotorrad Mechaniker. Da er jetzt dann an der Hebebühne arbeiten kann, muss er sich solche Sicherheitsschuhe kaufen, tut er das nicht, müsse er laut Lehrlingsausbildner einen Vertrag unterschreiben, dass der Betrieb für einen allfälligen Arbeitsunfall nichts bezahlt.
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Sebastian Clayborn
Andrea Haltiner-Ruef Ein Handwerksbetrieb also, der auch noch mit schwerem Gerät arbeitet. Damit sollte klar sein das dieser dem Art. 27 ArGV 3 untersteht und mindestens auch dem UVG