Guten Abend zusammen.
Ich habe eine Frage.

Kann man gegen einen "beratenden Arzt" einer Krankentagegeldversicherung Beschwerde einreichen?
Person X ist bei einem allg. Arzt und bei einem Rückenspezialisten in Behandlung. Beide sagen zur Zeit maximal 50% Arbeitsfähig.
Heisst, KTGV zahlt 50% und RAV zahlt 50%.

Der oben genannte beratende Arzt der KTGV ist aber der Meinung, aufgrund von vorliegenden Berichten kann Person X ein Arbeitspensum von 75% - 100% zugemutet werden und will die Zahlung ab nächsten Monat einstellen.

Es handelt sich bei Person X um einen zweifachen Bandscheibenvorfall.

Grüsse und besten Dank im voraus.

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Kommentare

Robert Schweng

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Sybille Rellstab Beschwerde einreichen weswegen? Das ist seine ärztliche Beurteilung dazu. Du kannst höchstens falls die KKTG Versicherung deswegen entscheidet dass Du kein Taggeld mehr erhälst, gegen dieses Schreiben vorgehen.

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