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Guten Abend zusammen.
Ich habe eine Frage.
Kann man gegen einen "beratenden Arzt" einer Krankentagegeldversicherung Beschwerde einreichen?
Person X ist bei einem allg. Arzt und bei einem Rückenspezialisten in Behandlung. Beide sagen zur Zeit maximal 50% Arbeitsfähig.
Heisst, KTGV zahlt 50% und RAV zahlt 50%.
Der oben genannte beratende Arzt der KTGV ist aber der Meinung, aufgrund von vorliegenden Berichten kann Person X ein Arbeitspensum von 75% - 100% zugemutet werden und will die Zahlung ab nächsten Monat einstellen.
Es handelt sich bei Person X um einen zweifachen Bandscheibenvorfall.
Grüsse und besten Dank im voraus.
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Ich habe eine Frage.
Kann man gegen einen "beratenden Arzt" einer Krankentagegeldversicherung Beschwerde einreichen?
Person X ist bei einem allg. Arzt und bei einem Rückenspezialisten in Behandlung. Beide sagen zur Zeit maximal 50% Arbeitsfähig.
Heisst, KTGV zahlt 50% und RAV zahlt 50%.
Der oben genannte beratende Arzt der KTGV ist aber der Meinung, aufgrund von vorliegenden Berichten kann Person X ein Arbeitspensum von 75% - 100% zugemutet werden und will die Zahlung ab nächsten Monat einstellen.
Es handelt sich bei Person X um einen zweifachen Bandscheibenvorfall.
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Kommentare
Mi, 24/04/2019 - 22:49
Robert Schweng
Sybille Rellstab Beschwerde einreichen weswegen? Das ist seine ärztliche Beurteilung dazu. Du kannst höchstens falls die KKTG Versicherung deswegen entscheidet dass Du kein Taggeld mehr erhälst, gegen dieses Schreiben vorgehen.