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Guten Abend Zusammen.
Ich brauche schnell Hilfe es geht um Aufenthaltsbewilligung B. Eigentlich läuft sie erst im April 18 aus. Nun habe ich eine Naricht bekommen in der steht ab Januar 2018 muss ich die Schweiz verlassen. Kann mir jemand helfen?
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Ich brauche schnell Hilfe es geht um Aufenthaltsbewilligung B. Eigentlich läuft sie erst im April 18 aus. Nun habe ich eine Naricht bekommen in der steht ab Januar 2018 muss ich die Schweiz verlassen. Kann mir jemand helfen?
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Kommentare
Mo, 18/12/2017 - 20:17
Daniela Samu
Steht ein grund drin ?
Hast du einen festen job ?
Bräuchten mehr hintergrund infos um zu antworten...
Mo, 18/12/2017 - 21:26
Красавица Красавица
Ich habe jediglich eine E-Mail vom Sozialamt empfangen, dass das Soz. Einen Brief erhalten haben indem steht das ich ab 15.Januar 18 die Schweiz verlassen muss. Das Ding ist: ich habe KEIN Brief vom Migrationsamt erhalten, weder einen Abholschein von der Post. Hab den Briefkasten 2x auf den Kopfgestellt und auch die Briefe die ich bekam. Nix vorzufinden. Vlt sollte ich noch erwähnen, dass ich einen Kantonswechsel gemacht habe von Bern auf Zürich im Juli 17. Ab Ende August war ich dann beim Sozialamt. Darauf kam ein Schreiben des Migrationsamt mit 5 Fragen, die ich fristgerecht beantwortet habe. Darauf kam ein Schreiben ich solle den Kt. ZH sofort velassen und nach Kt. Bern gehen. SOFORT. Ich konnte eine rekursfähige Verfügung wünschen-habe ich gemacht damit ich eine Stellungsnahme machen kann und habe dann den Rekurs abgewartet. Nix kam die ganzen Monate und dann heute die Mitteilung vom Sozialamt. Nein, momentan habe ich kein festen Job. Habe Ende Sommer meinen Job gekündigt und seitdem Temporär gearbeitet und jetzt arbeite ich in einen Programm zu 50 Proz. Da ich die restlichen 50 Prozent krankgeschrieben bin- Hautkrankheit. Nebenbei suche ich intensiv etwas Neues auch eine neue Ausbildung würd für mich in Frage kommen. Dazu mache ich noch mein Führerschein - denn nach bestandener Prüfung kann ich fix als Kurier arbeiten. Ich weiss nicht was ich machen soll. Ich bin jetzt 20 Jahre alt und bin seit ich 13 bin in der Schweiz. Ich habe meine Schule hier beendet spreche Schweizerdeutsch perfekt und habe meine Ausbildung hier gemacht. Meine Familie lebt HIER ich bin nicht aus Spass in die Schwriz gekommen sondern weil ich als Kind mit meiner Mutter mitgehen musste. Ich habe weder Anzeigen noch war ich im Gefängniss. Ok-ich habe mir in der Jugend vor 18 Jahren Schulden bei der SBB aufkommen lassen. Diese bezahle ivh aber so gut wie es geht ab. Ivh habe niemanden in Deutschland leben und habe dort auch keinerlei Aussicht auf eine Zukunft. Ich wüsste nicht wohin und was ich machen soll- denn der Schweizer Schulabschluss reicht für DE nicht. Dort braucht es eine Abschlussprüfung. Ich wohne mit 20 J. Schon alleine weil die Familiãren Verhältnisse bei meiner Mutter unter uns Geschwistern nicht tragbar waren. Dies ist aber schon unsere ganze Kindheit lang so gewesen.
Mo, 18/12/2017 - 21:30
Samuela Zaugg
Wir hatten ja damals schon geschrieben.. wie ists mit dem rekurs?
Mo, 18/12/2017 - 21:46
Daniela Samu
Seltsam... höre zum 1.mal das sowas per email kommt... würde morgen auch direkt da anrufen... kann mir nicht vorstellen das man sowas 1. 2 wochen vorher erfährt und 2. Sowas per mail mitgeteilt wird. Bin mir sicher das wird sich klären.
Mo, 18/12/2017 - 22:39
Robert Schweng
Guten Abend.
Das mit dem Kantonswechsel könnte auch eine Rolle gespielt haben ist mit B auch nicht so einfach.
"
Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) haben Anspruch auf einen Kantonswechsel, wenn sie nicht arbeitslos sind und keine Widerrufsgründe (z.B. Sozialhilfe, Verurteilungen usw.) vorliegen.
"
Das Problem dürfte auch sein, dass der Aufenthalt mit einer B-Bewilligung an eine Arbeitsstelle gekoppelt ist.
Mit einem festen Arbeitsvertrag kann man diese erhalten oder verlängern.
Sie sollten am besten einen solchen anstreben, solange sie in der Schweiz sind.
https://www.vs.ch/de/web/spm/changement-de-canton
Viel Glück
Mo, 18/12/2017 - 23:14
Robert Schweng
Красавица Красавица schildert noch jemand ähnliches Problem (Mit C-Bewilligung)
https://awri.ch/content/hallo-zusammen-ich-weiss-gerade-nicht-genau-ob-d...
Mo, 18/12/2017 - 23:22
Walter Büchi
auf die erstilung bzw. erneuerung der bewilligung besteht kein anspruch. die behörde entscheidet darüber im pflichtgemässen ermessen gemäss art. 96 aug.
Di, 19/12/2017 - 00:58
Красавица Красавица
Wieso sollte mir aber meine Bewilligung VOR Ablauf schon eingezogen werden wenn die wissen das ich sowieso bald einen Job habe? Ich habe gelesen gesetzlich reicht es für die Verlängerung der Bewilligung mind. 12 std pro woche an arbeit. Plus das wenn derjenige nicht durchgehend 12 monate arbeitslos war wird die bewilligung statt auf 5 jahre nur auf 1 jahr verlängert um zu sehen ob die Arbeitslosigkeit bestehen bleibt. Dann wird noch mals Entschieden.
Di, 19/12/2017 - 00:59
Красавица Красавица
Vlt hat das SOZ damit zutun? Die haben mir immer gedroht.... mein Arzt hat das Gefühl das da evlt noch üble Nachrede dahinter stecken könnte.
Di, 19/12/2017 - 01:06
Thomas Berger
D' B Bewilligung erlischt wenn mer längere Ziit arbeitlos gsi ish,
und die 50% Arbeit ufm Sozi wird dir nöd agrechnet.
https://www.weka.ch/themen/personal/internationales-hrm/bewilligungen/ar...
Di, 19/12/2017 - 01:32
Carola Schindler
Mo Zschi
Di, 19/12/2017 - 14:11
Красавица Красавица
Nei ich schaffe im Januar ab 50 Prozent inere Stell. Da chönts mich doch net abschiebe? Und ich bin erst sit Summer ufem SOZ. D.h isch no kei 12 Mönet und bi au net durchgehend bim SOZ gsi han sit summer au temporär Jobs kha.
Di, 19/12/2017 - 14:12
Красавица Красавица
Und ich ha no kei Leistige vo 50'000 CHF bezoge.
Di, 19/12/2017 - 14:45
Красавица Красавица
Update:
Ich habe heute mit dem Migrationsamt telefoniert. Die Frau am Telefon teilte mir mit das Schreiben sei 2x im November rausgegangen auch zum Sozialamt. Ich habe keinerlei Einschreiben oder Briefe erhalten. Auch keine Abholscheine. Dies habe ich der Frau mitgeteilt, sie hat meinen Frust und Ärger verstanden. Versteht aber auch nicht weshalb mir mein SOZ Arbeiter dies erst fast Ende Dez. Mitteilt. Habe jetz den Brief per E-Mail bei dem zuständigen Sachbearbeiter angefordert, damit ich sehen kann was da überhaupt drauf steht. Habe auch sofort einen Termin beim SOZ abgemacht. Nun ne Fraga: soll ich mich mit einem anwalt oder rechtshilfe in verbindung setzen? Kann ich einen Einspruch einlegen gegen das vorzeitige Urteil mit aufgezählten Fakten? Wie soll ich vorgehen..ich könnt die ganze Zeit heulen..die Schweiz ist doch meine Heimat. Ich hab hier meine Familie ...und meine Beziehung seit fast 4 Jahren... ?
Di, 19/12/2017 - 14:51
Walter Büchi
evlt. liegt hier ein härtefall vor!
"Art. 30 Abs. 1 lit. b AuG sieht die Möglichkeit vor, von den ordentlichen Voraussetzungen
(Art. 18 – 29 AuG) für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung abzuweichen,
um schwerwiegenden persönlichen Härtefällen Rechnung zu tragen. Es besteht
kein Rechtsanspruch auf eine Ausnahme von den üblichen Zulassungsvoraussetzungen,
was aus der Formulierung von Art. 30 Abs. 1 lit. b AuG (Kann-Vorschrift)
hervorgeht. Die Erteilung der Bewilligung liegt demnach im Ermessen der Behörden
(Art. 96 AuG)"
https://ma.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/migrationsamt/de/rechtlic...
Di, 19/12/2017 - 17:35
Красавица Красавица
Habe vorhin mit dem Sozial Arbeiter telefoniert, da ich gern einen Termin bei ihm haben wollte. Er rufte an und teilte mir mit er gäbe mir nun mein restliches Geld Dez. Und fragte warum ich ein Termin haben wollte so dringend. Ich schilderte ihm die Situation das ich durch sein Mail gestern total am Boden bin... er meinte nur er fibde nicht das es ein Gesprävh braucht was will er mit mir da reden er hat damit nix zutun. Habe ihn gesagt das mir das Migrationsamt mitteile er habe die Kopie ebenfalls erhalten aber er sagte mir: zufallsmässig hatte ich Kontakt mit dem Migrationsamt dort habe ich angefragt wie es bei ihnen mit sem migrationsamt steht darauf hin haben sie ihm das geschickt erst seit kuuurzem? Aber Migrationsamt sagt was anderes.. ich have ihn gefragt ob das nicht erlischt wenn ich ein Arbeitsvertrag zu 50 Proz. Habe? Er sagte er wisse das nicht und hat damit nix zutun muss ich mit dem migrationsamt klären und ich solle mifh damit abfinden dass das urteil jrtz halt so ist und schon in kraft getreten ist das ich am 15.1.18 an die deusche Grenze gebracht werde. Kt ZH ist beendet für mich meinte er? Ich solle zu meiner Mutter gehen nach Bern am 15.1.18 und mit ihr zusammen das ausbaden???
Was hat das zu bedeuten????? Versteh den nicht.
Di, 19/12/2017 - 17:47
Robert Schweng
Красавица Красавица ich schätze das hat auch mit dem Kantonswechsel zu Wenn ein Sozialhilfebezüger den Kanton wechselt und eine B-Bewilligung hat ist das meist schwierig, weil die neue Gemeinde für dann diesen aufkommen muss,
Das Migrationsamt wiederum fragt beim zuständigen Sozialamt nach,
das wäre ihn Ihrem Fall das Sozialamt Zürich.
Di, 19/12/2017 - 18:02
Красавица Красавица
Ja das verstehe ich, aber ich habe wegen dem kt.wechsel extra ein Rekurs beantragt aber es kam nix und plötzlich abschiebung?
Di, 19/12/2017 - 18:19
Красавица Красавица
Kurze Frage: wieso wird das bei mir so gehandhabt wenn es wirklich am Kt. WECHSEL liegt? Mein Partner hatte früher bein Kantons wechsel auch sozialhilfebezug. Er bekam jedoch nie so einen Brief vom Migratiosamt. Und wurde auch nicht ausgeschafft??? Verstehe ich nicht. 1 zu 1 das gleiche aber wird anders gehandhabt obwohl wir beide Ausländerausweise haben????
Di, 19/12/2017 - 18:27
Robert Schweng
Красавица Красавица wie oben Beschrieben liegt es eben im Ermessen der Behörden.
Mi, 20/12/2017 - 08:02
Rahel Citossi Müller
Neues ausländergesetz...noch nicht so lange gültig.ohne arbeitsstelle, d.h. solange du sozialgelder veziehst, wirst du auch keine aufenthaltsbewilligung bekommen.so will es das neue ausländergesetz und da führt kein weg daran vorbei...bedingung für aufenthalt in der schweiz ist, nicht straffällig zu sein und keine sozialgelder zu beziehen...du hättest vor dem kantonswechsel einen antrag auf kantonswechsel machen müssen, ist auch vorschrift...wenn du dann erst, wenn du da bist, den kantonswechsel beantragst und noch vom soz. Abhängig bist, heben sie den aufenthalt auf und lehnen den kantonswechsel ab