Guten Abend Zusammen
haben wir zufällig jemanden aus einer Lohnbuchhaltung da oder jemand wo sich vielleicht auskennt bezüglich Lohnfortzahlung bei Krankheit mit KTG ?
Folgendes ich wurde am 19.10 operiert und bin nun mal bis 29.11 arbeitsunfähigkeit.
Lohn für Oktober habe ich 100% erhalten für November nur 80% , ich bin der Meinung, dass lt. Or und Basler Skala 3 Wochen 100 % Anspruch habe (19.10 bis 9.11) und für die restlichen Tage 80% - denke ich richtig?
Ich habe noch im Netz gelesen, dass wenn es sich um KTG Geld handelt es sich nicht um einen Sozialversicherungspflichtigs AHV Lohn handelt und keine Abzüge gemacht werden dürfen .... stimmt das ?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 1

Kommentare

Sanja Piric-Calic

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wie lange bist du da angestellt?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Pamela Dahlenburg-Frey

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

sorry ganz vergessen, seit Juni diesen Jahres

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sanja Piric-Calic

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Krankentaggeld

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nein, je nach versicherung und Arbeitsvertrag kriegst du vom ersten Tag krank 80% lohn oder immer 100%.
So pauschal kann niemand sagen, ob es stimmt...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sanja Piric-Calic

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Kommt darauf an... warst du sonst noch krank? Ausser der OP jetzt? Ich schliesse mich an, kommt darauf an, was dein AG für eine Taggeldversicherung abgeschlossen hat. Ab dem 1. Tag, ab dem 31. tag usw. Da du noch angestellt bist, ist es korrekt dass du Abzüge hast, du bekommst ja weiterhin Lohn. Wenn das Taggeld dir direkt von der Versicherung ausbezahlt werden würde, dann kämen keine Abzüge mehr.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Pamela Dahlenburg-Frey

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

im Sommer ein paar Tage-

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Pamela Dahlenburg-Frey

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

anscheinend haben Sie eine Frist von 60.Tagen bei der KTG

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sanja Piric-Calic

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Pamela Dahlenburg-Frey 3 Wochen bedeuten 15 Tage bei einer 5-Tage-Arbeitswoche. Ich vermute, dass du deine aufgebraucht hast und deshalb "nur" noch 80% bekommst. Ich würde dir dennoch empfehlen, dich bei der Personaladministration zu erkundigen, ist nicht in jedem Unternehmen gleichPamela Dahlenburg-Frey

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Pamela Dahlenburg-Frey

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

ok. Aber 3 Wochen wären ja vom 19.10 bis 9.11 zu 100 % und die restlichen Tage 80% oder ?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sanja Piric-Calic

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Pamela Dahlenburg-Frey würde ich nicht darauf schwören, da du ja vorher schon einige tage krank warst.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Cinzia Lassandro

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wenn eine KTG Versicherung besteht, schaut man die ZH-Skala nicht mehr an. Diese kommt zum Zug, wenn keine KTG besteht. In deinem Fall heisst es eigentlich, dass dir dein Arbeitgeber bereits ab dem 1. Tag Krankheit nur 80% auszahlen müsste, wenn er mehr auszahlt ist das Goodwill...schau am besten in deinem Arbeitsvertrag, was bei Lohnfortzahlung infolge Krankheit steht. Sende dir gleich auch den Link der Seco...ist gut beschrieben, wie die Handhabung ist.
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbe...

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Claudia Wild

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

80% ist in Ordnung da Du 2 Jahre versichert bist. Hättest Du z.B. die Berner Skala gibts z. B. im ersten Arbeitsjahr nur 3 Wochen zu 100% und die restlichen fast zwei Jahre nichts! Bist also wesentlich besser gestellt als von Gesetz. Alles i.O. so

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Archiv