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Guten Abend zusammen.
Bei uns wird gerade in der Liegenschaft, eine Tiefgarage reinigung durch geführt.
Daher musste meine Mutter ihre beiden Autos raustellen. Bevor sie die Fahrzeuge irgendwo hinstellt,fragte sie den Hauswart aus unserer Liegenschaft ob es in ordnung wäre es draussen an den der Liegenenschaft bei den Öffentlichen Parkplätzen zu parkieren. Er sagte es sei in Ordnung und somit stellte sie nur eins davon ab und mit dem anderen ging Sie zur Arbeit. Sie besitzt ein Wechselschild und hatte auf dem Auto das sie abgestellt hat kein Nummernschild dran. Nun kam im verlauf des tages eine polizei Patroullie und befragte den Hauswart wer den das Fahrzeugdort abgestellt hat. Er gab die Handynummer meine Mutter raus und die polizei rief meine Mutter an. Nach langer rederei, sagte der Polizist das dies zu einer Verzeigung führt. Meine Mutter erklärte ihm das sie zuerst den Hauswart gefragt hatte und der sein einverständnis eingeholt hat. Da er schliesslich führ die Liegenschaft für Ordnung hält.
Meine frage.
Ist die Verzeigung nach dem ganzen Ablauf rechtens?
Gibt es eine möglichkeit sich zu wehren?
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Guten Abend zusammen.
Bei uns wird gerade in der Liegenschaft, eine Tiefgarage reinigung durch geführt.
Daher musste meine Mutter ihre beiden Autos raustellen. Bevor sie die Fahrzeuge irgendwo hinstellt,fragte sie den Hauswart aus unserer Liegenschaft ob es in ordnung wäre es draussen an den der Liegenenschaft bei den Öffentlichen Parkplätzen zu parkieren. Er sagte es sei in Ordnung und somit stellte sie nur eins davon ab und mit dem anderen ging Sie zur Arbeit. Sie besitzt ein Wechselschild und hatte auf dem Auto das sie abgestellt hat kein Nummernschild dran. Nun kam im verlauf des tages eine polizei Patroullie und befragte den Hauswart wer den das Fahrzeugdort abgestellt hat. Er gab die Handynummer meine Mutter raus und die polizei rief meine Mutter an. Nach langer rederei, sagte der Polizist das dies zu einer Verzeigung führt. Meine Mutter erklärte ihm das sie zuerst den Hauswart gefragt hatte und der sein einverständnis eingeholt hat. Da er schliesslich führ die Liegenschaft für Ordnung hält.
Meine frage.
Ist die Verzeigung nach dem ganzen Ablauf rechtens?
Gibt es eine möglichkeit sich zu wehren?
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Kommentare
Mi, 11/04/2018 - 10:00
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Ist es ein öffentlicher Parkplatz? Dann kann Hausabwart kein ok dazu geben. Ist es nicht öffentlich, hat die Polizei nix zu sagen...
Gianfranco Gorgoglione Der Wagen stand auf den Seitenparkplätze die der Liegenschaft gehören und soweit ich weiss verlangen die,pro jahr 40 fr dafür.
Birgit Rechsteiner Nein. Die 40 / Jahr verlangt die Gemeinde. Also kein Privatplatz. Also das ok vom Hauswart ist nichts Wert.
Dominique Treskavec das problem an öffentlichen parkplätzen ist, dass man keine fahrzeuge ohne nummer abstellen darf, hausmeister hin oder her...
das ok vom hausmeister wäre kein problem, wenn das auto be nummer gehabt hätte... jedoch kann auch der hausmeister nicht annehmen, dass nummernlose autos da abgestellt werden...
Gianfranco Gorgoglione Habs mir selber auch so gedacht.. Ich sag wohl dumm gelaufen.. Vielen Dank für die schnellen Antworten. Schönen abend zusammen.😎😎
Weissen Beat Ja, Verzeigung ist definitiv rechtens. Ein Hauswar kann auf Allmend gar nichts bewilligen.