Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Guten Abend zusammen 🙂
Angenommen mein ehemaliger arbeitgeber hat meine pensionskasse nicht einbezahlt und mir auch nie was vom Lohn abgezogen. Wie könnte ich da vorgehen?
Wäre extrem dankbar um ratschläge.
Habe dummerweise keinen rechtschutz -.-
Bewertung:
(1 Stimme)
Guten Abend zusammen 🙂
Angenommen mein ehemaliger arbeitgeber hat meine pensionskasse nicht einbezahlt und mir auch nie was vom Lohn abgezogen. Wie könnte ich da vorgehen?
Wäre extrem dankbar um ratschläge.
Habe dummerweise keinen rechtschutz -.-
Bewertung:
(1 Stimme)
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
So, 08/07/2018 - 18:44
root
Andreas Thanner Musste er denn was für die Pensionskasse einzahlen? Wieviel haben Sie verdient?
Und was meinen Sie mit einzahlen? Risiko oder Sparbeiträge?
Mario Lehmann Jo ab 25 jahren müsste doch ein prozentsatz des lohnes einbezahlt werden und der arbeitgeber müsste auch einen prozentsatz einbezahlen.
Brutto 4500.- +
Mit einzahlen meine ich die pensionskassenbeiträge die abgezogen werden
Andreas Thanner Mario Lehmann ja, bei diesem Beitrag muss der AG Ihren Lohn obligatorisch bei einer Pensionskasse versichern.
Mario Lehmann Andreas Thanner da wurde nichts dergleichen gemacht und ich renn jetzt schon seit 2 monaten dem ganzen hinterher, da ich einen neuen arbeitgeber habe.
Nun würde mich interessieren, da ich keinen rechtschutz habe (dummerweise) ob ich, wenn ich mir einen anwalt holen werde um dem ganzen auf den zahn zu fühlen, damit auch durchkommen werde und wie ich das alles am beste in angriff nehme
Andreas Thanner Sie müssen sich entweder bei der BVG Ihres Arbeitgebers melden, sofern Sie wissen wo Ihre Arbeitskollegen versichert sind. Oder Sie melden sich bei der Kantonalen AHV Stelle und melden dies.
Wichtig: der Arbeitnehmer ist zu 100% selbst verantwortlich, dass die AHV und BVG über die Anmeldung Bescheid weiss.