Guten Abend zusammen 😊

Kennt sich jemand aus mit Rechtsschutzversicherungen?

Es ist nämlich so, wir haben einen Fall offen gegen ein Krankenhaus.
Wir wurden von einer Anwältin begleitet (über die RS versicherung)

Sie hat ein Gutachten erstellen lassen und hat mit der Haftpflichtversicherung des Spitales kontaktiert. Das Gutachten hat gezeigt, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und der Spital schuldig sei. Nun will die Haftpflichtversicherung uns eine Genugtuung zahlen um einen Gerichtlichen Prozess umgehen zu können. Das Angebot 10'000 an uns und 10'000 an die Anwältin.
Sie sagte dann dass sie diese 10'000 an die Rechtsschutzversicherung zahlen wird da sie ja von ihnen schon bezahlt wird.

Ist das normal das die RS Versicherung auch soviel geld bekommt? Wir zahlen ja unsere Prämien also sollten wir meiner meinung nach nicht 50% der Genugtuung noch ihnen zahlen müssen oder? Wie würdet ihr da vorgehen? (Bild vom mail im Kommentar)

Danke 😊

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Kommentare

Rahel Schönmann

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Deine Beiträge decken den Aufwand niemals daher auch das Geld am die Versicherung

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Ivana Jona

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So hätte ich ja auch auf die RS verzichten können und privat einen Anwalt engagieren können...
bei der KK decken die prämien oftmals auch nicht die Kosten grosser Operationen und trotzdem muss man es nicht nachzahlen.

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Rahel Schönmann

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Du musst ja auch nicht nachzahlen

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Ivana Jona

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Klar, aber muss auf einen Teil der Genugtuung verzichten, weil es die RS einnimmt..

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Monique Schmidli-Rieder

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Nochmals die 10000 an deine RS sind nicht teil deiner Genugtuung sondern für die Aufwendungen und das Gutachten der RS. Im übrigen würde so ein Fall ohne RS schnell mal 20000 und mehr kosten

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Birgit Rechsteiner

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Also, wir hatten auch schon so ein Anliegen.
Es ist ganz klar, dass der Schädigende dir Geld für deine Aufwendungen des Anwaltes zahlt.
Da du keine Aufwendungen hattest gehört das Geld der Rechtschutzversicherung. Das steht mit Sicherheit auch so in den AGBS.
Weshalb sind 10'000 zuwenig Genuugtuung für dich?

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